Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,298
BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94 (https://dejure.org/1994,298)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1994 - 2 BvR 396/94 (https://dejure.org/1994,298)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 (https://dejure.org/1994,298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung - CpD-Konten bei einer luxemburgischen Banktochter

  • rechtsportal.de

    Durchsuchung einer Bank - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfangsverdacht - Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Mitarbeiter der Bank - Kreditinstitut - Luxemburg - CpD-Konten - Durchsuchung - Niederlassung - Zweigstelle - Unterlagen - Verdunklungshandlung - Herausgabe von Unterlagen - Abwendung der Untersuchung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme - Die Beschlagnahme von Unterlagen strafrechtlich verjährter Zeiträume

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2079
  • ZIP 1994, 610
  • NStZ 1994, 349
  • StV 1994, 353
  • StV 1994, 409 (Ls.)
  • WM 1994, 691
  • BB 1994, 850
  • wistra 1994, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Auch dem zulässigen Teil der Verfassungsbeschwerde, der sich gegen die Durchsuchungsanordnungen und ihre landgerichtliche Bestätigung wendet, fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, da sie keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwirft, die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 20, 162 ff.; 33, 367 ff.; 38, 312 ff.; 42, 212 ff.; 44, 353 ff. und 84, 239 ff.) erörtert worden sind.

    Der jeweilige Eingriff muß insbesondere ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts wahren (BVerfGE 20, 162 [186 f.]; 42, 212 [219 f.]; 59, 95 [97]).

    Soweit ihm vorbehalten ist, die Exekutive zur Durchsuchung und damit zu einem Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen zu ermächtigen, trifft ihn als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden zugleich auch die Pflicht, mit einer geeigneten Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, daß der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 [220]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Auch dem zulässigen Teil der Verfassungsbeschwerde, der sich gegen die Durchsuchungsanordnungen und ihre landgerichtliche Bestätigung wendet, fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, da sie keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwirft, die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 20, 162 ff.; 33, 367 ff.; 38, 312 ff.; 42, 212 ff.; 44, 353 ff. und 84, 239 ff.) erörtert worden sind.

    Der Verdacht gilt einer sehr großen Zahl von Straftaten, die die gebotene steuerliche Belastungsgleichheit (vgl. BVerfGE 67, 100 [140]; 84, 239 [268, 281]) vereiteln können und sich schon deswegen als keineswegs belanglos darstellen.

  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Auch dem zulässigen Teil der Verfassungsbeschwerde, der sich gegen die Durchsuchungsanordnungen und ihre landgerichtliche Bestätigung wendet, fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, da sie keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwirft, die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 20, 162 ff.; 33, 367 ff.; 38, 312 ff.; 42, 212 ff.; 44, 353 ff. und 84, 239 ff.) erörtert worden sind.

    Solche Auswirkungen müssen gegenüber dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an einer umfassenden Ermittlung der Wahrheit im Strafverfahren hingenommen werden (vgl. BVerfGE 33, 367 [387]; 38, 312 [324 f.]).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Der jeweilige Eingriff muß insbesondere ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts wahren (BVerfGE 20, 162 [186 f.]; 42, 212 [219 f.]; 59, 95 [97]).

    Geklärt ist ferner, daß eine gerichtliche Entscheidung, wie sie die Anordnung einer Durchsuchung darstellt, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn sich für sie sachlich zureichende, plausible Gründe nicht finden lassen, so daß ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich somit der Schluß der Willkür aufdrängt (BVerfGE 59, 95 [97]).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Auch dem zulässigen Teil der Verfassungsbeschwerde, der sich gegen die Durchsuchungsanordnungen und ihre landgerichtliche Bestätigung wendet, fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, da sie keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwirft, die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 20, 162 ff.; 33, 367 ff.; 38, 312 ff.; 42, 212 ff.; 44, 353 ff. und 84, 239 ff.) erörtert worden sind.

    Solche Auswirkungen müssen gegenüber dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an einer umfassenden Ermittlung der Wahrheit im Strafverfahren hingenommen werden (vgl. BVerfGE 33, 367 [387]; 38, 312 [324 f.]).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Auch dem zulässigen Teil der Verfassungsbeschwerde, der sich gegen die Durchsuchungsanordnungen und ihre landgerichtliche Bestätigung wendet, fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, da sie keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwirft, die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 20, 162 ff.; 33, 367 ff.; 38, 312 ff.; 42, 212 ff.; 44, 353 ff. und 84, 239 ff.) erörtert worden sind.

    Der jeweilige Eingriff muß insbesondere ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts wahren (BVerfGE 20, 162 [186 f.]; 42, 212 [219 f.]; 59, 95 [97]).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Der Verdacht gilt einer sehr großen Zahl von Straftaten, die die gebotene steuerliche Belastungsgleichheit (vgl. BVerfGE 67, 100 [140]; 84, 239 [268, 281]) vereiteln können und sich schon deswegen als keineswegs belanglos darstellen.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Auch dem zulässigen Teil der Verfassungsbeschwerde, der sich gegen die Durchsuchungsanordnungen und ihre landgerichtliche Bestätigung wendet, fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, da sie keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwirft, die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 20, 162 ff.; 33, 367 ff.; 38, 312 ff.; 42, 212 ff.; 44, 353 ff. und 84, 239 ff.) erörtert worden sind.
  • LG Baden-Baden, 16.05.1989 - 1 Qs 321/88
    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Dies allein schon wird vor allem in der Literatur als Indiz für Beihilfe zur Steuerhinterziehung angesehen (vgl. LG Düsseldorf wistra 1985, 201 f.; Kniffka wistra 1987, 309 [310]; Carl/Klos wistra 1990, 41 [46]; Weyand wistra 1990, 294 [295]; Pütz ZIP 1990, 703 [704]; Stützle ZIP 1990, 1316 [1318, unter II. 2.]; a.A. LG Köln StV 1983, 56 ; LG Baden-Baden ZIP 1989, 766 [767]).
  • LG Köln, 31.08.1982 - 117 Qs 11/82
    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
    Dies allein schon wird vor allem in der Literatur als Indiz für Beihilfe zur Steuerhinterziehung angesehen (vgl. LG Düsseldorf wistra 1985, 201 f.; Kniffka wistra 1987, 309 [310]; Carl/Klos wistra 1990, 41 [46]; Weyand wistra 1990, 294 [295]; Pütz ZIP 1990, 703 [704]; Stützle ZIP 1990, 1316 [1318, unter II. 2.]; a.A. LG Köln StV 1983, 56 ; LG Baden-Baden ZIP 1989, 766 [767]).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Danach soll derjenige Bankangestellte bereits objektiv keinen Straftatbestand erfüllen, der sich an die für seine Tätigkeit geltenden Normen und Regeln halte, z. B. nicht gegen den Grundsatz der Kontenwahrheit (§ 154 AO) verstoße (vgl. auch Kniffka wistra 1987, 309, 310; Carl/Klos wistra 1990, 41, 46; Otto StV 1994, 409, 410).

    Auch soll dann kein sozialtypisches Verhalten mehr vorliegen, wenn der Steuerumgehungswille des Kunden evident sei (Carl/Klos wistra 1994, 211, 213).

    Der Bankangestellte habe nämlich keine Garantenstellung für die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen des Kunden (Otto StV 1994, 409, 410; vgl. auch Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 370 Rdn. 17.8. S. 56/4).

  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    In der Rechtsprechung ist andererseits auch geklärt, dass ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat durch ein an sich legales Verhalten begründet werden kann, wenn weitere Anhaltspunkte hinzutreten (vgl. BVerfGK 5, 84 ; 8, 332 ; auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann in solchen Fällen ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat durch ein an sich legales Verhalten begründet werden, wenn weitere Anhaltspunkte hinzutreten (vgl. BVerfGK 5, 84 ; 8, 332 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, juris, Rn. 16-19; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, juris, Rn. 38; siehe dazu auch LG Regensburg, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 Qs 41/14 -, BeckRS 2014, 100231, Rn. 17; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 152 Rn. 4a; Jahn, in: Fischer/Hoven, Verdacht, 1. Aufl. 2016, S. 147 ; Hoven, NStZ 2014, S. 361 ).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Die Finanzverwaltung sei mit Unterstützung des VII. und VIII. Senats des Bundesfinanzhofs sowie infolge des Beschlusses der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 - (BB 1994, S. 850, HFR 1995, S. 36) immer mutiger vorgegangen.
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Durch deren weitere Beschreibung als Beweismittel, die Hinweise auf verfahrensrelevante Kommunikation mit dem Beschuldigten oder weiteren Personen geben können, ist auch das entscheidende Kriterium zur Eingrenzung des Ausmaßes des Eingriffs bezeichnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94, NJW 1994, 2079, 2080).

    Ein solches kann sich insbesondere dann als gleich geeignet, indes weniger beeinträchtigend erweisen, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94, NJW 1994, 2079, 2080 f.; LG Bonn, Beschluss vom 11. November 1982 - 37 Qs 116/82, NStZ 1983, 327 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 2 Qs 1/10, NStZ 2010, 534, 535; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237; vgl. SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 103 Rn. 9).

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Keine andere Bewertung gebieten die in Fachzeitschriften aus Anlaß des zugrundeliegenden Sachverhalts und der hierzu ergangenen Entscheidungen (zu den Durchsuchungsanordnungen Beschluß der Kammer vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94-) geäußerten Ansichten.

    a) Zwar macht die Beschwerdeführerin geltend, die angegriffenen Entscheidungen stützten sich auf Tatsachen, von denen sie erstmals im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 396/94 durch das Berichterstatterschreiben vom 14. März 1994 erfahren habe und zu denen sie sich vor den Fachgerichten nicht habe äußern können.

    Daß zum Zweck der Beschlagnahme in Ausführung richterlicher Durchsuchungsanordnungen in die Räume der Beschwerdeführerin als deren §Wohnung§ im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG eingedrungen wurde, stellt einen von den Beschlagnahmen unabhängigen Grundrechtseingriff dar, der unter den gegebenen Voraussetzungen jedoch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. Beschluß der Kammer vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94-).

    Auch haben einzelne Belege als objektive Beweismittel den Verdacht bereits erhärtet (vgl. Beschluß der Kammer vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 - unter 11.2. a) [1], Umdruck S.5 bis 8).

  • LG Wuppertal, 19.05.1999 - 26 KLs 29/98

    Strafbare Beihilfe von Bank- und Sparkassenmitarbeitern durch Kapitaltransfer mit

    Die Verteidigung hat wie ein Teil in der Literatur die Auffassung vertreten, daß sogenanntes "berufstypisches Verhalten" grundsätzlich sozial adäquat oder als "professionelle Adäquanz" nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 27 StGB sei (Wolsfeld/Karpinski, Praxis Steuerstrafrecht 1999, 12; Werner, Praxis Steuerstrafrecht 1999, 50; Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand: November 1998, § 370, Rdnr. 17.8, § 379, Rdnr. 59.1; Ransiek, wistra 1997, 41; Löwe-Krahl, wistra 1995, 201; Otto, Strafverteidiger 1994, 409 ; Laule, Wirtschaftsrechtliche Beratung 1997, 1126; Messner, DB 1996, 2196; Stützle, ZIP 1990, 1316; Kniffka, wistra 1987, 309; zur Geldwäsche: Arzt, NStZ 1990, 1; Löwe-Krahl, wistra 1993, 124; Hassemer, wistra 1995, 41; allgemein: Meyer-Arndt, wistra 1989, 281).

    Einige dieser Autoren bejahen eine Strafbarkeit des Gehilfen jedenfalls bei verschleierter Transferierung oder konkreten Ratschlägen zur Erleichterung der Hinterziehung (Löwe-Krahl, wistra 1995, 201; Otto, Strafverteidiger 1994, 409 ; Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand: November 1998, § 370, Rdnr. 17.8).

    Die Beschwerdeführerin, eine deutsche Großbank, hatte sich in dem Verfahren 2 BvR 396/94 gegen Durchsuchungen gewehrt.

    Zusammen mit weiteren Indizien sei daher die Annahme, daß "im Betrieb der Beschwerdeführerin systematisch Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet worden sei, keinesfalls willkürlich, sondern ohne weiteres nachvollziehbar, wenn nicht sogar naheliegend" (BVerfG, 2 BvR 396/94, wistra 1994, 221 ; BVerfG, 1 BvR 894/94, wistra 1995, 139 ; vgl. zu Durchsuchungen bei Banken: für zulässig erachtet: LG Bielefeld, wistra 1998, 362 ; LG Düsseldorf, wistra 1985, 201; Carl/Klos, wistra 1994, 211 ; Streck, Strafverteidiger 1994, 355; Kniffka, wistra 1987, 309; ablehnend: LG Kiel, wistra 1998, 363 ; LG Baden-Baden, ZIP 1989, 766 ; LG Köln, Strafverteidiger 1983, 56 ; LG Arnsberg, ZIP 1984, 889; Leisner, BB 1995, 525; Leisner, BB 1994, 1941; Hamacher, DB 1995, 2284).

    Vor diesem Hintergrund kann die umstrittene Frage offen bleiben, ob in ähnlichen Fällen wie hier darüber hinaus auch gegen das Gebot der Kontenwahrheit gemäß § 154 AO verstoßen oder diese Bestimmung umgangen worden ist (zum Streitstand: Verstoß/Umgehung von § 154 AO : LG Düsseldorf, wistra 1985, 201; LG Kiel, wistra 1998, 363 ; Weyand, wistra 1990, 294; Ranft, Wirtschaftsrechtliche Beratung 1996, 49; Otto, Strafverteidiger 1994, 409 ; Carl/Klos, wistra 1994, 211 ; Pütz, ZIP 1990, 703; kein Verstoß gegen § 154 AO : Vogelsberg, Praxis Steuerstrafrecht, 1999, 8; Werner, Praxis Steuerstrafrecht 1999, 50; Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand: November 1998, § 370, Rdnr. 17.8; Laule, Wirtschaftsrechtliche Beratung 1997, 1126; Ransiek, wistra 1997, 41; Messner, DB 1996, 2196; Hamacher, DB 1995, 2284; Trzaskalik, DB 1994, 550; Leisner, BB 1994, 1941; offen gelassen: Streck, Strafverteidiger 1994, 355).

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2004 - 2 BvR 27/04 -, NJW 2004, S. 1517 = BVerfGK 3, 55 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, NJW 2005, S. 1707).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Wird der Beschluss des AG nicht angefochten oder --wie im Streitfall-- die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen (zur Verfassungsbeschwerde vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 23. März 1994 2 BvR 396/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 2079; vom 13. Dezember 1994 2 BvR 894/94, NJW 1995, 2839), entfaltet die Durchsuchungsanordnung Tatbestandswirkung mit der Folge, dass den Steuergerichten eine nochmalige Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses verwehrt ist und sie für das Steuerfestsetzungsverfahren von der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung auszugehen haben.

    Der Beschluss ist in dem Strafverfahren gegen "namentlich bekannte und namentlich bisher nicht bekannte Kunden" der Z-Bank und X-Lux ergangen (vgl. hierzu BVerfG-Entscheidung in NJW 1994, 2079, 2080; BFH-Beschluss vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, zu Abschn. II. 2. b bb; Pfeiffer, Strafprozeßordnung, Kommentar, § 152 Rz. 3 a.E.; Franzen/Gast-de Haan/Joecks, Steuerstrafrecht, 5. Aufl., § 397 AO 1977 Rz. 42).

    Zum anderen ist die Durchsuchungsanordnung nach der genannten Entscheidung in BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624 --auch zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGVtr n.F. = Art. 73b EGVtr a.F. (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss in BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306)-- dahin auszulegen, dass sie sich lediglich gegen diejenigen Kunden richtete, gegen die ein strafrechtlicher Anfangsverdacht bestand (sog. Verfahrensbeteiligte), weil sie ihre Geldgeschäfte in unüblicher oder zumindest ungewöhnlicher und damit nicht banktypischer Weise, z.B. durch Verschleierung von Geldüberweisungen aufgrund der Buchung auf bankinternen Konten (BVerfG-Entscheidung in NJW 1994, 2079) oder durch Anonymisierung aufgrund Abkoppelung der (Bar-)Zahlungen für ein Tafelgeschäft von bestehenden Konten, betrieben hatten.

    Damit aber entfällt nicht nur der Einwand, die Antragsteller seien einer unzulässigen Rasterfahndung (BFH-Beschluss in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643; BVerfG-Entscheidung in NJW 1994, 2079, 2080: "Flächenfahndung") ausgesetzt gewesen und die Durchsuchungsmaßnahme habe gegen die Grundfreiheiten des EGVtr verstoßen (s. oben).

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    e) Die neuere Rechtsprechung verlangt zunehmend Konkretisierungen der Durchsuchungsanordnung, und zwar schon in der Beschlußformel, damit der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt (BVerfG - Kammer - NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; BGHR StPO § 105 Zustellung 1).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

  • BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

  • BFH, 27.10.2000 - VIII B 77/00

    Hinterziehungszinsen bei Kapitaleinkünften

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

  • BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00

    Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 OB 398/08

    Anforderungen an eine wirksame Beschlagnahmeanordnung nach § 98 Abs. 2

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17

    Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer

  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung gem. § 4 Vereinsgesetz (VereinsG) i.R.e.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 52/18

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • BGH, 06.09.2023 - StB 40/23

    Patriotische Union

  • VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

  • VerfGH Berlin, 11.02.1999 - VerfGH 25/97

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des allgemeinen

  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel;

  • BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04

    "Nachbesserung" des bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses durch

  • BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver

  • LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16

    Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss

  • BGH, 30.01.2001 - StB 1/01

    Ermittlungsverfahren - Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung -

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98

    Vorlage an BGH (BGH) bei Abweichung eines Oberlandesgerichts (OLG); Rechtsweg für

  • LG Stuttgart, 04.11.2021 - 6 Qs 9/21

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung bei unverdächtigen dritten

  • LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

  • BVerfG, 23.10.2003 - 2 BvR 1478/03

    Teils mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige, teils unbegründete

  • OVG Bremen, 02.09.2003 - 1 A 26/03

    Polizeikontrolle einer Teestube (Kontrolle rechtswidrig) - Betretensbefugnis;

  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04

    Nachweis fristgerechter Übermittlung von Rechtmittelschriften per Telefax

  • OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02

    BtM, Dulden von BtM-Konsum, Umfang der Feststellungen

  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2007 - 6 K 408/02

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

  • BayObLG, 29.10.2002 - 4St RR 104/02

    Gefahr im Verzug bei gebotener Wohnungsdurchsuchung

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 V 37/96

    Ermittlungsverfahren gegen eine unbekannte Anzahl zum Teil namentlich noch nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender

  • LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Durchsuchung von Kanzleiräumen und

  • LG Marburg, 07.11.2007 - 4 Qs 16/07
  • FG Hamburg, 21.12.1998 - VI 170/98

    Rechtmäßigkeit eines Auskunfts- und Vorlageersuchens gegen eine Bank; Vorlage von

  • LG Bielefeld, 22.11.2007 - I Qs 587/07

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • LG Itzehoe, 09.06.1999 - 9 Qs 67/99

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung bei Tafelgeschäften

  • LG Magdeburg, 28.11.2001 - 24 Qs 18/01

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Verdachts der

  • FG Hessen, 05.09.2000 - 4 V 2857/00

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Steuerfahndung; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

  • LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98

    Strafrecht; Durchsuchung bei Kreditinstituten

  • LG Düsseldorf, 19.12.2014 - 14 Qs 58/14

    Einleitung eines Steuerstraf- und Steuerermittlungsverfahrens gegen den

  • LG Waldshut-Tiengen, 08.03.2000 - 2 Qs 18/00

    Bankenfälle - Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

  • FG Nürnberg, 12.10.2004 - VI 345/03

    Befugnisse der Steuerfahndung im Bankenbereich

  • LG Stuttgart, 31.01.2001 - 8 Qs 88/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht