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   BayObLG, 06.07.1990 - RReg. 1 St 151/90   

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https://dejure.org/1990,3943
BayObLG, 06.07.1990 - RReg. 1 St 151/90 (https://dejure.org/1990,3943)
BayObLG, Entscheidung vom 06.07.1990 - RReg. 1 St 151/90 (https://dejure.org/1990,3943)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - RReg. 1 St 151/90 (https://dejure.org/1990,3943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rüge wegen eines Widerspruchs des Urteilsinhalts zu den wörtlich protokollierten Zeugenaussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 242 (Ls.)
  • MDR 1990, 946
  • NStZ 1990, 508
  • StV 1990, 488
  • wistra 1991, 40
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BayObLG, 06.07.1990 - RReg. 1 St 151/90
    Die auf eine Diskrepanz zwischen der wörtlich protokollierten Aussage und dem Inhalt des Urteils gestützte Revision setzt voraus, daß eine wörtliche Protokollierung im Sinne des § 273 Abs. 3 StPO durchgeführt worden ist, auf ein Inhaltsprotokoll nach Abs. 2 dieser Bestimmung kann, auch wenn dieses ausnahmsweise in der Berufungsverhandlung vor der Strafkammer gefertigt worden ist, die Revision nicht gestützt werden, vgl. BGH MDR 1974, 369; KG JR 1968, 195; OLG Koblenz VRS 46, 435/436; Löwe-Rosenberg-Hanack StPO 24. Aufl. § 337 Rn. 82 m.w.Nachw.
  • KG, 12.08.2019 - 121 Ss 89/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Anders als in Fällen der wörtlichen Protokollierung im Sinne des § 273 Abs. 3 StPO kann die Revision nicht auf ein Inhaltsprotokoll nach Abs. 2 dieser Vorschrift gestützt werden (vgl. BayOblG NStZ 1990, 508; OLG Koblenz a.a.O.; KG JR 1968, 195).
  • KG, 12.08.2019 - 3 Ss 53/19

    Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer

    Anders als in Fällen der wörtlichen Protokollierung im Sinne des § 273 Abs. 3 StPO kann die Revision nicht auf ein Inhaltsprotokoll nach Abs. 2 dieser Vorschrift gestützt werden (vgl. BayOblG NStZ 1990, 508; OLG Koblenz a.a.O.; KG JR 1968, 195).
  • BayObLG, 03.08.1993 - 4St RR 78/93

    Merkmal "beharrlich wiederholt" gem. § 148 Gewerbeordnung (GewO) als ein die

    Fehlt einer dieser Teilakte, liegt keine wörtliche Protokollierung i. S. der genannten Bestimmung vor, so daß eine gesteigerte Beweiskraft der Niederschrift nicht gegeben sein kann (BayObLG NStZ 1990 508/509 [BayObLG 06.07.1990 - RReg. 1 St 151/90] ).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 1 Ws 624/99

    Behebung von Formfehlern nach Ablauf der Monatsfrist

    ... Der Beschwerdeführer vertritt unter Berufung auf die Kommentierung Rdnr. 37 zu § 172 StPO des Kommentars Kleinknecht/Meyer-Goßner, 43. Aufl., die Auffassung, eine Wiederholung des Klageerzwingungsverfahrens sei zulässig, weil der ursprüngliche Antrag auf gerichtliche Entscheidung (nur) als unzulässig verworfen worden sei, verkennt allerdings dabei, daß dies nur für den Fall einer zwischenzeitlichen Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft gilt (zu vgl. auch OLG Düsseldorf, wistra 1991, 40).
  • OLG Bamberg, 08.12.2015 - 3 Ws 38/15

    Unzulässiger Klageerzwingungsantrag wegen unterlassener Anfechtung früherer

    Aufgrund des unvollständigen Antragsvorbringens kann der Senat deshalb nicht ausschließen, dass es sich bei der neuerlichen Antragstellung entweder um die unzulässige Wiederholung eines bereits gestellten Klageerzwingungsantrags handelt (vgl. u. a. OLG Bamberg, Beschl. v. 28.01.2015 - 3 Ws 61/14; OLG Celle, Beschl. v. 25.10.2011 - 2 Ws 289/11 [bei juris]; OLG Rostock, Beschl. v. 13.05.2004 - I Ws 46/04 [bei juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 268; OLG Köln NStZ 2003, 682 f.; Meyer-Goßner/Schmitt § 172 Rn. 37, jeweils m. w. N.) oder aber mit Hilfe der "neuen" Anzeigeerstattung die Monatsfrist nach § 172 II 1 StPO umgangen worden ist (OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 177 = Justiz 1997, 144; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.1999 - 1 Ws 624/99 = NStZ-RR 2000, 146 [Ls]; vgl. auch OLG Düsseldorf wistra 1991, 40 und schon OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.1989 - 1 Ws 998/88 [bei juris]).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 1 Ws 625/99

    Anforderungen an die Form eines Klageerzwingungsantrags

    ... Der Beschwerdeführer vertritt unter Berufung auf die Kommentierung Rdnr. 37 zu § 172 StPO des Kommentars Kleinknecht/Meyer-Goßner, 43. Aufl., die Auffassung, eine Wiederholung des Klageerzwingungsverfahrens sei zulässig, weil der ursprüngliche Antrag auf gerichtliche Entscheidung (nur) als unzulässig verworfen worden sei, verkennt allerdings dabei, daß dies nur für den Fall einer zwischenzeitlichen Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft gilt (zu vgl. auch OLG Düsseldorf, wistra 1991, 40).
  • OLG Jena, 04.10.2005 - 1 Ws 264/05

    Zulässigkeit

    Lehnt die Staatsanwaltschaft nach Verwerfung eines Klageerzwingungsantrages die Wiederaufnahme von Ermittlungen ab und wird die hiergegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen, ist ein neuer Klageerzwingungsantrag nur dann zulässig, wenn sich dem Antrag selbst entnehmen lässt, dass die Staatsanwaltschaft unter Verletzung des Legalitätsprinzips die Wiederaufnahme der Ermittlungen abgelehnt hat (vgl. OLG Düsseldorf, wistra 1991, 40).
  • OLG Jena, 01.07.2004 - 1 Ss 119/04

    Revision

    Insbesondere muss vorgetragen werden, ob die wörtlich protokollierte Aussage des Zeugen auch verlesen und genehmigt worden ist (vgl. BayObLG NStZ 1990, 508).
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