Rechtsprechung
BGH, 15.10.1987 - 2 StR 459/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Urteilsgründe - Strafzumessung - Notwendige Feststellungen - Vorstrafen - Strafzumessung bei Vorliegen einer einschlägigen Vorstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1988, 64
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung - …
Indes kann es geboten sein, auch die früheren Taten und gar die vom damaligen Tatrichter angestellten Strafzumessungserwägungen in komprimierter Form mitzuteilen, wenn dies für die nunmehrige Sanktionsfindung von Bedeutung ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 6). - OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei …
Indes kann es geboten sein, auch die früheren Taten und gar die vom damaligen Tatrichter angestellten Strafzumessungserwägungen in komprimierter Form mitzuteilen, wenn dies für die nunmehrige Sanktionsfindung von Bedeutung ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 6;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 25 ). - OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 5 Ss 336/92 Auch sind die zum Nachteil des Angekl. verwerteten Vorbelastungen im Urteil in nachprüfbarer Weise mitzuteilen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 5; Senatsbeschlüsse vom 30.6.1982 in JMBl NW 1982, 259 = VRS 63, 469, vom 8.7.1982 in JMBl NW 1982, 234 = VRS 64, 61 = DAR 1982, 337, vom 25.9.1991 - 5 Ss 361/91 - 118/91 I).
Rechtsprechung
BGH, 10.11.1987 - 4 StR 571/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafzumessung - Beamtenrechtliche Folgen - Straftat - Dienststelle
Papierfundstellen
- wistra 1988, 64
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91
Rechtfertigung einer Strafschärfung aufgrund früherer begangener Taten geringer …
Bei einem so großen zeitlichen Abstand rechtfertigen frühere Taten geringer oder mittlerer Schwere allenfalls dann eine Strafschärfung, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa solche, die besorgen lassen, daß der Angeklagte zu eingeübter strafbarer Betätigung zurückgekehrt ist (vgl. BGH wistra 1988, 64;… G. Schäfer Praxis der Strafzumessung, 1990, Rdn. 280;… Dreher/Tröndle, 45. Aufl. § 46 Rdn. 24 a).