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   LG Oldenburg, 13.09.1989 - IV Qs 110/89   

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LG Oldenburg, 13.09.1989 - IV Qs 110/89 (https://dejure.org/1989,16800)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 13.09.1989 - IV Qs 110/89 (https://dejure.org/1989,16800)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 13. September 1989 - IV Qs 110/89 (https://dejure.org/1989,16800)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1990, 76
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der

    Sie kann in jenen Fällen notwendige Voraussetzung sein, um beschlagnahmefähige Gegenstände überhaupt erst aufzuspüren (vgl. BGHSt 38, 237; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.11.2000 - 1 Ws 313/00 -, juris Rn. 12; LG Potsdam wistra 2007, 193; LG Fulda, Beschluss vom 06.05.2004 - 2 Qs 34/04 -, juris Rn. 30; LG Wuppertal NJW 1992, 770 f.; LG Oldenburg wistra 1990, 76 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, aaO, § 96 Rn 2 mwN; Kramer, NJW 1984, 1502, 1503; aA Menges in: LöweRosenberg, aaO, § 96 Rn 4 ff.).
  • OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00

    Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme

    Immer dann, wenn eine Beschlagnahme von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken in Betracht kommen kann, ist auch die Durchsuchung behördlicher Räume zulässig, OLG Hamm, Beschl. vom 16.04,1984 - 3 Ws 187/84; LG Wuppertal NJW 1992, 770 ff; LG Oldenburg wistra 1990, 76.
  • LG Osnabrück, 09.02.2022 - 12 Qs 32/21

    Durchsuchungsbeschluss für die Diensträume des BMJV aufgehoben

    Dies ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Ablehnung sicher zu erwarten oder eine Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten ist (vgl. LG Oldenburg, Entscheidung vom 13.09.1989 - IV Qs 110/89), was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn Angehörige der betreffenden Behörde selbst als Teilnehmer einer mit den Ermittlungen in Zusammenhang stehenden Straftat verdächtig sind (vgl. Thüringer OLG, a.a.O.).
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