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   BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4925
BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91 (https://dejure.org/1991,4925)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1991 - 1 StR 513/91 (https://dejure.org/1991,4925)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 513/91 (https://dejure.org/1991,4925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertragswidrig vorgenommene Inkassotätigkeit als rechtsgeschäftliches Handeln des Angeklagten auf Grund rechtlicher Befugnis - Voraussetzungen eines Schuldspruchs wegen Untreue - Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Teilweise Einstellung des Verfahrens in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1992, 66
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 584/67

    Betrug bei fehlender Absicht zur Bezahlung einer Gasthausrechnung -

    Auszug aus BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91
    Maßgeblich für die Frage, ob es sich im einzelnen Falle um eine wesentliche Verpflichtung handelt, deren Einhaltung vom Untreuetatbestand geschützt ist, sind Inhalt und Umfang der getroffenen Treueabrede, wie sie sich aus den Vertragsvereinbarungen und durch Auslegung nach Treu und Glauben ergibt (vgl. BGH, Urt. vom 23. April 1991 - 1 StR 734/90 -, wistra 1991, 265; sinngemäß schon BGH, Urt. vom 28. November 1967 - 5 StR 584/67 - bei Herlan GA 1971, 37: "Dies hängt jeweils von den besonderen Umständen ab").
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert in derartigen Fällen bereits der Zeitraum, der zwischen Tat und Urteil verstrichen ist, strafmildernde Berücksichtigung, und die Urteilsgründe dürfen über diesen Strafmilderungsgrund nicht hinweggehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.04.1991 - 1 StR 734/90

    Untreue des Treuhänders durch Nichtvorlage von für den geltend gemachten

    Auszug aus BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91
    Maßgeblich für die Frage, ob es sich im einzelnen Falle um eine wesentliche Verpflichtung handelt, deren Einhaltung vom Untreuetatbestand geschützt ist, sind Inhalt und Umfang der getroffenen Treueabrede, wie sie sich aus den Vertragsvereinbarungen und durch Auslegung nach Treu und Glauben ergibt (vgl. BGH, Urt. vom 23. April 1991 - 1 StR 734/90 -, wistra 1991, 265; sinngemäß schon BGH, Urt. vom 28. November 1967 - 5 StR 584/67 - bei Herlan GA 1971, 37: "Dies hängt jeweils von den besonderen Umständen ab").
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Diese dienten dem Schutz des Vermögens des Arbeitsgebers und waren so bedeutsam, dass sie zur Hauptpflicht des Angeklagten erhoben worden waren (vgl. BGH wistra 1991, 265, 266; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Missbrauch 3; vgl. auch BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Schon im Hinblick auf das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK normierte Beschleunigungsgebot und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber auch im Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung müssen aus einem durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Konventionsverstoß Folgen gezogen werden; dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7; BGH wistra 1992, 66).
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    Der neue Tatrichter wird bei der Strafzumessung zu beachten haben, daß auch die Verfahrensdauer in der Zeit zwischen dem aufgehobenen Urteil und seiner Entscheidung unangemessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist, weil der Angeklagte diese neuerliche Verfahrensverzögerung nicht verschuldet hat (BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 513/91).
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