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BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht eingehalten wurden - Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts - Zulässigkeit einer Revision trotz bestehenden Rechtsmittelverzichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 302
Papierfundstellen
- wistra 1992, 309
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.09.1987 - 2 StR 430/87
Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts als …
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (…st. Rspr., vgl. u.a. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8; BGH NStZ 1986, 277, 278; StV 1988, 372).Eine Fallgestaltung, die ausnahmsweise ein Abweichen von diesem Grundsatz rechtfertigen könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1962, 598 [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]; StV 1988, 372; OLG Frankfurt StV 1987, 289), liegt hier schon deshalb nicht vor, weil sich aus der Erklärung des (damaligen) Staatsanwalts E. nicht ergibt, daß er Rechtsanwalt B. über den Bewährungswiderruf in einer anderen Sache, die vorzeitige Haftentlassung in dieser Sache und die Gewährung von Vergünstigungen während des Strafvollzugs getäuscht hätte.
- BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8; BGH NStZ 1986, 277, 278; StV 1988, 372). - BGH, 02.03.1988 - 2 StR 46/88
Widerruf eines wirksam erklärten Rechtmittelverzichts
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8; BGH NStZ 1986, 277, 278; StV 1988, 372).
- BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90
Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über …
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8; BGH NStZ 1986, 277, 278; StV 1988, 372). - BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führt dazu, daß die Revision gemäß § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 181 m.w. Nachw.), ohne daß es darauf ankäme, wie es sich auswirkt, daß bisher eine den Formerfordernissen von § 345 Abs. 2 StPO entsprechende Revisionsbegründung nicht vorliegt. - BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung …
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Eine derartige Absprache kann je nach den (hier im einzelnen für den Senat nicht erkennbaren) Umständen des Einzelfalles zwar möglicherweise zum Erfolg einer gegen das Urteil gerichteten Revision führen (vgl. hierzu insgesamt Zschockelt NStZ 1991, 305 ff. m.w. Nachw.), nicht aber zu einer Nichtigkeit des Urteils (vgl. BGH NStZ 1984, 279). - BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (…st. Rspr., vgl. u.a. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8; BGH NStZ 1986, 277, 278; StV 1988, 372). - BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60
Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit …
Auszug aus BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Eine Fallgestaltung, die ausnahmsweise ein Abweichen von diesem Grundsatz rechtfertigen könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1962, 598 [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]; StV 1988, 372; OLG Frankfurt StV 1987, 289), liegt hier schon deshalb nicht vor, weil sich aus der Erklärung des (damaligen) Staatsanwalts E. nicht ergibt, daß er Rechtsanwalt B. über den Bewährungswiderruf in einer anderen Sache, die vorzeitige Haftentlassung in dieser Sache und die Gewährung von Vergünstigungen während des Strafvollzugs getäuscht hätte.
- BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02
Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines …
Bereits vor der Entscheidung BGHSt 43, 195 hat der 2. Strafsenat entschieden, die Unzulässigkeit einer Absprache über das Verfahrensergebnis berühre nicht die Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts (NStZ 1997, 611 unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH wistra 1992, 309, 310; BGH, Beschl. vom 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91). - BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
Soweit es um die Wirksamkeit einer Verzichtserklärung geht, die - wie im Fall des Angeklagten J. - unzulässigerweise Gegenstand einer vorausgegangenen Urteilsabsprache war, hat der Senat im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des 2. Strafsenats (BGH NStZ 1997, 611 (unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH wistra 1992, 309, 310; BGH, Beschl. vom 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91); Beschl. vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 403/00; Beschl. vom 11. Juni 2001 - 2 StR 223/01 = NStZ-RR 2001, 334; Beschl. vom 4. Juli 2001 - 2 StR 247/01; abschwächend: Beschl. vom 7. August 2002 - 2 StR 196/02), des 1. Strafsenats (BGH NStZ 2000, 386; NStZ-RR 2002, 114) und des 5. Strafsenats (BGH, Beschl. vom 5. September 2001 - 5 StR 386/01) angefragt, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten wird. - BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 m.w.N.).
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung - …
Auf die Art, wie der Verzicht zustandegekommen ist, kommt es insoweit nicht an; der Bundesgerichtshof hat auch schon in anderen Fällen, in denen dem Rechtsmittelverzicht eine Absprache vorausgegangen war, die vom Angeklagten abgegebene Verzichtserklärung ohne weiteres für wirksam gehalten (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 = wistra 1992, 309; BGH, Beschl. v. 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91).Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).
- BGH, 25.04.2001 - 5 StR 53/01
Zulässigkeit der Revision trotz wirksamer Rechtsmittelzurücknahme (Unrichtige …
Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozeßhandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17). - KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01
Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer …
Denn abgesehen davon, daß Gegenstand eines Rechtsmittels gerade eine Verletzung der formellen oder inhaltlichen Erfordernisse sein kann (…vgl. BGHSt aaO.; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12), muß es der Staatsanwaltschaft wie dem Angeklagten möglich sein, auch etwaige andere verfahrens- oder materiellrechtliche Fehler eines solchen Urteils, so auch die Unter- oder Überschreitung der schuldangemessenen Strafe zu beanstanden (vgl. BGHSt 43, 195, 196, 208).Nachw.; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 = wistra 1992, 309; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 18 = NStZ 1997, 611; BGH NStZ 2000, 96, 98; BGHSt 45, 51 = BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 20 und NJW 1999, 2449, 2451 - 2452 = StV 1999, 421).
- BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
Recht auf ein faires Verfahren und Öffentlichkeitsgrundsatz; unwirksamer …
a) Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 m.w.N.). - BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit)
Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17). - BGH, 08.03.2000 - 1 StR 607/99
Rechtsmittelverzicht; Absprachenpraxis; Deal; Willensbeeinflussung; Verletzung …
Zur Frage, wie sich verfahrensrechtliche Mängel einer Absprache auf einen damit zusammenhängenden Rechtsmittelverzicht auswirken, hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 30. Juli 1997 (NStZ 1997, 2691; ebenso BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12) entschieden, die Unzulässigkeit einer Absprache berühre nicht die Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts. - BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei …
1. Mit seinem Antrag auf Wiedereinsetzung macht der Angeklagte nicht geltend, er habe ohne eigenes Verschulden versäumt, die Frist von einer Woche nach Urteilsverkündung zur Einlegung der Revision einzuhalten, sondern er sei durch Versprechungen, deren Einhaltung nicht beabsichtigt gewesen sei, zur Abgabe eines Rechtsmittelverzichts veranlaßt worden (§ 300 StPO; vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12). - BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98
Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf …
- BGH, 19.02.2008 - 3 StR 23/08
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht); unzulässige Verwerfung durch das …
- BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels - …
- BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Recht auf ein faires Verfahren (Druck durch den Verteidiger zur Annahme eines …
- BGH, 01.04.2008 - 4 StR 475/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach streitiger Verfahrensabsprache ohne …
- BGH, 24.08.2006 - 5 StR 341/06
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprachen (qualifizierte …
- BGH, 17.06.2009 - 1 StR 252/09
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
- BGH, 12.11.2002 - 3 StR 402/02
Keine Rücknahme- und keine Widerrufsmöglichkeit beim Rechtsmittelverzicht
- BGH, 23.04.2002 - 4 StR 122/02
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht)
- BGH, 25.06.1997 - 1 StR 221/97
Anfechtbarkeit von Prozesshandlungen nach Darlegung einer ausreichenden …
- BGH, 25.04.2001 - 5 StR 53/01
- OLG Braunschweig, 23.04.2012 - Ws 41/12
Wirksamkeit eines formularmäßigen Rechtsmittelverzichts bei Erledigungserklärung …
- BGH, 02.04.1997 - 2 StR 141/97
Unzulässigkeit einer Revision in Folge Rechtsmittelverzichts
- BGH, 02.10.1997 - 4 StR 430/97
Zulässigkeit, Anforderungen, Widerruflichkeit, Anfechtbarkeit und Wirkungen eines …