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   BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88   

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https://dejure.org/1988,5847
BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88 (https://dejure.org/1988,5847)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1988 - 4 StR 110/88 (https://dejure.org/1988,5847)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - 4 StR 110/88 (https://dejure.org/1988,5847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvorschriften und tatsächliche Verhältnisse als Kriterien für die Bestimmung von Mitgewahrsam - Änderung des Schuldspruches bei gleichbleibendem Strafausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1989, 19
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88
    Mitgewahrsam ist gegeben, wenn nach der Auffassung des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271, 273) mehreren Personen die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache zusteht (BGH MDR 1954, 118).
  • BGH, 15.10.1953 - 3 StR 813/52
    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88
    Mitgewahrsam ist gegeben, wenn nach der Auffassung des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271, 273) mehreren Personen die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache zusteht (BGH MDR 1954, 118).
  • RG, 15.02.1918 - V 867/17

    Zur Frage des Gewahrsams bei Diebstahl und Unterschlagung. Gewahrsam an

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88
    Die Bundespost hatte an den in ihren Räumen lagernden Wertpaketen durch ihre Amtsträger (RGSt 52, 143, 144; 54, 231, 232; Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 242 Rdn. 29) jedenfalls Mitgewahrsam.
  • RG, 03.02.1920 - V 804/19

    Begeht einen Diebstahl oder eine Unterschlagung, wer von anderen auf einem

    Auszug aus BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88
    Die Bundespost hatte an den in ihren Räumen lagernden Wertpaketen durch ihre Amtsträger (RGSt 52, 143, 144; 54, 231, 232; Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 242 Rdn. 29) jedenfalls Mitgewahrsam.
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).

    Daraus, daß der Prospekt neutral - einerseits ohne reißerische Werbung, andererseits ohne plakative Warnung - gefaßt war und keine konkrete Bezugnahme auf die WI GmbH enthielt, läßt sich - sofern deren Preisgestaltung nicht jenseits des Prospekts verschleiert wurde - nichts Negatives herleiten (vgl. auch BGH wistra 1989, 19, 20 f.).

  • LG Kiel, 20.11.2018 - 1 KLs 17/18

    Diebstahl von Geldbehältern aus dem Geldtransportfahrzeug eines

    Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen sind bei dieser Frage insbesondere maßgeblich die Art des Transports und die Gestaltung der Fahrtroute, hierzu bestehende Dienstvorschriften und ihre tatsächliche Handhabung, technische Vorkehrungen der Transportfirma zur Ausübung einer tatsächlichen Sachherrschaft über die Ladung während der Fahrt sowie die sozial-normative Zuordnung der Herrschaftssphären zwischen der Besatzung und dem Geschäftsherrn (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1952, 2 StR 657/51, Rn. 3; BGH, Urteil vom 23.06.1988, 4 StR 110/88, Rn. 6; Beschluss vom 17.08.1993, 4 StR 393/93, Rn. 3; Beschluss vom 02.08.2000, 3 StR 218/00, Rn. 3; Beschluss vom 22.06.2011, 5 StR 203/11; OLG Köln, Urteil vom 29.07.2004, Ss 196/03 - 100, Rn. 11).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 203/11

    Gewahrsam; Wegnahme; Diebstahl; Raub

    Der nach den Feststellungen eingeweihte Fahrer eines Geldtransporters der DB Cash-Center Hamburg und die Angeklagten haben bei ihrem fingierten Raub wenigstens Mitgewahrsam der DB AG gebrochen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1988 - 4 StR 110/88, und Beschluss vom 17. August 1993 - 4 StR 393/93, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 3 und 6).
  • BGH, 11.07.1990 - 3 StR 84/90

    Handel mit Optionen auf Warentermingeschäfte - Zurückweisung eines Rechtsanwalts

    Wenn es sich bei der ca. 40 %-Aufschlag-Klausel nicht um eine unwirksame überraschende Klausel gemäß § 3 AGB (vgl. BGH wistra 1989, 19, 21) handelt, könnte die Täuschung und der darauf - aufgrund der durch entsprechenden Irrtum veranlaßten Vermögensverfügung - zurückzuführende Schaden zunächst einmal darin liegen, daß nicht nur "ca. 40 %", sondern höhere Beträge einbehalten wurden (vgl. BGH wistra a.a.O. S. 22).
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