Rechtsprechung
BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Vermögensfürsorgepflicht - Entgegennahme der Zahlungen als passive Angestelltenbestechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1989, 224
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82
Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und …
Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
Hiermit hätte sich die Strafkammer näher auseinandersetzen müssen (vgl. BGH NJW 1983, 1919, 1920/1921, insoweit in BGHSt 31, 207 nicht abgedruckt). - BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand
Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
Es bleibt deshalb offen, ob er durch sein Handeln den Mißbrauchtatbestand des § 266 StGB verwirklicht haben kann (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540 m.w.Nachw.). - BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
- BGH, 13.02.1985 - 2 StR 22/85
Strafverfolgungsverjährung von Fortsetzungstaten beginnt mit Beendigung des …
Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
Beim Zusammentreffen dieser Tatbestände mit Betrug könnte jedoch Tateinheit gegeben sein (vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 22/85 -, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1985, 627). - BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86
Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff …
Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
Beide Tatbestände stehen auch - wie Untreue und Bestechlichkeit (vgl. BGH NJW 1987, 1340, 1341) - regelmäßig zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit. - BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
Er stand daher zu dieser in einem Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB (vgl. BGHSt 3, 289, 293/294; 4, 170, 171/172, jeweils m.w.Nachw., sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Lenckner in Schönke/Schröder 23. Aufl. § 266 StGB Rdn. 25).
- BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01
Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung
Sie unterscheidet sich nicht von sonstigen Herausgabe- und Erstattungspflichten (dazu BGH NStZ 1986, 361; wistra 1991, 138; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19, 35, 40).Das rechtfertigt es, ihn auch insoweit für verpflichtet zu erachten, die Vermögensinteressen der Universität wahrzunehmen (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19).
Das war aber nicht der Fall: Die Urteilsgründe ergeben in ihrem Zusammenhang, daß hier gerade keine überhöhten Preise vereinbart wurden, um die in Rede stehenden Zuwendungen zu speisen (sog. kick-back-Fall), und daß die Preise auch ohne die Zuwendungen nicht noch niedriger ausgefallen wären (vgl. dazu BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19).
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
bb) Die Vermögensbetreuungspflicht gebietet in diesen Fällen, dass der Treupflichtige die Möglichkeit des vorteilhaften Vertragsschlusses im Interesse des betreuten Vermögens nutzt und den Vertrag zu dem günstigeren Preis abschließt (BGH wistra 1984, 109, 110; 1989, 224, 225). - BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der …
Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten als Vorstandsvorsitzender des Vereins INBA e.V. gegenüber der BIWA beruht auf seiner in diesem Unternehmen ausgeübten Dominanz, die ihm die tatsächliche Möglichkeit eröffnete, auf das GmbH-Vermögen zuzugreifen und im Rahmen der Vergabe der Ingenieurverträge zu bestimmen, wer den Auftrag erhielt (vgl. BGH NStZ 1996, 540; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 19). - OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 1 Ss 242/95 Insbesondere ist ein bestimmender Einfluß des Täters auf die Entscheidung erforderlich; er muß Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen haben (vgl. BGH wistra 1989, 224, 225;… Lackner a.a.O. § 266 Rdnr. 13).