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BGH, 07.11.1986 - 2 StR 280/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Betrugs und wegen Steuerhinterziehung - Erlangung ungerechtfertigter Lohnfortzahlungserstattungen und Vorsteuererstattungen - Gründung von Scheinfirmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1987, 71
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.03.1981 - 1 StR 814/80
Fehlende Begründung einer Annahme von mehrfacher Steuerhinterziehung als …
Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 280/86
Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe zwar in der Regel nicht nur die Summe der verkürzten Steuern, sondern auch deren Berechnung im einzelnen - für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert - angeben (BGH Strafverteidiger 1981, 222; 1984, 497; BGH wistra 1984, 181; BGH, Beschlüsse vom 30. Juli und 20. August 1985 - 1 StR 286 und 390/85). - BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine …
Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 280/86
Der Tatrichter hat die gesetzlichen Merkmale dieses Regelbeispiels zutreffend ausgelegt; seine darauf gegründete Wertung ("ausgeprägte Gewinnsucht", Aufbau eines "Täuschungsgebäudes großen Ausmaßes", vgl. UA S. 80) wird von den Feststellungen getragen und hält sich im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (vgl. BGH wistra 1984, 147, 227; BGH NStZ 1985, 459; BGH, Urteil vom 24. Juni 1985 - 3 StR 191/85). - BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85
Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer - …
Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 280/86
Der Tatrichter hat die gesetzlichen Merkmale dieses Regelbeispiels zutreffend ausgelegt; seine darauf gegründete Wertung ("ausgeprägte Gewinnsucht", Aufbau eines "Täuschungsgebäudes großen Ausmaßes", vgl. UA S. 80) wird von den Feststellungen getragen und hält sich im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (vgl. BGH wistra 1984, 147, 227; BGH NStZ 1985, 459; BGH, Urteil vom 24. Juni 1985 - 3 StR 191/85). - BGH, 24.06.1985 - 3 StR 191/85
Steuerstraftäter - Steuern - Streben nach Gewinn - Gewinnsucht
Auszug aus BGH, 07.11.1986 - 2 StR 280/86
Der Tatrichter hat die gesetzlichen Merkmale dieses Regelbeispiels zutreffend ausgelegt; seine darauf gegründete Wertung ("ausgeprägte Gewinnsucht", Aufbau eines "Täuschungsgebäudes großen Ausmaßes", vgl. UA S. 80) wird von den Feststellungen getragen und hält sich im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (vgl. BGH wistra 1984, 147, 227; BGH NStZ 1985, 459; BGH, Urteil vom 24. Juni 1985 - 3 StR 191/85).
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Von Bedeutung war dabei insbesondere, ob sich das Ausmaß aus dem noch durchschnittlich vorkommenden Verkürzungsumfang heraushebt und ob ein "Täuschungsgebäude großen Ausmaßes" vorliegt (vgl. BGH wistra 1987, 71, 72). - BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13
Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß § …
Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, hat das Tatgericht einen vom Revisionsgericht hinzunehmenden Beurteilungsspielraum (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1984 - 2 StR 220/84, NJW 1985, 208; BGH, Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 280/86, wistra 1987, 71). - LG Saarbrücken, 10.05.2005 - 5 Js 141/02 Ohne weitere Begründung unbeanstandet gelassen hat er die Annahme der Tatgerichte, Beträge von 695.000 DM (2 StR 280/86) bzw. 4.700.000 DM und 3.200.000 DM (1 StR 870/83) stellten solche ?großen Ausmaße? im Sinne des § 370 III Nr. 1 AO dar.