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   BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88   

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https://dejure.org/1988,3321
BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88 (https://dejure.org/1988,3321)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1988 - 3 StR 358/88 (https://dejure.org/1988,3321)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1988 - 3 StR 358/88 (https://dejure.org/1988,3321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des Kassierers durch Entnahme von Geld aus der Kasse - Beurteilung des Gewahrsams an dem Kasseninhalt - Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen im Sinne des § 266 StGB - Voraussetzungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 59
  • wistra 1989, 60
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88
    Bei Kassierern und Kassenverwaltern, die die alleinige Verantwortung für die Kasse tragen, hat regelmäßig der Kassenverwalter den Allein gewahrsam am Kasseninhalt bis zu dessen Ablieferung (BGHSt 8, 273, 275; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1988 - 3 StR 115/88, jeweils mit weit. Nachw. aus der Rechtspr.).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 483/84

    Pelzhändler - §§ 242, 263 StGB, keine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88
    Der Senat kann daher offenlassen, ob überhaupt eine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Betrug zulässig ist (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 123).
  • BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88
    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88
    Bei Kassierern und Kassenverwaltern, die die alleinige Verantwortung für die Kasse tragen, hat regelmäßig der Kassenverwalter den Allein gewahrsam am Kasseninhalt bis zu dessen Ablieferung (BGHSt 8, 273, 275; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1988 - 3 StR 115/88, jeweils mit weit. Nachw. aus der Rechtspr.).
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88
    Das Einkassieren, Verwalten und Abliefern von Geld für den Arbeitgeber ist insbesondere dann als Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen im Sinne des § 266 StGB anzusehen, wenn der Kassierer zur Kontrolle der Einnahmen und der Ablieferungen Bücher zu führen, Quittungen zu erteilen und Wechselgeld herauszugeben hat (BGHSt 13, 315, 318 f.; 18, 312, 313).
  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88
    Das Einkassieren, Verwalten und Abliefern von Geld für den Arbeitgeber ist insbesondere dann als Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen im Sinne des § 266 StGB anzusehen, wenn der Kassierer zur Kontrolle der Einnahmen und der Ablieferungen Bücher zu führen, Quittungen zu erteilen und Wechselgeld herauszugeben hat (BGHSt 13, 315, 318 f.; 18, 312, 313).
  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88
    Die in NStZ 1983, 455 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht der Annahme einer Untreue nicht entgegen.
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88
    Eine strafschärfende Berücksichtigung des Gebrauchs einer wertlosen Urkunde (UA S. 15) ist dann nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter hiermit zum Ausdruck bringen wollte, daß es sich um eine gefälschte Urkunde handelte, und der Angeklagte auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs hingewiesen worden war (vgl. BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; BGH NStZ 1981, 100).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88
    Eine strafschärfende Berücksichtigung des Gebrauchs einer wertlosen Urkunde (UA S. 15) ist dann nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter hiermit zum Ausdruck bringen wollte, daß es sich um eine gefälschte Urkunde handelte, und der Angeklagte auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs hingewiesen worden war (vgl. BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; BGH NStZ 1981, 100).
  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Das Einkassieren, Verwalten und Abliefern von Geld für den Auftraggeber wird in der Rechtsprechung regelmäßig als herausgehobene Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen angesehen und die Veruntreuung so eingenommener Gelder als Untreue im Sinne des § 266 StGB bewertet (BGHSt 2, 324; 13, 315; 18, 312; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 1; Missbrauch 2).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08

    Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung);

    Diese wären straflos (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 1; vgl. auch BGHSt (GS) 14, 38 ff.).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Schon im allgemeinen Strafrecht darf einem Täter eine Flucht als gewähltes Mittel, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, nicht strafschärfend angelastet werden (BGH, Beschluss vom 21.09.1988 - 3 StR 358/88 -, juris).
  • BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11

    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne

    Die danach erforderliche Gesamtbetrachtung führt auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zur Verneinung einer für § 266 StGB erforderlichen Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, NStZ 1983, 455 zu einem Sortenkassierer mit Kontrollbefugnis des Kassenbestandes; dagegen BGH, wistra 1989, 60 zum Kassierer mit weitergehender Kontrollbefugnis).
  • BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95

    Diebstahl - Unterschlagung - Abrechnung - Gewahrsam - Kasse

    Nach der Rechtsprechung hat ein Antragsteller, der eine Kasse zu verwalten und über ihren Inhalt abzurechnen hat, bis zur Abrechnung in der Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt (BGHSt 8, 273, 275; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 4, 5; Ruß in LK-StGB 11. Aufl. § 242 Rdn. 29).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung von

    Ein Kassierer aber, der nicht nur Geld einkassiert, sondern dies auch verwaltet und kontrolliert und darüber Buch führt und Quittungen erteilt, nimmt fremde Vermögensinteressen wahr (vgl. nur BGH 21.09.1988 - 3 StR 358/88 - MDR 1989, 111; BGHSt 13, 315, 318f.; 18, 312f.).
  • BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung einzelner Verfahrensrügen -

    Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn die Angeklagte war rechtlich nicht verpflichtet, sich gegenüber den Geschädigten oder den Ermittlungsbehörden zu ihrem strafbaren Verhalten zu bekennen oder sonst zu ihrer Überführung beizutragen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 16, 18).
  • BGH, 03.06.1992 - 3 StR 418/91

    Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung durch Angabe fingierter Schadensfälle

    Ein solcher Betrug wäre im Verhältnis zu einer vorangegangenen Untreue mitbestrafte Nachtat (vgl. BGHR StGB § 266 I Treubruch 1; Lenckner in Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 266 StGB Rdn. 54; Dreher/Tröndle, 45. Aufl., § 263 StGB Rdn. 50 jeweils m.w.N.).
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