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   BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86   

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https://dejure.org/1986,3356
BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86 (https://dejure.org/1986,3356)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1986 - 2 StR 550/86 (https://dejure.org/1986,3356)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 550/86 (https://dejure.org/1986,3356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen als Schadenswiedergutmachung - Wirtschaftliche Verhältnisse eines Täters als bedeutsamer Strafzumessungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 100
  • wistra 1987, 98
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 178/81

    Aufhebung des gesamten Strafausspruchs wegen rechtsfehlerhafter Begründung

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Das war ihm nicht zuzumuten (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85 und Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Das war ihm nicht zuzumuten (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85 und Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 08.01.1985 - 5 StR 828/84

    Offensichtliches Fehlen der Begründetheit eines Rechtsfehlers

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Das war ihm nicht zuzumuten (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85 und Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 07.06.1972 - 2 StR 118/72

    Strafschärfende und strafmildernde Berücksichtigung einer Primitivreaktion

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Sie dürfen bei der Bewertung einer bestimmten Tat aber nicht gleichzeitig zu Gunsten und zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 750; vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76; 6. März 1978 - 3 StR 43/78 und 4. Dezember 1981 - 2 StR 604/81).
  • BGH, 15.09.1976 - 3 StR 343/76

    Wirkungen des hohen Alters eines Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Sie dürfen bei der Bewertung einer bestimmten Tat aber nicht gleichzeitig zu Gunsten und zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 750; vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76; 6. März 1978 - 3 StR 43/78 und 4. Dezember 1981 - 2 StR 604/81).
  • BGH, 06.03.1978 - 3 StR 43/78

    Strafmildernde und strafschärfende Wertung desselben Umstandes (Kleptomanie)

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Sie dürfen bei der Bewertung einer bestimmten Tat aber nicht gleichzeitig zu Gunsten und zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 750; vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76; 6. März 1978 - 3 StR 43/78 und 4. Dezember 1981 - 2 StR 604/81).
  • BGH, 04.12.1981 - 2 StR 604/81

    Strafzumessung - Finanzielle Schwierigkeiten - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86
    Sie dürfen bei der Bewertung einer bestimmten Tat aber nicht gleichzeitig zu Gunsten und zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 750; vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76; 6. März 1978 - 3 StR 43/78 und 4. Dezember 1981 - 2 StR 604/81).
  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten

    Zwar wäre bei einem den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten eine solche Erwägung grundsätzlich unzulässig (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 46 Rdn. 29 a mit weit. Nachw.).
  • BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99

    Schwerer Raub; Subjektiver Tatbestand; Tatbestandsirrtum

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich der Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (BGHSt 17, 87, 91; BGH wistra 1987, 98; BGH NJW 1990, 2832).
  • BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung einzelner Verfahrensrügen -

    Eine Schadenswiedergutmachung vor der strafrechtlichen Klärung des gegen sie erhobenen Vorwurfes war ihr unter diesem Gesichtspunkt nicht zuzumuten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3, 8, 19).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 245/94

    Wiedergutmachung - Strafschärfung - Strafzumessung - Geständnis

    Der Angeklagte hätte, was das Landgericht richtig gesehen hat, durch eine Wiedergutmachung des der Nebenklägerin durch den Faustschlag zugefügten Schadens seine Verteidigungsposition nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3, 8 und 19, jeweils m.w.N.; st.Rspr.).
  • BGH, 14.11.1989 - 4 StR 550/89

    Zulässigkeit der Anlastung fehlender Schadenswiedergutmachung bei leugnendem

    Ein Verhalten nach der Tat, das dazu geeignet ist, kann deshalb von ihm nicht mit der Folge erwartet werden, daß ihm schon dessen bloße Unterlassung zur Strafschärfung gereicht (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1981, 343 Nr. 4 mit weit. Nachw.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3, 8 und 12).
  • BGH, 03.03.1993 - 2 StR 24/93

    Strafschärfende Berücksichtigung einer missbilligenden Einstellung gegenüber den

    Das Fehlen von Schuldeinsicht durfte ihm daher nicht strafschärfend angelastet werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2, 3, 4, 5).
  • BGH, 31.08.1987 - 3 StR 349/87

    Rechtswidrigkeit der Zueignung bei fälligem Zahlungsanspruch - Glaube des Täters

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der glaubt, einen fälligen Zahlungsanspruch und insoweit einen Übereignungsanspruch auf einen entsprechenden Geldbetrag gegen seinen Schuldner zu haben, in einem den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung anschließenden Tatbestandsirrtum (BGHSt 17, 87, 90 f; BGH GA 1962, 144, 145; 1966, 211, 212; NStZ 1982, 380; wistra 1987, 98; 1987, 136).
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