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   BGH, 20.01.1994 - 4 StR 327/93   

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https://dejure.org/1994,3064
BGH, 20.01.1994 - 4 StR 327/93 (https://dejure.org/1994,3064)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1994 - 4 StR 327/93 (https://dejure.org/1994,3064)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 4 StR 327/93 (https://dejure.org/1994,3064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserhebliche Abweichung - Änderung - Rechtsprechung - Zulässigkeit - Vorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1994, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 19.05.1993 - 5 Ws 127/93
    Auszug aus BGH, 20.01.1994 - 4 StR 327/93
    Das Bezirksgericht und ihm folgend das Oberlandesgericht Jena übersehen jedoch, daß das Kammergericht seine Rechtsprechung wenige Tage vor Erlaß des Vorlagebeschlusses durch Beschluß vom 19. Mai 1993 - 5 Ws 127/93 REHA - weitgehend eingeschränkt hat, indem es ausführt:.
  • KG, 29.01.1993 - 5 Ws 13/93

    Sachverhaltsfeststellung in Rehabilitierungssachen; Anklage und Verurteilung als

    Auszug aus BGH, 20.01.1994 - 4 StR 327/93
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich durch einen Beschluß des Kammergerichts in Berlin vom 28. Januar 1993 - 5 Ws 13/93 REHA - gehindert, in dem schon die Anwendung der Wirtschaftsstrafverordnung als solche als hinreichender Rehabilitierungsgrund angesehen wurde.
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 461/99

    Unzulässige Vorlage in einer Rehabilitierungssache; Anordnung der

    Ob der Katalog der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 a-i StrRehaG genannten Regelbeispiele, die eine "Vermutung" für rechtsstaatswidrige Verfolgung begründen, abschließend ist (so OLG Jena und OLG Rostock VIZ 1994, 436) oder ob, was fraglich ist (BGH wistra 1994, 195, 196), über den Gesetzeswortlaut hinaus die Annahme weiterer solcher "Vermutungen" zulässig ist, kann der Senat auch hier offenlassen.
  • KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02

    Rehabilitierung wegen einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen die

    Der Senat hat daraus mehrfach geschlossen, dass dann, wenn Akten fehlen und die Urteilsfeststellungen nicht mehr ermittelt werden können, bei Verurteilungen nach diesen Vorschriften das grundsätzlich den Antragsteller treffende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts (vgl. KG VIZ 1994, 258) einer Vermutung der Rechtsstaatswidrigkeit weicht (vgl. KG VIZ 1993, 365, 366; VIZ 1994, 149; VIZ 1994, 150; a.A. BezG Erfurt VIZ 1993, 367; offen gelassen in BGH VIZ 1994, 257 ).
  • OLG Dresden, 04.06.1998 - 1 Ws 371/97
    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluß vom 20.01.1994 - 4 StR 327/93 - (wistra 1994, 195, 196, bei der Erörterung einer Vorlage zur Wirtschaftsstrafverordnung) als fraglich bezeichnet, ob das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, "das in § 1 Abs. 1 Nr. 1 a - i Regelbeispiele aufzählt, über den Gesetzeswortlaut hinaus weitere Vermutungen für eine rechtsstaatswidrige Verfolgung aus politischen Gründen zuläßt".
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