Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.11.1992

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92   

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https://dejure.org/1993,1521
BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92 (https://dejure.org/1993,1521)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - 3 StR 606/92 (https://dejure.org/1993,1521)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 3 StR 606/92 (https://dejure.org/1993,1521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Sequesterbestellung im Konkurseröffnungsverfahren - Untreue eines GmbH-Geschäftsführers - Anforderungen an die Annahme der Täterstellung des Geschäftsführers nach § 266 Abs. 1 StGB bei Konkurs der GmbH - Übertragung der Geschäftsführungsbefugnisse auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1278
  • ZIP 1993, 1100
  • MDR 1993, 562
  • NStZ 1993, 239
  • StV 1993, 245
  • BB 1993, 603
  • wistra 1993, 146
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Der Sequester ist einem Konkursverwalter nicht ohne weiteres gleichzustellen (vgl. BGHZ 86, 191, 195 f [BGH 22.12.1982 - VIII ZR 214/81] mit weiteren Nachweisen, auch zur abweichenden Meinung).

    Umfassende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse sind nicht notwendiger Bestandteil der Sequesterbestellung (vgl. BGHZ 86, 191, 196) [BGH 22.12.1982 - VIII ZR 214/81].

  • BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88

    Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Es kommt rechtlich auch in Betracht, daß der Sequester lediglich neben dem Schuldner bei der Vermögensverwaltung mitzuwirken hat (BGHR KO § 106 Sequester 1).

    Zwar wird die Anordnung der Sequestration häufig auf das gesamte Vermögen des Schuldners erstreckt und grundsätzlich auch von einem allgemeinen Veräußerungs- und Verfügungsverbot begleitet sein (vgl. BGHR KO § 106 Sequester 4; Koch, Die Sequestration im Konkurseröffnungsverfahren, S. 53 ff).

  • BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90

    Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    In dieser Stellung kann jedoch eine für die Anwendung des § 266 Abs. 1 StGB erhebliche Änderung dadurch eintreten, daß über das Vermögen der GmbH der Konkurs eröffnet und ein Konkursverwalter bestellt wird (vgl. BGH wistra 1991, 305, 307).

    Diese unterliegt auch noch im Falle ihrer Überschuldung dem strafrechtlichen Vermögensschutz gegenüber ihren Gesellschaftern (vgl. BGHR StGB § 266 I Nachteil 25; BGH wistra 1991, 305, 306 m.w.N.).

  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 17.03.1987 - 5 StR 272/86

    Kommanditgesellschaft - Gesellschafter - Untreue - Bankrott

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89

    Strafbarkeit wegen Untreue zum Nachteil einer GmbH

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 348/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue bei KG

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Diese unterliegt auch noch im Falle ihrer Überschuldung dem strafrechtlichen Vermögensschutz gegenüber ihren Gesellschaftern (vgl. BGHR StGB § 266 I Nachteil 25; BGH wistra 1991, 305, 306 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Dieser hatte zwar als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH dieser gegenüber eine besondere Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    Er ist daher tauglicher Täter einer Untreue zu Lasten der Gesellschaft (vgl. nur BGH NStZ 1998, 192, 193; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2; Lenckner/ Perron in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 266 Rdn. 25; Schaal in Rowedder/ Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. vor § 82 Rdn. 10 f.).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 489/96

    Vorliegen des Untreuetatbestandes durch Beiseiteschaffung von Sicherungsgütern

    Durch die Bestellung eines Sequesters im Rahmen des Konkurseröffnungsverfahrens könnte jedoch eine für die Beurteilung der Strafbarkeit nach § 266 Abs. 1 StGB erhebliche Änderung dadurch eingetreten sein, daß dem Angeklagten als Geschäftsführer die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH entzogen und diese allein dem Sequester übertragen worden war (vgl. BGH NJW 1993, 1278).

    Der Pflichtenkreis des Angeklagten könnte so - auch im Hinblick auf das Sicherungsgut (vgl. Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 1 Rdn. 90 a, § 106 Rdn. 18; Herbert, Die Sequestration im Konkursantragsverfahren [1989] S. 149 ff.) - auf die Wahrnehmung der Gemeinschuldneraufgaben beschränkt worden sein; eine die Täterstellung nach § 266 Abs. 1 StGB begründende Machtposition hätte der Angeklagte dann nicht mehr innegehabt, und eine Bestrafung wegen Untreue käme nicht in Betracht (vgl. BGH wistra 1991, 305, 307; NJW 1993, 1278).

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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3100
BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,3100)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1992 - 3 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,3100)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92 (https://dejure.org/1992,3100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als Hehlerei - Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt zur selbstständigen und unbeschränkten Nutzung der Sache als Voraussetzung für ein "Sichverschaffen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 132 (Ls.)
  • wistra 1993, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

    Auch eine Hehlerei (§ 259 Abs. 1 StGB) könnte gegeben sein, insbesondere wenn der Angeklagte (Mit-)Verfügungsgewalt an der Beute erlangt hatte, die er unabhängig vom Willen der Mitangeklagten auszuüben in der Lage war (s. hierzu BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175 f.; Beschlüsse vom 13. November 1992 - 3 StR 412/92, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 423/03, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 11).
  • BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98

    Voraussetzungen der Hehlerei in der Form des Sichverschaffens

    Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.

    Demgemäß liegt Hehlerei im Falle der Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber nur dann vor, wenn beide Teile übereinkommen, daß jeder für sich allein, der Erwerber also unabhängig vom Willen des Vortäters, über die Sache verfügen kann (BGHSt 35, 172, 176; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8).

  • BGH, 03.02.2000 - 4 StR 604/99

    Hehlerei; Sich verschaffen

    Die bloße Besitzerlangung zum Zwecke der vorübergehenden Nutzung als Entleiher reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH StV 1987, 197; wistra 1993, 146; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 259 Rdn. 26; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 259 Rdn. 15).
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