Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.1994

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.10.1993 - 1 Ss 166/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4292
OLG Celle, 12.10.1993 - 1 Ss 166/93 (https://dejure.org/1993,4292)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.1993 - 1 Ss 166/93 (https://dejure.org/1993,4292)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 1 Ss 166/93 (https://dejure.org/1993,4292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Näheverhältnisses; Dreiecksbetrug; Täuschungstatbestand; Irrtumserregung; Mitursächlichkeit täuschender Angaben; Mittäterschaft; Mittäterschaftlicher Betrug; Ausführungsstadium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Näheverhältnisses; Dreiecksbetrug; Täuschungstatbestand; Irrtumserregung; Mitursächlichkeit täuschender Angaben; Mittäterschaft; Mittäterschaftlicher Betrug; Ausführungsstadium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 263

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 142
  • wistra 1994, 197
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ss 1395/97

    Abtretung an Kreditgeber, Aufhebung, Betrug, Dreiecksbetrug, Untreue

    Die Annahme eines Betruges zu Lasten der Sparkasse Gütersloh in der Form des sogenannten "Dreiecksbetruges" würde voraussetzen, dass man die Tilgung einer abgetretenen Forderung durch Zahlung des Schuldners an den Altgläubiger gemäß § 407 BGB als betrugsrelevante Verfügung des Schuldners über das Vermögen des Zessionars ansieht(bejahend OLG Celle NJW 1994, 142; Lackner in LK, StGB, 10. Aufl., § 263 Rdz. 109 ff (115) m. w. Nw; a.A. Samson/Günther in SK-StGB, Stand Juni 1996, § 263 Rdz. 97, 98 m. w. Nw.; Linnemann in wistra 1994, 167 und Krack/Radtke in JuS 1995, 17, jeweils zugleich kritische Besprechung der Entscheidung des OLG Celle NJW 1994, 142).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1994 - 5 StR 39/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7400
BGH, 08.02.1994 - 5 StR 39/94 (https://dejure.org/1994,7400)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1994 - 5 StR 39/94 (https://dejure.org/1994,7400)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 5 StR 39/94 (https://dejure.org/1994,7400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erkennbarkeit der Bedeutung eines Rechtsmittelverzicht - Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 20
  • wistra 1994, 197
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 5 StR 39/94
    Der damit wirksame Rechtsmittelverzicht kann nicht zurückgenommen, widerrufen oder angefochten werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5).
  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 5 StR 39/94
    Der damit wirksame Rechtsmittelverzicht kann nicht zurückgenommen, widerrufen oder angefochten werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5).
  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87

    Anforderungen an die Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 5 StR 39/94
    Diese Fähigkeit wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    c) Schließlich kann die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts auch durch die Art seines Zustandekommens in Frage gestellt werden (vgl. BGH wistra 1994, 197).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen

    Diese Fähigkeit wird erst durch schwerwiegende psychische oder auch körperliche Erkrankungen oder Beeinträchtigungen aufgehoben (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1994 - 5 StR 39/94, wistra 1994, 197; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341 und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180 f.; Paul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 302 Rn. 2; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, 2011, § 302 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Zwar kann dies - entgegen Schlüchter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52 - nicht aus "enttäuschte(n) Erwartungen" des Angeklagten hergeleitet werden (vgl. BGH StV 1994, 64; wistra 1994, 197; NStZ-RR 1997, 173, 174; OLG Frankfurt StV 1987, 289).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96
    Der Senat trägt auch bei Beachtung der in höchstrichterlicher Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. nur BGH wistra 1994, 197 = NStZ 1995, 20) keine Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der vorliegend erklärten Rechtsmittelverzichte.
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