Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.01.1990

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3230
BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89 (https://dejure.org/1990,3230)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1990 - 3 StR 460/89 (https://dejure.org/1990,3230)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 3 StR 460/89 (https://dejure.org/1990,3230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch versicherungsrechtlich gemeldet waren - Feststellung des Fortsetzungszusammenhangs zwischen einer abgeurteilten Tat und dem neuen geltend gemachten Straftat - Mittäterschaft bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 544
  • wistra 1990, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Zur äußeren Tatseite gehören zum Fortsetzungszusammenhang Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts, gleichartige Tatbegehung sowie ein enger räumlicher und auch zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (BGHSt 36, 105, 109 f.).

    Bei der Prüfung des Gesamtvorsatzes wird das Landgericht die von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen (vgl. BGHSt 36, 105, 110) zu bedenken haben.

  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Das gilt auch für die eine Beihilfe betreffende Verjährung, deren Beginn sich in der Regel nach der Beendigung der Haupttat richtet (BGHSt 20, 227, 228; BGH bei Holtz MDR 1978, 803).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Täter (Alleintäter und Mittäter) kann deshalb auch sein, wer selbst - wie der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts - weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGH wistra 1987, 147, 148).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86

    Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Täter (Alleintäter und Mittäter) kann deshalb auch sein, wer selbst - wie der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts - weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGH wistra 1987, 147, 148).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Die getroffenen Feststellungen lassen es aber nicht zu, den Tatbeitrag des Angeklagten abschließend insgesamt als Mittäterschaft zu bewerten mit der möglichen Folge, daß es sich bei den Steuerhinterziehungen einerseits und dem Beitragsbetrug andererseits um eine Mehrheit selbständiger, einer getrennten rechtlichen Würdigung zugänglicher prozessualer Taten handeln würde (BGHSt 35, 14 [BGH 24.07.1987 - 3 StR 36/87]).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 238/89

    Ermittlungsverfahren - Staatsanwaltschaft - Zollfahndungsamt - Steuerstraftat -

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Aus der nur beschränkten Verfolgungskompetenz der Finanzbehörden in Strafsachen ergibt sich nichts anderes (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238-239/89).
  • BGH, 12.11.1986 - 3 StR 405/86

    Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, gegenüber dem Finanzamt die

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Täter (Alleintäter und Mittäter) kann deshalb auch sein, wer selbst - wie der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts - weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGH wistra 1987, 147, 148).
  • RG, 02.03.1933 - II 834/32

    1. Zum Begriff der "Reichsregierung" i. S. des § 22 der DevisenVO. (DevVO.) v. 1.

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen Täterschaft und Beihilfe ist wegen Verschiedenheit der Beteiligungsformen rechtlich ausgeschlossen (BGH bei Dallinger MDR 1966, 558; BGH bei Holtz MDR 1981, 629; RGSt 67, 130, 139 f.).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung,

    Soweit der Angeklagte J B schließlich vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung der Zeugen H und R in den Jahren 1983 und 1984 freigesprochen worden ist, weil "das Verfahrenshindernis der absoluten Verjährung" vorliegt, beanstandet der Generalbundesanwalt zu Recht, daß die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Verfahrenshindernisses, das zur Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO führen müßte, nicht hinreichend festgestellt sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 758/94 - BGH, Urteil vom 10. Januar 1990 - 3 StR 460/89; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1988 - 2 StR 595/88 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4885
BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89 (https://dejure.org/1990,4885)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1990 - 4 StR 631/89 (https://dejure.org/1990,4885)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - 4 StR 631/89 (https://dejure.org/1990,4885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtvorsatz - Fortsetzungstat - Krankenkasse - Betrug - Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes und einer damit fortgesetzten Handlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1990, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89

    Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole -

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89
    Zu der schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87

    Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89
    Der Bundesgerichtshof hatte bereits Anlaß zu dem Hinweis, daß schon aus tatsächlichen Gründen eine Feststellung, wonach ein Täter vor langen Jahren einen im Sinne eines Gesamtvorsatzes konkreten Tatentschluß gefaßt habe, schwer vorstellbar ist (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89
    Er muß den späteren Verlauf der mehreren Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 15, 268, 271).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89
    Zu der schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).

    Zur zulässigen Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung und zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten wird auf BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 hingewiesen.

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Sollte der neue Tatrichter die Voraussetzungen des Betruges bejahen, wird er auch das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes sorgfältig zu prüfen haben (zum Gesamtvorsatz bei ärztlichen Quartalsabrechnungen vgl. BGHSt 36, 320 f. [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Insofern handelt es sich um ähnliche Verhältnisse wie bei der periodischen Abrechnung des Kassenarztes (BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH Beschluß vom 16. Januar 1990 - 4 StR 631/89; vgl. auch BGH Beschluß vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90 - und Urteil vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89).
  • BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung -

    Für die neue Verhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Bei einer sich über zahlreiche Quartale erstreckenden Falschabrechnung kassenärztlicher Leistungen kommt eine Geldstrafe angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt aufgrund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände in Betracht (vgl. die Freiheitsstrafen in BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177 und BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91).

    Zur zulässigen Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung und zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten wird auf BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 hingewiesen.

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Schon der lange Zeitraum von mehreren Jahren läßt es, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, aus tatsächlichen Gründen schwer vorstellbar erscheinen, daß ein Täter zu Beginn der Handlungskette konkrete Vorstellungen über Ablauf, Dauer und Umfang der zu verübenden Einzelakte zu bilden vermag und daß dies über bloße Vermutungen und Unterstellungen hinausgehend auch festgestellt werden kann (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 17 bis 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht