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   BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93   

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https://dejure.org/1993,4562
BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93 (https://dejure.org/1993,4562)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1993 - 5 StR 226/93 (https://dejure.org/1993,4562)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 5 StR 226/93 (https://dejure.org/1993,4562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umstellung des Guthabens von in der DDR ansässigen Unternehmen im Verhältnis 2:1 - Umstellung des Guthabens von nicht in der DDR ansässigen Unternehmen im Verhältnis 3:1 - Überweisung von Guthaben auf Konten eines in der DDR ansässigen Unternehmens vor Währungsumstellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1993, 339
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93
    Dessen Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, daß sie möglich sind (BGHSt 29, 18, 20) [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78].

    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; Urt. vom 24.11.92 - 5 StR 456/92; Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 51 m.w.N.).

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 231/91

    Beweiswürdigung anhand von Indizien zur Feststellung der Täterschaft -

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; Urt. vom 24.11.92 - 5 StR 456/92; Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; Urt. vom 24.11.92 - 5 StR 456/92; Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; Urt. vom 24.11.92 - 5 StR 456/92; Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1984, 180; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; Urt. vom 24.11.92 - 5 StR 456/92; Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 51 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93
    Da sich die Beweiswürdigung schon aus diesen Gründen als fehlerhaft erweist, kommt es auf die Frage, ob das Landgericht einem einzelnen nicht bewiesenen entlastenden Indiz (mögliche Vorlage der Vereinbarung vom 23. Juni 1990 bei der Prüfbehörde) zu großes Gewicht beigemessen hat, nicht an (vgl. dazu BGHSt 36, 286, 290) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist fehlerhaft (BGHR StGB § 176 Abs. 1 Handlungen 3; BGH wistra 1993, 339; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11).
  • BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96

    BGH bestätigt Verurteilung wegen betrügerischer Konvertierung von Transferrubeln

    Schon aus den Begründungen der Anträge des Angeklagten vom 19. und 29. März 1996 sowie den Ablehnungsbegründungen der Kammer und ihrem rechtlichen Hinweis vom 23. Januar 1996 ergibt sich nämlich - was im übrigen auch schon dem Urteil des Senatsvom 20. Juli 1993 (5 StR 226/93) in dieser Sache zu entnehmen ist -, daß die Einschaltung der DC zu betrügerischen Zwecken Gegenstand des Verfahrens gewesen ist.
  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 174/98

    Entschädigung für Zeit einer vorläufigen Festnahme und einer erlittenen

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist fehlerhaft (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH wistra 1993, 339, 340; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 337 Rdn. 26 ff.).
  • BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der Untreue,

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist fehlerhaft (BGHR StGB § 176 Abs. 1 Handlungen 3; BGH wistra 1993, 339; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; vgl. die Nachw. bei Hürxthal in KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 49, 51; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 337 Rdn. 26 ff.).
  • BGH, 08.11.1996 - 5 StR 365/96

    Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung aus

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur revisionsgerichtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters (vgl. Senat wistra 1993, 339 m.w.N.) brauchen die Schlußfolgerungen des Tatrichters nämlich nicht zwingend oder auch nur wahrscheinlich sein.
  • KG, 26.02.1998 - 1 Ss 278/97
    Dabei lassen die Ausführungen der Kammer, der Angeklagte habe zwar damals schon die Absicht gehabt, die bereits erlangten Einnahmen aus dem Warenverkauf für die GmbH zu einem späteren, aber noch vor dem 1. Juli 1990 liegenden Termin auf eines seiner Konten einzuzahlen (UA S.15), erkennen, daß das Landgericht bei ausreichenden Feststellungen die Möglichkeit des strafrechtlich relevanten Verhaltens durch Täuschung über innere Tatsachen (vgl. BGHSt 15, 24, 26; Lackner in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 263 Rndn. 11; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 263 Rndn. 3 jeweils m.w.N.), hier das Vorhandensein der Absicht bei dem Angeklagten M zum Zeitpunkt der Antragstellung am 15. Juni 1990, wenig später einem seiner Konten Geldbeträge zuzuführen, die ihm im Sinne des Art. 1 § 2 Währungsumstellungsfolgengesetz (BGBl. 1993 I S.1522) i.V.m. Art. 6 des Staatsvertrages über die Währungsumstellung wirtschaftlich nicht zustanden (vgl. hierzu BGH wistra 1993, 339), nicht in der erforderlichen Weise in seine rechtlichen Überlegungen einbezogen hat.
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