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   BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88   

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https://dejure.org/1988,1557
BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88 (https://dejure.org/1988,1557)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 1 StR 100/88 (https://dejure.org/1988,1557)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 1 StR 100/88 (https://dejure.org/1988,1557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1988, 253
  • wistra 1988, 232
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82

    Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue

    Auszug aus BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88
    "Die Höhe des Schadens und die Dauer der (fortgesetzten) Tat sind zwar Umstände von erheblichem Gewicht, die Ä möglicherweise entscheidend Ä für die Annahme eines besonders schweren Falles sprechen können (vgl. BGH NStZ 1982, 465 m. w. N.).
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Fehlt es insoweit an der verkehrsüblichen Aufsicht, ist dies ein für den Täter sprechender Umstand (vgl. LK-Theune, 12. Aufl., § 46 Rn. 231, 233; s. auch BGH, Beschluss vom 8. März 1988 - 1 StR 100/88, StV 1988, 253).
  • BGH, 25.06.2003 - 1 StR 469/02

    BGH bestätigt Urteil wegen Untreue gegen eine Nachlaßverwalterin aus Karlsruhe

    Das Tatgericht hat alle die Taten und die Persönlichkeit der Angeklagten kennzeichnenden wesentlichen Gesichtspunkte im Urteil genannt, folglich in seine Strafzumessungserwägungen einbezogen und somit seiner Bewertung die gebotene Gesamtwürdigung (vgl. BGH StV 1988, 253) zugrundegelegt.

    Die Situation hier ist dem Mitverschulden des leichtsinnigen Geschädigten nicht gleichzusetzen (vgl. hierzu BGH StV 1988, 253, aber auch BGH, Beschluß vom 14. August 2002 - 1 StR 286/02 -).

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Schließlich hat die Kammer berücksichtigt, dass die fehlenden Präventions- und Kontrollmaßnahmen innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft die Tatbegehung, vor allem über einen so langen Zeitraum und mit solch hohen Auftragssummen, erheblich erleichtert hat und deren Intensität daher als weniger schwer zu beurteilen ist als bei Vorhandensein eines einwandfrei funktionierenden Kontrollsystems (vgl. zur strafmildernden Berücksichtigung von Organisationsmängeln BGH, Beschluss vom 14.03.2018 - 2 StR 416/16, NZWiSt 2018, 463, 464; BGH, Beschluss vom 08.03.1988 - 1 StR 100/88, BeckRS 1988, 31091437).
  • BGH, 04.10.2001 - 4 StR 390/01

    Milderes Gesetz (Untreue, besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung); Grundsatz

    In die gebotene Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände (BGHR StGB § 266 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2; vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2; BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01) hätte das Landgericht vielmehr die zahlreichen bei der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe angeführten Milderungsgründe (UA 30/31) einbeziehen müssen, die gegen die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles sprechen.

    Dies gilt insbesondere für das Geständnis des Angeklagten, die Wiedergutmachung eines Teils des Schadens sowie das Fehlen betriebsinterner Kontrollen (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1).

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Auch in einem solchen Fall dürfen und müssen Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters in die Gesamtwertung einbezogen werden (BGH NStZ 1981, 391 ; 1984, 413 ; BGH wistra 1983, 71; BGH StV 1988, 253, 254 = JZ 1988, 472 ).
  • BGH, 14.02.2007 - 2 StR 479/06

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Absehen von der Aufhebung des

    Vielmehr ist eine Gesamtwürdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände erforderlich (BGHR StGB § 266 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Das Landgericht ist bei der Prüfung der Frage, ob die Strafe dem Regelstrafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB oder dem Strafrahmen für den besonders schweren Fall zu entnehmen ist, von dem Prüfungsmaßstab ausgegangen, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung fordert (vgl. BGH NStZ 1981, 391 ; 1984, 413; BGH wistra 1983, 71; 1988, 332; BGHR StGB § 266 II Gesamtwürdigung 1), und hat sich nach der gebotenen Gesamtwürdigung rechtsfehlerfrei für den Regelstrafrahmen entschieden.
  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88

    Berücksichtigung von Mängeln der Dienstaufsicht bei der Strafzumessung wegen

    Eine andere Beurteilung käme - als Ausnahme von dieser Regel - nur dann in Betracht, wenn sich infolge der Vernachlässigung von Aufsichtspflichten durch den Dienstvorgesetzten schon allgemeine, über Pflichtverletzungen einzelner hinausreichende Mißstände eingestellt hätten und der Angeklagte einer daraus erwachsenen Versuchung - z.B. zur Ausnutzung von Organisationsmängeln oder Lücken innerhalb eines Kontrollsystems (vgl. BGHSt 29, 319, 324; BGH StV 1988, 253 [BGH 08.03.1988 - 1 StR 100/88]) - erlegen wäre.
  • BGH, 18.05.2011 - 1 StR 687/10

    Für das Revisionsverfahren fortwirkende Bestellung als Pflichtverteidiger

    Die Bestellung durch das Gericht erster Instanz erstreckt sich auch auf die Einlegung und Begründung der Revision (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 370/08; BGH, Beschluss vom 8. März 1988 - 1 StR 100/88, wistra 1988, 232).
  • BGH, 17.01.1995 - 1 StR 676/94

    Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall - Betrug

    Zutreffend geht die Staatsanwaltschaft zwar davon aus, daß ein sehr hoher Schaden in erster Linie geeignet ist, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens des § 263 Abs. 3 StGB geboten erscheinen zu lassen (BGH, Urt. vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74 - bei Dallinger MDR 1975, 368 undUrt. vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16; BGH NStZ 1982, 465; BGH wistra 1987, 257, 258; BGH JZ 1988, 472).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag

  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 54/93

    Darlegungspflicht der Einzelakte durch den Tatrichter trotz der Annahme einer

  • BGH, 24.08.1989 - 1 StR 329/89

    Beachtung der Tatsache, dass der Angeklagte den Beruf des Rechtsanwalts auf

  • LG Dortmund, 08.01.2009 - 33 KLs 4/08

    Gewerbsmäßiger Betrug in 169 Einzelfällen durch Fingierung von

  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
  • LG Dortmund, 31.03.2010 - 36 KLs 52/09

    Verminderte Schuldfähigkeit eines langjährigen Konsumenten von Kokain aufgrund

  • BGH, 13.07.1993 - 5 StR 196/93

    Besonders schwerer Fall des Betruges wegen Umsatzsteuerhinterziehung

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