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   OLG Düsseldorf, 19.08.1993 - 1 Ws 676/93   

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https://dejure.org/1993,5003
OLG Düsseldorf, 19.08.1993 - 1 Ws 676/93 (https://dejure.org/1993,5003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.1993 - 1 Ws 676/93 (https://dejure.org/1993,5003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93 (https://dejure.org/1993,5003)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 85
  • wistra 1993, 352
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 323/17

    Anklageschrift (Form: unschädliches Fehlen einer Unterschrift); Betrug

    Das Fehlen der Unterschrift führt nicht zur Unwirksamkeit der Anklage und damit der Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407, 408; OLG Düsseldorf, wistra 1993, 352; OLG München, wistra 2011, 280; Meyer-Goßner, StPO, 60. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens; Inhaltliche Anforderungen an einen

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  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (OLG München, Beschluss vom 26. März 2010 - 4 St RR 7/10, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85; Reichsgericht, Urteil vom 18. Februar 1905 - 5620/04, RGSt 37, 407).
  • BGH, 27.04.2020 - 5 StR 117/20

    Wirksamkeit der Anklage trotz fehlender Unterschrift (Verfolgungswille;

    Die Unterschrift ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn feststeht, dass die nicht unterschriebene Anklage mit Wissen und Willen des zuständigen Staatsanwalts dem Gericht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; RGSt 37, 407, 408; OLG München, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 85; LRStPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96; KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38; MüKoStPO/Wenske, § 200 Rn. 124; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).
  • OLG München, 26.03.2010 - 4St RR 7/10

    Wirksamkeit der Anklageerhebung bei nicht unterzeichneter Anklageschrift

    Das Fehlen der Unterschrift führt aber dann nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407/408; OLG Düsseldorf wistra 1993, 352).
  • BayObLG, 03.07.1996 - 2St RR 90/96
    Die insoweit bisher getroffenen Entscheidungen weisen allerdings - soweit ersichtlich - jeweils die Besonderheit auf, daß der Angeklagte durch die Abwesenheit seines Wahlverteidigers erkennbar in seiner Verteidigung beeinträchtigt war, etwa weil er überhaupt nicht verteidigt oder der ihm beigeordnete Pflichtverteidiger nicht genügend eingearbeitet (BGH StV 1992, 53 ) und damit die Durchführung der Hauptverhandlung ohne Verteidiger für den Angeklagten unzumutbar geworden war (vgl. OLG Düsseldorf wistra 1993, 352 mit Beispielsfällen), und/oder daß der Angeklagte sein Verlangen nach Anwesenheit des Wahlverteidigers auch in der Hauptverhandlung zum Ausdruck gebracht hatte, etwa durch Verweigerung von Angaben zur Person oder Sache (vgl. BGH NStZ 1987, 34 ).
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