Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5377
BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88 (https://dejure.org/1989,5377)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1989 - 4 StR 622/88 (https://dejure.org/1989,5377)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1989 - 4 StR 622/88 (https://dejure.org/1989,5377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vermögensfürsorgepflicht - Entgegennahme der Zahlungen als passive Angestelltenbestechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1989, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
    Hiermit hätte sich die Strafkammer näher auseinandersetzen müssen (vgl. BGH NJW 1983, 1919, 1920/1921, insoweit in BGHSt 31, 207 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
    Es bleibt deshalb offen, ob er durch sein Handeln den Mißbrauchtatbestand des § 266 StGB verwirklicht haben kann (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
    Er stand daher zu dieser in einem Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB (vgl. BGHSt 3, 289, 293/294; 4, 170, 171/172, jeweils m.w.Nachw., sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Lenckner in Schönke/Schröder 23. Aufl. § 266 StGB Rdn. 25).
  • BGH, 13.02.1985 - 2 StR 22/85

    Strafverfolgungsverjährung von Fortsetzungstaten beginnt mit Beendigung des

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
    Beim Zusammentreffen dieser Tatbestände mit Betrug könnte jedoch Tateinheit gegeben sein (vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 22/85 -, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1985, 627).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
    Beide Tatbestände stehen auch - wie Untreue und Bestechlichkeit (vgl. BGH NJW 1987, 1340, 1341) - regelmäßig zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit.
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
    Er stand daher zu dieser in einem Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB (vgl. BGHSt 3, 289, 293/294; 4, 170, 171/172, jeweils m.w.Nachw., sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Lenckner in Schönke/Schröder 23. Aufl. § 266 StGB Rdn. 25).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Sie unterscheidet sich nicht von sonstigen Herausgabe- und Erstattungspflichten (dazu BGH NStZ 1986, 361; wistra 1991, 138; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19, 35, 40).

    Das rechtfertigt es, ihn auch insoweit für verpflichtet zu erachten, die Vermögensinteressen der Universität wahrzunehmen (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19).

    Das war aber nicht der Fall: Die Urteilsgründe ergeben in ihrem Zusammenhang, daß hier gerade keine überhöhten Preise vereinbart wurden, um die in Rede stehenden Zuwendungen zu speisen (sog. kick-back-Fall), und daß die Preise auch ohne die Zuwendungen nicht noch niedriger ausgefallen wären (vgl. dazu BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    bb) Die Vermögensbetreuungspflicht gebietet in diesen Fällen, dass der Treupflichtige die Möglichkeit des vorteilhaften Vertragsschlusses im Interesse des betreuten Vermögens nutzt und den Vertrag zu dem günstigeren Preis abschließt (BGH wistra 1984, 109, 110; 1989, 224, 225).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten als Vorstandsvorsitzender des Vereins INBA e.V. gegenüber der BIWA beruht auf seiner in diesem Unternehmen ausgeübten Dominanz, die ihm die tatsächliche Möglichkeit eröffnete, auf das GmbH-Vermögen zuzugreifen und im Rahmen der Vergabe der Ingenieurverträge zu bestimmen, wer den Auftrag erhielt (vgl. BGH NStZ 1996, 540; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95
    Insbesondere ist ein bestimmender Einfluß des Täters auf die Entscheidung erforderlich; er muß Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen haben (vgl. BGH wistra 1989, 224, 225; Lackner a.a.O. § 266 Rdnr. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht