Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 10.12.1991

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   BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92   

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BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92 (https://dejure.org/1992,3747)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92 (https://dejure.org/1992,3747)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 2 ObOWi 198/92 (https://dejure.org/1992,3747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Frist; Versäumung; Antrag; Zulassung; Rechtsbeschwerde; Abwesenheit; Urteil; Verkündung; Zustellung; Verteidiger; Unterrichtung; Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 150
  • NStZ 1993, 242
  • Rpfleger 1993, 81
  • BayObLGSt 1992, 79
  • BayObLGSt 1993, 79
  • wistra 1993, 39
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 15.12.1981 - 1 ObOWi 501/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittel; Einlegung; Frist;

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92
    Auch wenn sich die Vollmacht des Verteidigers bei den Akten befindet, besteht nämlich keine gesetzliche Verpflichtung, Zustellungen für den Betroffenen an den Verteidiger zu bewirken (BayObLGSt 1981, 193; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 88 ).

    War jedoch, wie im vorliegenden Fall, das Rechtsmittel noch nicht eingelegt und ein Auftrag hierzu der Verteidigerin nicht erteilt, befand sich der Betroffene nicht in einer Lage, in der er darauf vertrauen durfte, die Verteidigerin werde von sich aus das in Betracht kommende Rechtsmittel rechtzeitig einlegen (BayObLGSt 1981, 193 ff.).

  • OLG Frankfurt, 05.03.1980 - 1 Ws (B) 44/80
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92
    Die Wirksamkeit der Zustellung an den Betroffenen hängt auch nicht davon ab, ob der Verteidiger davon gemäß § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG unterrichtet wird (BayObLG aaO S.194;. OLG Frankfurt VRS 59, 429).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.1988 - 1 Ws 868/88
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92
    Auch wenn sich die Vollmacht des Verteidigers bei den Akten befindet, besteht nämlich keine gesetzliche Verpflichtung, Zustellungen für den Betroffenen an den Verteidiger zu bewirken (BayObLGSt 1981, 193; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 88 ).
  • BayObLG, 25.03.1970 - 1a Ws (B) 111/69
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92
    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist gewährt werden kann, wenn nach Einlegung der Rechtsbeschwerde durch den Verteidiger das Urteil nur dem Betroffenen zugestellt worden und die Benachrichtigung des Verteidigers unterblieben ist (BayObLGSt 1970, 73/75; 1975, 150; aaO S.194).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws (OWi) 63/95
    Vielmehr sind auch in einem solchen Fall Zustellungen an den Betroffenen grundsätzlich wirksam und setzen die Rechtsmittelfristen in Lauf (Senatsbeschluß vom 8. September 1988 in NStZ 1989, 88 = VRS 76, 135 = MDR 1989, 479 ; Bay0bLG in NJW 1993, 150 ; OLG Koblenz Rpfleger 1982, 307; OLG Köln in VRS 42, 125; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 145 a Rdnr. 6).

    Bei dieser Bestimmung handelt es sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung die Wirksamkeit der Zustellung an den Betroffenen unberührt läßt und den Lauf der Rechtsmittelfrist nicht hindert (Senatsbeschluß vom 22. Mai 1986 - 5 Ss (OWi) 180/86-146/86 1 - Bay0bLG in NJW 1993, 150 ; OLG Köln in VRS 42, 125; OLG Frankfurt in StV 1986, 288 ; OLG Koblenz in Rpfleger 1982, 307; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 145 a Rdnr. 6).

    Eine Wiedereinsetzung scheidet dann aus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 1988 a.a.O., vom 22. Mai 1986 - 5 Ss (OWi) 180/86-146/86 1 - und vom 29. September 1983 - 1 Ws 857/83 - ; Bay0bLG in NJW 1993, 150 ).

    Daß er das nicht getan hat, gereicht ihm zum Verschulden bzw. Mitverschulden, das einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegensieht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. September 1983 - 1 Ws 857/83 - und vom 22. Mai 1986 - 5 Ss (OWi) 180/86-146/86 1 - Bay0bLG in NJW 1993, 150).

  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681; KG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 Ws 134/09 - Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343 ; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Meyer-Goßner, § 44a StPO Rdn. 17 und § 145a StPO Rdn. 14; Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; einschränkend [Vertrauensschutz grundsätzlich nur bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist] BayObLG NJW 1993, 150; MDR 1982, 774; VRS 50, 292; OLG München StV 2011, 86; NJW 2008, 3797; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; vgl. ferner BGH wistra 2006, 188 [zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO]; OLG Celle StV 1994, 7 [sprachunkundiger Beschuldigter]).
  • KG, 27.11.2020 - 5 47/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verstoßes gegen § 145a Abs. 3 Satz 2

    Der Angeklagte darf indes regelmäßig darauf vertrauen, dass sein Verteidiger, der bereits die Revision eingelegt hat, ohne sein - des Angeklagten - Zutun auch die Rechtsmittelbegründung innerhalb der vorgeschriebenen Frist anfertigen und einreichen wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 1992 ? 2 ObOWi 198/92 -, juris Rn. 7, für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG).
  • KG, 03.05.2006 - 5 Ws 233/06

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen des Unterlassens der formlosen

    Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, dem insoweit nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt wird (vgl. BGH NJW 1977, 640; BVerfG NJW 2002, 1640), läßt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (vgl. BayObLGSt 1992, 79; OLG Stuttgart VRS 67, 39; OLG Düsseldorf VRS 64, 269; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Hamburg NJW 1965, 1614; Senat, Beschluß vom 14. April 2004 - 5 Ws 163/04 - vgl. auch BVerfG NJW 1978, 1575 zu § 51 Abs. 3 OWiG), begründet aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist (vgl. OLG Düsseldorf JMBlNW 1996, 222, 223; OLG Celle StV 1994, 7; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681, 1682; BayObLGSt 1975, 150; OLG Köln VRS 42, 125, 128; OLG Hamm NJW 1965, 2216; KG StV 2003, 343; Senat, Beschlüsse vom 27. April 2006 - 5 Ws 239/06 - und vom 9. Mai 2005 - 5 Ws 229/05 - Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 145 a Rdn. 14, § 44 Rdn. 17).
  • BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99

    Ablauf einer Rechtsmittelfrist am 31. Dezember

    Daß das Urteil dem Betroffenen persönlich zugestellt und dem Verteidiger formlos übersandt worden ist, rechtfertigt für sich nicht die Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels (vgl. BayObLGSt 1992, 79).
  • OLG München, 26.03.2009 - 2 Ws 229/09

    Bewährungswiderruf: Wiedereinsetzungsantrag wegen Nichtzustellung des

    17 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 15.12.1981 - 1 ObOWi 501/81 und Beschluss vom 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92) begründet das Unterlassen der Beschlusszustellung an den Verteidiger keinen Wiedereinsetzungsgrund:.
  • BayObLG, 03.11.1999 - 2St RR 190/99

    Wiedereinsetzung und Mitverschulden des Angeklagten

    Er durfte folglich darauf vertrauen, daß die Begründung der Revision innerhalb der gesetzlichen Frist auch ohne sein Zutun erfolgen werde (vgl. BayObLGSt 1975, 150; 1992, 79/80), zumal er aufgrund der ihm erteilten Rechtsmittelbelehrung (Bl. 146 R d.A.) wußte, daß er selbst die Revision nicht wirksam begründen durfte, dies vielmehr nur zu Protokoll der Geschäftsstelle oder durch den Verteidiger oder einen Rechtsanwalt zu geschehen hatte.
  • OLG Hamm, 24.02.2009 - 2 Ws 43/09
    Der Umstand, dass der Beschluss nur dem Betroffenen zugestellt und der Verteidiger hiervon entgegen § 145a Abs. 3 S. 2 StPO nicht unterrichtet worden ist, rechtfertigt nämlich für sich allein eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand noch nicht (vgl. BayObLG NJW 1993, 150).
  • KG, 27.11.2020 - 161 Ss 155/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verstoßes gegen die

    Der Angeklagte darf indes regelmäßig darauf vertrauen, dass sein Verteidiger, der bereits die Revision eingelegt hat, ohne sein - des Angeklagten - Zutun auch die Rechtsmittelbegründung innerhalb der vorgeschriebenen Frist anfertigen und einreichen wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 1992 ? 2 ObOWi 198/92 -, juris Rn. 7, für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG).
  • OLG Jena, 24.02.2004 - 1 Ws 33/04

    Wiedereinsetzung

    Der Umstand, dass der Verteidiger des Verurteilten entgegen § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO nicht von der Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Verurteilten unterrichtet worden ist und er vor Ablauf der Rechtsmitteleinlegungsfrist auch keine Abschrift der Entscheidung erhalten hatte, stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass die Fristversäumung hierauf beruht (vgl. BayObLG NJW 1993, 150; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 44 Rn. 17).
  • OLG Jena, 09.10.2007 - 1 Ss 180/07

    Zustellung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.12.1991 - Ss 543/90 (B) - 170 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10475
OLG Köln, 10.12.1991 - Ss 543/90 (B) - 170 B (https://dejure.org/1991,10475)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.1991 - Ss 543/90 (B) - 170 B (https://dejure.org/1991,10475)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - Ss 543/90 (B) - 170 B (https://dejure.org/1991,10475)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • wistra 1993, 39
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