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   OLG Hamm, 12.08.1985 - 1 Ss 887/85   

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https://dejure.org/1985,4603
OLG Hamm, 12.08.1985 - 1 Ss 887/85 (https://dejure.org/1985,4603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.08.1985 - 1 Ss 887/85 (https://dejure.org/1985,4603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. August 1985 - 1 Ss 887/85 (https://dejure.org/1985,4603)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 72
  • wistra 1986, 30
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
    Unerläßlichkeit im Sinne des § 47 StGB bedeutet mehr als nur die Erforderlichkeit und stellt höhere Anforderungen als das Gebotensein der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe (vgl. OLG Hamm wistra 1986, 30, 31; Körner, BtMG 4. Auflage, § 29 Rdnr. 13 m.w.N.).

    das Gebotensein der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe (vgl. OLG Hamm wistra 1986, 30 [31]; Körner, BtMG 4. Auflage, § 29 Rdn. 13 m.w.N.).

  • BayObLG, 21.01.1991 - RReg. 4 St 219/90

    Haschisch; Haschischpfeife; Kokain ; Besitz; Kontakt; Geboten; Erforderlich;

    Ähnlich wie der Begriff "geboten" (hierzu OLG Hamm wistra 1986, 30 = MDR 1986, 72) ist auch der Begriff "erforderlich" im Sinngehalt nicht identisch mit "unerläßlich".

    Dieser Annahme steht entgegen, daß in den Urteilsgründen unmittelbar vor der Anführung dieses Paragraphen eine rechtliche Voraussetzung für die Verhängung der kurzen Freiheitsstrafe genannt worden ist, die nicht der Fassung des Gesetzes entspricht (OLG Hamm wistra 1986, 30/31).

  • BayObLG, 25.11.1995 - RReg. 4 St 191/91

    Kurze Freiheitsstrafe; Heroin; Besonders gefährliches Betäubungsmittel; Verstoß

    Mit der Verwendung des Begriffs der Unerlässlichkeit werden höhere Anforderungen an die Verhängung einer Freiheitsstrafe gestellt als mit "Gebotensein" (OLG Hamm wistra 1986, 30; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 47 Rdn. 7; ebenso Senatsbeschluss vom 21.01.1991 RReg. 4 St 219/90 = DRsp-ROM Nr. 1995/7323 zum Begriff des "Erforderlichseins").
  • BayObLG, 25.11.1991 - RReg. 4 St 191/91

    Betäubungsmittel: Besitz/Erwerb zum Eigenverbrauch - geringe Menge Heroin

    Mit der Verwendung des Begriffs der Unerlässlichkeit werden höhere Anforderungen an die Verhängung einer Freiheitsstrafe gestellt als mit "Gebotensein" (OLG Hamm wistra 1986, 30 ; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 47 Rdn. 7; ebenso Senatsbeschluss vom 21.01.1991 RReg. 4 St 219/90 = DRsp-ROM Nr. 1995/7323 zum Begriff des "Erforderlichseins").
  • BayObLG, 18.09.1995 - 4St RR 189/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Kurzfristige Freiheitsstrafe bei BtM-Verstoß zum

    Dieser Annahme steht entgegen, daß in den Urteilsgründen unmittelbar vor der Anführung dieses Paragraphen eine rechtliche Voraussetzung für die Verhängung der kurzen Freiheitsstrafe genannt worden ist, die nicht der Fassung des Gesetzes entspricht (OLG Hamm wistra 1986, 30/31).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 4St RR 8/95
    Durch die Verwendung des Begriffs der Unerläßlichkeit werden höhere Anforderungen an die Verhängung einer Freiheitsstrafe gestellt als mit dem der Erforderlichkeit (Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21.1.1991 - RReg. 4 St 219/90) oder dem des Gebotenseins (OLG Hamm MDR 1986, 72).
  • BayObLG, 27.11.1986 - RReg. 4 St 238/86

    Urinprobe; Betäubungsmittel; Einnahme; Besitz; Beweis; Freiheitsstrafe; Kurz

    Die Ausdrücke "erforderlichl" oder "geboten" sind sprachlich nicht gleichbedeutend mit unerläßlich (vgl. OLG Hamm wistra 1986, 30 ).
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