Rechtsprechung
BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auswirkungen einer Sequesterbestellung im Konkurseröffnungsverfahren - Untreue eines GmbH-Geschäftsführers - Anforderungen an die Annahme der Täterstellung des Geschäftsführers nach § 266 Abs. 1 StGB bei Konkurs der GmbH - Übertragung der Geschäftsführungsbefugnisse auf den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 266
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1278
- ZIP 1993, 1100
- MDR 1993, 562
- NStZ 1993, 239
- StV 1993, 245
- BB 1993, 603
- wistra 1993, 146
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81
Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten …
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
Der Sequester ist einem Konkursverwalter nicht ohne weiteres gleichzustellen (vgl. BGHZ 86, 191, 195 f [BGH 22.12.1982 - VIII ZR 214/81] mit weiteren Nachweisen, auch zur abweichenden Meinung).Umfassende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse sind nicht notwendiger Bestandteil der Sequesterbestellung (vgl. BGHZ 86, 191, 196) [BGH 22.12.1982 - VIII ZR 214/81].
- BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88
Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei …
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
Es kommt rechtlich auch in Betracht, daß der Sequester lediglich neben dem Schuldner bei der Vermögensverwaltung mitzuwirken hat (BGHR KO § 106 Sequester 1).Zwar wird die Anordnung der Sequestration häufig auf das gesamte Vermögen des Schuldners erstreckt und grundsätzlich auch von einem allgemeinen Veräußerungs- und Verfügungsverbot begleitet sein (vgl. BGHR KO § 106 Sequester 4; Koch, Die Sequestration im Konkurseröffnungsverfahren, S. 53 ff).
- BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90
Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse …
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
In dieser Stellung kann jedoch eine für die Anwendung des § 266 Abs. 1 StGB erhebliche Änderung dadurch eintreten, daß über das Vermögen der GmbH der Konkurs eröffnet und ein Konkursverwalter bestellt wird (vgl. BGH wistra 1991, 305, 307).Diese unterliegt auch noch im Falle ihrer Überschuldung dem strafrechtlichen Vermögensschutz gegenüber ihren Gesellschaftern (…vgl. BGHR StGB § 266 I Nachteil 25; BGH wistra 1991, 305, 306 m.w.N.).
- BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81
Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln - …
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337;… BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23). - BGH, 17.03.1987 - 5 StR 272/86
Kommanditgesellschaft - Gesellschafter - Untreue - Bankrott
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23). - BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86
Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an …
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337;… BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23). - BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88
Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337;… BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23). - BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89
Strafbarkeit wegen Untreue zum Nachteil einer GmbH
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23). - BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende …
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23). - BGH, 22.02.1991 - 3 StR 348/90
Straftaten gegen das Vermögen: Untreue bei KG
Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
Diese unterliegt auch noch im Falle ihrer Überschuldung dem strafrechtlichen Vermögensschutz gegenüber ihren Gesellschaftern (vgl. BGHR StGB § 266 I Nachteil 25; BGH wistra 1991, 305, 306 m.w.N.). - BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
- BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil …
Dieser hatte zwar als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH dieser gegenüber eine besondere Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2). - BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05
Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter; …
Er ist daher tauglicher Täter einer Untreue zu Lasten der Gesellschaft (vgl. nur BGH NStZ 1998, 192, 193; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2;… Lenckner/ Perron in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 266 Rdn. 25;… Schaal in Rowedder/ Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. vor § 82 Rdn. 10 f.). - BGH, 12.12.1996 - 4 StR 489/96
Vorliegen des Untreuetatbestandes durch Beiseiteschaffung von Sicherungsgütern …
Durch die Bestellung eines Sequesters im Rahmen des Konkurseröffnungsverfahrens könnte jedoch eine für die Beurteilung der Strafbarkeit nach § 266 Abs. 1 StGB erhebliche Änderung dadurch eingetreten sein, daß dem Angeklagten als Geschäftsführer die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH entzogen und diese allein dem Sequester übertragen worden war (vgl. BGH NJW 1993, 1278).Der Pflichtenkreis des Angeklagten könnte so - auch im Hinblick auf das Sicherungsgut (…vgl. Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 1 Rdn. 90 a, § 106 Rdn. 18; Herbert, Die Sequestration im Konkursantragsverfahren [1989] S. 149 ff.) - auf die Wahrnehmung der Gemeinschuldneraufgaben beschränkt worden sein; eine die Täterstellung nach § 266 Abs. 1 StGB begründende Machtposition hätte der Angeklagte dann nicht mehr innegehabt, und eine Bestrafung wegen Untreue käme nicht in Betracht (vgl. BGH wistra 1991, 305, 307; NJW 1993, 1278).
- OLG Frankfurt, 22.10.2010 - 10 U 144/09
Zur Insolvenzantragspflicht nach § 64 GmbHG
Insofern entfällt die Pflichtwidrigkeit auch nicht durch eine Einwilligung des Geschäftsführers in die ihm selbst zufließende Zahlung (BGH NJW 1993, 1278; wistra 2008, 379, 380;… Dierlamm a. a. O. Rdn. 134;… Fischer a. a. O.). - BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99
Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand
aa) Der "Umbuchung" des Guthabens des VEB As auf Konten der As GmbH könnten im Innenverhältnis Beschränkungen entgegengestanden haben, die den Mißbrauchstatbestand begründen können (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 27;… BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 41). - AG Hamburg, 13.10.2006 - 67c IN 343/06
Keine nachträgliche Genehmigung von Verfügungen des ehemaligen …
Die Annahme kann des Weiteren Straftatbestände erfüllen (Teilnahme an Benachteiligung anderer Gläubiger, §§ 283c, 26, 27 StGB, vgl. BGH ZIP 1993, 1100 = NJW 1993, 1278, dazu EWiR 1993, 799 (Pape) ).
Rechtsprechung
BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als Hehlerei - Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt zur selbstständigen und unbeschränkten Nutzung der Sache als Voraussetzung für ein "Sichverschaffen"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 259
Papierfundstellen
- StV 1993, 132 (Ls.)
- wistra 1993, 146
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76
Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen
Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163;… BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1). - BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren …
Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1). - BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland …
Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163;… BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
- BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16
Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger …
Auch eine Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) könnte gegeben sein, insbesondere wenn der Angeklagte (Mit-)Verfügungsgewalt an der Beute erlangt hatte, die er unabhängig vom Willen der Mitangeklagten auszuüben in der Lage war (s. hierzu BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175 f.; Beschlüsse vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8;… vom 18. Februar 2004 - 2 StR 423/03, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 11). - BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98
Voraussetzungen der Hehlerei in der Form des Sichverschaffens
Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (…vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.Demgemäß liegt Hehlerei im Falle der Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber nur dann vor, wenn beide Teile übereinkommen, daß jeder für sich allein, der Erwerber also unabhängig vom Willen des Vortäters, über die Sache verfügen kann (BGHSt 35, 172, 176; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8).
- BGH, 03.02.2000 - 4 StR 604/99
Hehlerei; Sich verschaffen
Die bloße Besitzerlangung zum Zwecke der vorübergehenden Nutzung als Entleiher reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH StV 1987, 197; wistra 1993, 146;… Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 259 Rdn. 26;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 259 Rdn. 15).