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   BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90   

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https://dejure.org/1991,2994
BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90 (https://dejure.org/1991,2994)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1991 - 2 StR 581/90 (https://dejure.org/1991,2994)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1991 - 2 StR 581/90 (https://dejure.org/1991,2994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Veranlassung von Personen zu erheblichen Geldanlagen durch falsche Angaben und Zusagen - Revision wegen fehlerhafter Bewertung der Vorsatzfrage beim Betrug - Anforderungen an Vermögensschaden beim Betrug - Rechtlicher Unterschied zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1991, 307
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90

    Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende

    Auszug aus BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90
    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 7. November 1989 - 1 StR 517/89; v. 27. Juni 1990 - 3 StR 169/90 = BGHR StGB 56/2 Umstände, besondere 10).
  • BGH, 07.11.1989 - 1 StR 517/89

    Aufgabe eines Tatrichters hinsichtlich der Strafzumessung - Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90
    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 7. November 1989 - 1 StR 517/89; v. 27. Juni 1990 - 3 StR 169/90 = BGHR StGB 56/2 Umstände, besondere 10).
  • BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88

    Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Revision

    Auszug aus BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90
    Von einer Erörterung der für § 56 Abs. 3 StGB maßgeblichen Gesichtspunkte durfte das Landgericht hier absehen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Januar 1991 - 1 StR 655/90; Beschl. v. 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88).
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 655/90

    Begründung einer Nichtverurteilung wegen eines versuchten Totschlags -

    Auszug aus BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90
    Von einer Erörterung der für § 56 Abs. 3 StGB maßgeblichen Gesichtspunkte durfte das Landgericht hier absehen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Januar 1991 - 1 StR 655/90; Beschl. v. 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Das strafbarkeitsbegründende Kriterium der konkreten Vermögensgefährdung wird auch dahin umschrieben, daß nach den Umständen des Einzelfalles die "naheliegende Gefahr des Vermögensverlustes" (BGHSt 34, 394, 395), die naheliegende Möglichkeit eines Verlustes (BGH NStZ 1996, 203 Nr. 21 a.E.) oder gar "des endgültigen Verlustes" bestehen muß (Samson in SK § 263 Rdn. 166; vgl. weiter BGHSt 21, 112, 113; BGH wistra 1991, 307 f.; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 42).
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug

    Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände (BGH wistra 1988, 188, 190; 1991, 307 f.) und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 197 f.).
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93

    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten

    Kannte der Angeklagte bei Abschluß der Verträge das mit einer Beauftragung der Firma O. verbundene Risiko einer unvorschriftsmäßigen Abfallbeseitigung und nahm er dieses Risiko billigend in Kauf, so handelte er allerdings, selbst wenn er eine gesetzmäßige Entsorgung erstrebte und wünschte, mit dem zum Betrugsvorsatz erforderten Schädigungsbewußtsein; denn wenn die Schädigung in einer Vermögensgefährdung besteht, reicht hierzu grundsätzlich die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag auch der Täter darauf vertrauen und hoffen, daß aus der Gefährdung letztlich kein Schaden erwachse (BGH MDR 1981, 810 f; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1; BGH wistra 1991, 307).
  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
    Der festgestellte Sachverhalt erfüllt bereits den objektiven Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) nicht, da es an einem Vermögensschaden, auch in Gestalt der schadensgleichen Vermögensgefährdung (vgl. dazu BGH wistra 1991, 307; BGH NStZ 1996, 191), fehlt.

    Bei ihnen erleiden die Anleger/Getäuschten einen Vermögensschaden im Sinne des Betruges nur dann, wenn bei Vertragsabschluss oder bei Hingabe der anzulegenden Gelder der Rückgewähranspruch gefährdet ist (vgl. BGH NStZ 1996, 191; Lackner/Kühl a.a.O., § 263 Rnr. 42; vgl. auch BGH wistra 1991, 307).

  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93

    Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei

    Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände (BGH bei Holtz MDR 1981, 810; BGH wistra 1988, 188, 190; 1991, 307; BGH, Urt. v. 15. März 1979 - 4 StR 652/78 und 13. März 1980 - 4 StR 13/80) und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 197 f.; BGH, Urt. v. 22. Okt. 1953 - 5 StR 159/53 und 6. Juli 1971 - 1 StR 604/70).
  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

    Beim Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB kommt es sowohl für das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Schadens (hier in Gestalt der schadensgleichen Vermögensgefährdung, dazu BGH wistra 1991, 307) als auch für das Vorliegen des für die Strafzumessung unter dem Aspekt des § 46 Abs. 2 StGB erheblichen endgültig verbliebenen Schadens auf einen Vergleich des Werts des Vermögens des Getäuschten vor und nach der Vermögensverfügung an (BGHSt 30, 388, 389).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten -

    Trotz der erfolgten Sperrung der Konten lag eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor, da mit Eingang der Gelder auf den Konten der Täter die naheliegende Möglichkeit eines Verlustes bestand (vgl. BGHSt 34, 394, 395 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]; 21, 112, 113; BGH wistra 1988, 188; 1991, 307; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 2).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.1996 - 2 Ss 252/96
    Daß er darauf hofft oder vertraut, die Gefährdung werde nicht zu einem konkreten Schaden führen, ändert an dem Schädigungsbewußtsein nichts (BGH MDR 1981, 810 f. [b.H.] wistra 1991, 307 f; BGHR StGB § 263 Vorsatz 1 und 2; vgl. auch Tröndle a.a.O. Rdnr. 40; LK-Lackner a.a.O. Rdnrn. 257, 258 m.w.N.).
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