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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87   

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https://dejure.org/1988,2439
BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87 (https://dejure.org/1988,2439)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1988 - 3 StR 583/87 (https://dejure.org/1988,2439)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1988 - 3 StR 583/87 (https://dejure.org/1988,2439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Strafbarkeit wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher Einkommensteuerhinterziehung - Aufwendungen, die durch eine auf Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit veranlasst sind, als Werbungskosten - Anerkennung von Aufwendungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1989, 18
  • wistra 1988, 356
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87
    Für die Anerkennung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben kommt es nicht darauf an, ob die Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind (BFH BStBl II 1981, 368, 369; vgl. auch BGHSt 34, 272, 288).
  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 458/77

    Verurteilung wegen fortgesetzter Hinterziehung von Steuern - Unrichtige Angaben

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87
    Das Kompensationsverbot greift nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GA 1978, 307; BGH wistra 1984, 183; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 46 c und 46 e) nicht ein, wenn sich die Steuerminderung wegen engen wirtschaftlichen Zusammenhangs ohne weiteres von Rechts wegen ergeben hätte, falls der Täter anstelle der unrichtigen die der Wahrheit entsprechenden Angaben gemacht hätte.
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87
    Für die Anerkennung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben kommt es nicht darauf an, ob die Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind (BFH BStBl II 1981, 368, 369; vgl. auch BGHSt 34, 272, 288).
  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87

    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87
    Daß sie die in Rede stehenden Mehreinnahmen aus den Jahren 1977 bis 1979 nicht angegeben haben, würde eine teilweise Straffreiheit nicht ausschließen; eine Selbstanzeige kann wirksam auch teilweise erstattet werden (vgl. BGHSt 35, 36, 37).
  • BGH, 26.06.1984 - 5 StR 322/84

    Vorenthalten von Steuervorteilen - Steuerhinterziehung - Gewinn - Vortragsfähige

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87
    Das Kompensationsverbot greift nach der Rechtsprechung (vgl. BGH GA 1978, 307; BGH wistra 1984, 183; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 46 c und 46 e) nicht ein, wenn sich die Steuerminderung wegen engen wirtschaftlichen Zusammenhangs ohne weiteres von Rechts wegen ergeben hätte, falls der Täter anstelle der unrichtigen die der Wahrheit entsprechenden Angaben gemacht hätte.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06

    Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im

    Die Verteidigung kann sich vorliegend nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHR EStG § 9 Abs. 1 Werbungskosten 1) berufen, wonach es für die Anerkennung als Betriebsausgaben nicht darauf ankommt, ob die Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind.
  • BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02

    Nicht gewinnmindernde Betriebsausgaben im Steuerstrafverfahren -

    Die Nichtberücksichtigung dieser Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung ist keine Folge des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO (vgl. dazu etwa BGHR § 370 Abs. 1 AO Verkürzungsbetrag 3; Strafzumessung 6; BGH StRK § 370 AO 1977 R. 2), das ihrer strafmildernden Würdigung im Rahmen der Strafzumessung nicht entgegenstehen würde.
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

    b) Bei der Berechnung der Höhe der hinterzogenen Einkommen- und Gewerbesteuern sind Schwarzlöhne, jedenfalls bei der Strafzumessung, gewinnmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 4 Satz 3 Einkommensteuer 2 und 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1988 - 3 StR 538/87   

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https://dejure.org/1988,5293
BGH, 20.07.1988 - 3 StR 538/87 (https://dejure.org/1988,5293)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1988 - 3 StR 538/87 (https://dejure.org/1988,5293)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1988 - 3 StR 538/87 (https://dejure.org/1988,5293)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Ablehnung eines Kollegialgerichts als Ganzes

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • wistra 1988, 356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 3 StR 538/87
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kommt grundsätzlich nicht in Betracht (BGHSt 14, 330, 332 f).
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