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   BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91   

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BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91 (https://dejure.org/1992,575)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1992 - 4 StR 577/91 (https://dejure.org/1992,575)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91 (https://dejure.org/1992,575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung kassenärztlicher Honorare - Vorliegen eines Fortsetzungszusammenhangs (Gesamtvorsatz) - Eintritt und Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 436
  • StV 1992, 511
  • wistra 1992, 253
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Da dies hier nicht möglich war, hat die Strafkammer anhand der Umstände des Praxisbetriebes und unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes rechtsfehlerfrei die Mindestzahl der jeweiligen Falschabrechnungen festgestellt (vgl. dazu BGHSt 36, 320, 321, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 9).

    In Fällen der abschnittsweisen Abrechnung müssen in aller Regel an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (BGHSt 36, 320 ff [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).

    Daß die Angeklagten im Juli 1977 einen auf einen Gesamterfolg gerichteten, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorwegbegreifenden Gesamtvorsatz gefaßt haben, liegt schon im Hinblick auf den beträchtlichen Zeitraum der Taten eher fern (vgl. BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10).

    Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).

  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Damit war der Verfolgungswille erkennbar über die von der Anzeigeerstatterin als auffällig bezeichneten vier Quartale hinaus auf die gesamte Abrechnungspraxis des Beschuldigten gerichtet, so daß sich die Verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB auf alle hier abgeurteilten Taten erstreckt hat (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2).

    Somit ist davon auszugehen, daß die Angeklagte tatsächlich - spätestens bei Erteilung der Vollmacht - auf staatsanwaltschaftliche Veranlassung in vollem Umfang über den Verfahrensgegenstand und die gegen sie gerichteten Vorwürfe unterrichtet worden war (vgl. dazu BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89 und BGHSt 24, 321, 323 f - dort fehlte es trotz Rücksendung des Anhörungsbogens durch den "richtigen" Betroffenen an einer erkennbaren Verfolgungsabsicht).

    Es genügt, wenn die Bekanntgabe den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1 und 2).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt dazu nicht (BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47 jeweils m. zahlr. Nachw.).

    Angesichts der durch die jeweiligen Abrechnungszeiträume gesetzten Zäsuren und angesichts der Möglichkeit zeitlicher Überschneidungen von Rechnungsstellung und Schadenseintritt erscheint es in Anlehnung an die restriktive Anwendung der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Steuerstrafrecht (BGHSt 36, 105, 111 ff) nicht fernliegend, auch bei der betrügerischen kassenärztlichen Abrechnung von vornherein den engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Teilakte sowie die Möglichkeit einer Erweiterung des Gesamtvorsatzes zu verneinen.

    Für das Erfolgsdelikt des Betruges beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist mit der Erlangung des letzten Vermögensvorteils (vgl. BGHSt 27, 342 [BGH 25.01.1978 - 3 StR 412/77]; 36, 105, 118; BGH NJW 1974, 914; BGH NStE Nr. 4 zu § 78 a StGB).

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt dazu nicht (BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47 jeweils m. zahlr. Nachw.).

    In Fällen der abschnittsweisen Abrechnung müssen in aller Regel an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (BGHSt 36, 320 ff [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).

    Selbst wenn die Angeklagten die Falschabrechnungen des Folgequartals durch Eintragung nicht erbrachter ärztlicher Leistungen in den Behandlungsscheinen "ins Werk gesetzt" hätten, bevor die Abrechnung des abgelaufenen Quartals erstellt und der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht war, könnte dies einen Gesamtvorsatz nicht begründen (BGHSt 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 8, 16; BGH NJW 1984, 376).

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Damit war der Verfolgungswille erkennbar über die von der Anzeigeerstatterin als auffällig bezeichneten vier Quartale hinaus auf die gesamte Abrechnungspraxis des Beschuldigten gerichtet, so daß sich die Verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB auf alle hier abgeurteilten Taten erstreckt hat (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2).

    Es genügt, wenn die Bekanntgabe den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1 und 2).

  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89

    Gesamtvorsatz - Fortsetzungstat - Krankenkasse - Betrug - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).

    Zur zulässigen Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung und zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten wird auf BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 hingewiesen.

  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 483/89

    Selbstständige Bedeutung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mti der Folge

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Somit ist davon auszugehen, daß die Angeklagte tatsächlich - spätestens bei Erteilung der Vollmacht - auf staatsanwaltschaftliche Veranlassung in vollem Umfang über den Verfahrensgegenstand und die gegen sie gerichteten Vorwürfe unterrichtet worden war (vgl. dazu BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89 und BGHSt 24, 321, 323 f - dort fehlte es trotz Rücksendung des Anhörungsbogens durch den "richtigen" Betroffenen an einer erkennbaren Verfolgungsabsicht).

    Es genügt, wenn die Bekanntgabe den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1 und 2).

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Soweit der 3. Strafsenat in seinem Urteil vom 14. November 1990 (3 StR 160/90 = wistra 1991, 177) die Annahme eines fortgesetzten Abrechnungsbetruges als vertretbare tatrichterliche Würdigung hingenommen hat, ist dies unter den dort vorliegenden besonderen Umständen zu sehen, die hier nicht gegeben sind.

    Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).

  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Der Tatbestand des Betruges ist auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation kein Sonderdelikt; er setzt auch keine besondere Tätereigenschaft voraus (vgl. dazu BGHSt 14, 123, 129; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 25 Rdn. 6).

    Für eine täterschaftliche Beteiligung genügt deshalb bereits ein Tatbeitrag für einen Teil der Tatbestandsverwirklichung, selbst wenn dieser wie hier aus der Teilnahme an vorbereitenden Handlungen besteht (BGHSt 11, 271 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; 14, 123, 128 f; 36, 249, 250; BGH, Urteil vom 26. Juni 1985 - 3 StR 132/85).

  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Somit ist davon auszugehen, daß die Angeklagte tatsächlich - spätestens bei Erteilung der Vollmacht - auf staatsanwaltschaftliche Veranlassung in vollem Umfang über den Verfahrensgegenstand und die gegen sie gerichteten Vorwürfe unterrichtet worden war (vgl. dazu BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89 und BGHSt 24, 321, 323 f - dort fehlte es trotz Rücksendung des Anhörungsbogens durch den "richtigen" Betroffenen an einer erkennbaren Verfolgungsabsicht).
  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

  • BGH, 21.01.1974 - PatAnwSt (R) 3/73

    Briefkopf des Patentanwalts

  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 132/85

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes der schweren Brandstiftung -

  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 353/91

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Wesentliche Anhaltspunkte für die

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung zum Abrechnungsbetrug bei Vertragsärzten (vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 258/93; BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91), für privatliquidierende Ärzte gilt nichts anderes.
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille hierzu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr. - vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille hierzu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr. - vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13 m.w.N.).
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