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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 349/92   

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https://dejure.org/1992,2507
BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 349/92 (https://dejure.org/1992,2507)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1992 - 2 ARs 349/92 (https://dejure.org/1992,2507)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1992 - 2 ARs 349/92 (https://dejure.org/1992,2507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß - Beschwerde gegen einen Ausschließungsbeschluß - Begründetheit der Ausschließung - Ausscheiden des Verteidigers aus dem Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 138 d Abs. 6
    Verfahrenseinstellung bei Verteidigerausschluß durch Beschwerdegericht

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3048
  • MDR 1992, 1071
  • NStZ 1992, 599
  • StV 1993, 58 (Ls.)
  • AnwBl 1993, 39
  • wistra 1993, 26
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10

    Ausschließung als Verteidiger; sofortige Beschwerde (mangelnde

    Soweit ein solcher Fall nicht vorliegt, ist die Einstellung des Verfahrens über den Verteidigerausschluss geboten (vgl. Senat, NJW 1992, 3048).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2011 - 3 Ws 65/11

    Antrag auf Aufhebung der Ausschließung als Verteidiger

    Denn das Feststellungsverfahren nach § 138c Abs. 5 StPO wird nach dessen Sinn und Zweck nur betrieben, wenn es für das Anlassverfahren notwendig ist, die Verteidigerverbote nach § 138a Abs. 4 und 5 StPO herbeizuführen, oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verteidiger im Anlassverfahren erneut tätig werden könnte (vgl. BGH NJW 1992, 3048; Senat, Beschluss vom 20.07.2006 - 3 Ws 612/06; OLG Düsseldorf NJW 1995, 739).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1995 - 1 Ws 1003/94
    Nach dem Sinn und Zweck des Ausschließungsverfahrens kommt dessen Fortsetzung in einem solchen Fall nur in Betracht, wenn es notwendig ist, die Verteidigungsverbote nach § 138 a Abs. 4 oder 5 StPO herbeizuführen oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Verteidiger in dem Verfahren, in dem er ausgeschlossen werden sollte, erneut tätig werden könnte (BGH NJW 1992, 3048 ; Rieß a.a.o.).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4364
BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92 (https://dejure.org/1992,4364)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1992 - 2 StR 297/92 (https://dejure.org/1992,4364)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92 (https://dejure.org/1992,4364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Versuch der unerlaubten Einfuhr - Hoheitsgrenze - Zoll - Drogen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 308 (Ls.)
  • wistra 1993, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92
    Der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug beginnt deshalb regelmäßig erst kurz vor Erreichung der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zollstelle (vgl. BGHSt 36, 249 (250)).
  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn: Erreichen der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507 f. und vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92, wistra 1993, 26) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zoll- oder Kontrollstelle; denn zur Ausführung einer Straftat setzt der Täter erst dann unmittelbar im Sinne des § 22 StGB an, wenn er Handlungen vornimmt, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang "unmittelbar zur Tatbestandserfüllung' führen sollen oder die "im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang' mit ihr stehen, wenn er also subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht.
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96

    Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92; BGHSt 36, 249 ff.) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der von ihr eingerichteten Zollstelle.
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