Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.06.1992

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92   

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https://dejure.org/1992,2935
BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92 (https://dejure.org/1992,2935)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 5 StR 75/92 (https://dejure.org/1992,2935)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 5 StR 75/92 (https://dejure.org/1992,2935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Betrug duch Täuschung über die tatsächlichen Voraussetzungen für die Kostenentscheidung - Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Abschluss eines Werkvertrages mit einem Unternehmen welches später eine Steuerhinterziehung begeht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerhinterziehung; Bauherrenpflicht zur Abführung der Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 498
  • wistra 1992, 299
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88

    Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Anders als in dem der Entscheidung BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 1 = BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3 (= BGH bei Holtz MDR 1988, 818 = wistra 1988, 261) zugrundeliegenden Fall diente hier die Tätigkeit des Werkunternehmers nicht ausschließlich dem Ziel, eine Steuerhinterziehung vorzubereiten.
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 784/80

    Ausübung der Prostitution - Einbehaltung von Lohnsteuerbeträgen - Abführung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80

    Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Einkommen- (Lohn-) Steuerrechts -

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Aus der Entgegennahme und Begleichung einer Rechnung mit dem Briefkopf einer anderen Firma als der seiner Vertragspartnerin kann nicht auf eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung geschlossen werden (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 1, 3).
  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar zu entnehmen, daß nicht jedes denkbare Verhalten, das sich fördernd für die Steuerhinterziehung eines anderen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 75/92 -), als Beihilfe zur Steuerhinterziehung zurechenbar ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92   

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https://dejure.org/1992,3067
BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92 (https://dejure.org/1992,3067)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 1 StR 280/92 (https://dejure.org/1992,3067)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 1 StR 280/92 (https://dejure.org/1992,3067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Vertretungsfiktion des § 56 Handelsgesetzbuch (HGB) auf das Tatbestandsmerkmal der Täuschung über den Aussteller einer Urkunde im Sinne der Urkundenfälschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 307
  • wistra 1992, 299
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61

    Kommanditist ohne Handlungsvollmacht - § 267 StGB, Firma als Aussteller,

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92
    In der Unterzeichnung mit dem richtigen Namen kann eine Täuschung über den Aussteller einer Urkunde liegen, wenn der Täter durch einen Zusatz vorgibt, ein vertretungsberechtigtes Organ einer Handelsfirma habe unterschrieben (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die vom Unterzeichnenden in Anspruch genommene Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten unwirksam ist (BGHSt 17, 11, 12).

  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92
    In der Unterzeichnung mit dem richtigen Namen kann eine Täuschung über den Aussteller einer Urkunde liegen, wenn der Täter durch einen Zusatz vorgibt, ein vertretungsberechtigtes Organ einer Handelsfirma habe unterschrieben (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11).
  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92
    In der Unterzeichnung mit dem richtigen Namen kann eine Täuschung über den Aussteller einer Urkunde liegen, wenn der Täter durch einen Zusatz vorgibt, ein vertretungsberechtigtes Organ einer Handelsfirma habe unterschrieben (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11).
  • BGH, 05.03.1968 - 1 StR 17/68

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung, wegen fortgesetzten Betrugs im Rückfall in

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92
    In solchen Fällen verfügt der getäuschte Schuldner unmittelbar über das Vermögen des geschädigten Gläubigers (Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 67; vgl. auch BGH NJW 1968, 1147 f.).
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