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BGH, 20.12.1988 - 1 StR 654/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betrug - Prostitution - Lohnprellung - Verbotene oder sittenwidrige sexuelle Handlungen
Papierfundstellen
- wistra 1989, 142
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
Indes wird gesetzeswidrigen Handlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 StR 421/08; BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01) oder Leistungen, die verboten sind oder unsittlichen Zwecken dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 654/88), mögen sie auch "üblicherweise" nur gegen Entgelt (z.B. "Killerlohn") erbracht werden, kein Vermögenswert zuerkannt, da sich das Strafrecht ansonsten in Widerspruch zur übrigen Rechtsordnung setzen würde, wenn es im Rahmen des Betrugstatbestandes nichtigen - weil gesetzeswidrigen - Ansprüchen Schutz gewährte (vgl. auch Eckstein JZ 2012, 101, 104). - BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15
Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …
An eigener entgegenstehender Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 654/88) hielte der Senat wegen der durch § 1 Satz 1 ProstG geschaffenen Rechtslage ebenfalls nicht fest. - BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99
Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben
Ist danach etwa die erforderliche Befugnis der Entscheidungsträger nicht vorhanden, steht die Bonität des Kreditnehmers aber außer Zweifel, fehlt es an diesem Zusammenhang (BGH wistra 1989, 142). - KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05
Eröffnungsentscheidung: Nachweisbarkeit von Vorsatz und Vermögensnachteil bei …
Zwar hatten sich die Erträge der IBB infolge der in Rede stehenden Zahlungen an das T. gemindert, aber in diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß der Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB gerade durch die Pflichtwidrigkeit zugefügt worden sein, zwischen Schädigung und Pflichtverletzung ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang bestehen muß (…vgl. Kindhäuser in Nomos, StGB, § 266 Rdn. 148 m.N.; BGH WM 2000, 1256, 1257; BGH wistra 1989, 142).