Rechtsprechung
BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vertragswidrig vorgenommene Inkassotätigkeit als rechtsgeschäftliches Handeln des Angeklagten auf Grund rechtlicher Befugnis - Voraussetzungen eines Schuldspruchs wegen Untreue - Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Teilweise Einstellung des Verfahrens in der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1992, 66
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1967 - 5 StR 584/67
Betrug bei fehlender Absicht zur Bezahlung einer Gasthausrechnung - …
Auszug aus BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91
Maßgeblich für die Frage, ob es sich im einzelnen Falle um eine wesentliche Verpflichtung handelt, deren Einhaltung vom Untreuetatbestand geschützt ist, sind Inhalt und Umfang der getroffenen Treueabrede, wie sie sich aus den Vertragsvereinbarungen und durch Auslegung nach Treu und Glauben ergibt (vgl. BGH…, Urt. vom 23. April 1991 - 1 StR 734/90 -, wistra 1991, 265; sinngemäß schon BGH, Urt. vom 28. November 1967 - 5 StR 584/67 - bei Herlan GA 1971, 37: "Dies hängt jeweils von den besonderen Umständen ab"). - BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen …
Auszug aus BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert in derartigen Fällen bereits der Zeitraum, der zwischen Tat und Urteil verstrichen ist, strafmildernde Berücksichtigung, und die Urteilsgründe dürfen über diesen Strafmilderungsgrund nicht hinweggehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3 m.w.Nachw.). - BGH, 23.04.1991 - 1 StR 734/90
Untreue des Treuhänders durch Nichtvorlage von für den geltend gemachten …
Auszug aus BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91
Maßgeblich für die Frage, ob es sich im einzelnen Falle um eine wesentliche Verpflichtung handelt, deren Einhaltung vom Untreuetatbestand geschützt ist, sind Inhalt und Umfang der getroffenen Treueabrede, wie sie sich aus den Vertragsvereinbarungen und durch Auslegung nach Treu und Glauben ergibt (vgl. BGH, Urt. vom 23. April 1991 - 1 StR 734/90 -, wistra 1991, 265; sinngemäß schon BGH…, Urt. vom 28. November 1967 - 5 StR 584/67 - bei Herlan GA 1971, 37: "Dies hängt jeweils von den besonderen Umständen ab").
- BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08
Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen …
Diese dienten dem Schutz des Vermögens des Arbeitsgebers und waren so bedeutsam, dass sie zur Hauptpflicht des Angeklagten erhoben worden waren (vgl. BGH wistra 1991, 265, 266; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Missbrauch 3;… vgl. auch BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4). - BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
Schon im Hinblick auf das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK normierte Beschleunigungsgebot und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber auch im Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung müssen aus einem durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Konventionsverstoß Folgen gezogen werden; dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7; BGH wistra 1992, 66). - BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen
Der neue Tatrichter wird bei der Strafzumessung zu beachten haben, daß auch die Verfahrensdauer in der Zeit zwischen dem aufgehobenen Urteil und seiner Entscheidung unangemessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist, weil der Angeklagte diese neuerliche Verfahrensverzögerung nicht verschuldet hat (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 513/91).
- BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels - …
Der neue Tatrichter wird für den Fall einer erneuten Verurteilung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. wistra 1993, 219) und des Bundesgerichtshofs (…BGHR MRK Art. 6 I Satz 1 Verfahrensverzögerung 1 bis 3; BGH NStZ 1988, 552; wistra 1992, 66 f.; BGH, Beschluß vom 19. August 1993 - 1 StR 433/93 -) zu den Auswirkungen einer nicht vom Angeklagten zu vertretenden überlangen Verfahrensdauer zu bedenken haben. - BGH, 18.05.1995 - 5 StR 223/95
Strafmilderung - Strafänderung - Beschleunigungsgebot - Strafzumessung
Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß Verletzungen des Gebots aus Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, die Sache innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln, im Urteil ausdrücklich festzustellen sind und daß das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen näher zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 967; BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254 und 1995, 1277;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6, 7; BGH wistra 1992, 66; BGH StV 1994, 652, 653). - BGH, 04.05.1995 - 5 StR 64/95
Strafmilderung - Strafänderung - Beschleunigungsgebot - Strafzumessung
Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß Verletzungen des Beschleunigungsgebots aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK im Urteil ausdrücklich festzustellen sind und daß das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen näher zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1984, 767;… BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254 sowieBeschluß vom 24. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6, 7; BGH wistra 1992, 66; StV 1994, 652, 653).