Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.1993

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1993 - 5 StR 303/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4070
BGH, 07.07.1993 - 5 StR 303/93 (https://dejure.org/1993,4070)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1993 - 5 StR 303/93 (https://dejure.org/1993,4070)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 5 StR 303/93 (https://dejure.org/1993,4070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Beendigung einer qualifizierten Verletzung von Privatgeheimnissen - Zusammenfall von Vollendung und Beendigung bei einer mittelbaren Falschbeurkundung - Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlich in Mittäterschaft begangenen Betruges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 78a, 203

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 538
  • wistra 1993, 264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 5 StR 303/93
    Bei der Bestechlichkeit stellt sich die Frage nach Vollendung und Beendigung ganz anders, weil die Realisierung des Vorteils selbst ein Tatbestandsmerkmal ist (s. BGHSt 11, 345 ff.).

    Dann aber lag in dieser einen Abrede eine Bestechlichkeit, die lediglich sukzessiv mit mehreren Zahlungen beendet wurde (s. BGHSt 11, 345 ff.).

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

    Die Beendigung der Tat und damit der Beginn der Verjährungsfrist (§ 78a S. 1 StGB ) tritt mit der letzten Annahme von Vorteilen ein, auch wenn der Tatbestand an sich schon mit dem Fordern oder Sichversprechenlassen vollendet ist (vgl. BGHSt 10, 237/243; 11, 345/347; NStZ 1993, 538 ; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78a Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4188
BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93 (https://dejure.org/1993,4188)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1993 - 5 StR 151/93 (https://dejure.org/1993,4188)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 5 StR 151/93 (https://dejure.org/1993,4188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs der Hehlerei - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 259, 22

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 472 (Ls.)
  • wistra 1993, 264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Für den hierfür erforderlichen Gesamtvorsatz reicht indes der Entschluß zu wiederholter gleichartiger Tatbegehung nicht aus (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 38, 165, 166 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Wer eine Sache ankauft, dabei für möglich hält, daß der Verkäufer sie gestohlen oder durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, und dies billigend in Kauf nimmt, macht sich, wenn die Sache nicht nachweisbar aus einer Vermögensstraftat herrührt, wegen eines Versuchs der Hehlerei (§ 259 Abs. 3 StGB), gegebenenfalls wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 Abs. 2 StGB), strafbar (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84; jeweils m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 3).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 460/90

    Annahme fortgesetzter Handlungen bei Hehlereigeschäften - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Ein solches anzunehmen, liegt indes allein bei wiederholten Ankäufen von Diebesgut und sonstiger anrüchiger Ware von derselben Person oder demselben Personenkreis nicht unbedingt nahe (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 460/90 -).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Voraussetzung des

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Der nach der Rechtsprechung erforderliche Gesamterfolg in der Vorstellung des Täters einer fortgesetzten Handlung kann zwar nach Auffassung des Senats auch bei gewerbsmäßiger Hehlerei im Rahmen eines bestehenden und eingespielten Liefer- und Bezugssystems erfüllt sein (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 -).
  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 682/82

    Annahme einer versuchten Hehlerei bei Vorliegen eines bedingten Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Wer eine Sache ankauft, dabei für möglich hält, daß der Verkäufer sie gestohlen oder durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, und dies billigend in Kauf nimmt, macht sich, wenn die Sache nicht nachweisbar aus einer Vermögensstraftat herrührt, wegen eines Versuchs der Hehlerei (§ 259 Abs. 3 StGB), gegebenenfalls wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 Abs. 2 StGB), strafbar (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84; jeweils m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 3).
  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 366/91

    Anforderungen an die Kenntnis des Hehlers von den Vorgehensweisen während der

    Auszug aus BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93
    Wer eine Sache ankauft, dabei für möglich hält, daß der Verkäufer sie gestohlen oder durch eine Vermögensstraftat erlangt hat, und dies billigend in Kauf nimmt, macht sich, wenn die Sache nicht nachweisbar aus einer Vermögensstraftat herrührt, wegen eines Versuchs der Hehlerei (§ 259 Abs. 3 StGB), gegebenenfalls wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 Abs. 2 StGB), strafbar (BGH NStZ 1983, 264; 1992, 84; jeweils m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 3).
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Unumgänglich wird eine solche Schätzung namentlich dann sein, wenn Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind oder von vornherein fehlten (vgl. auch zu ähnlichen Fällen: BGH wistra 1993, 264; BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 -).
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