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BGH, 08.02.1994 - KRB 25/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufsichtspflicht im Sinne des § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) durch den Unternehmensinhaber - Unterlassen der zur Verhinderung einer Submissionsabsprache erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen durch den verantwortlichen Geschäftsführer - Auslegung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 346
- wistra 1994, 232
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85
Einstellung eines Verfahrens wegen rechtskräftiger Aburteilung einer …
Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KRB 25/93
Die Kognitionspflicht des Gerichts erstreckt sich insbesondere auf den gesamten Lebenssachverhalt, der für die Bewertung der Schuld und der Rechtsfolgen von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85, WuW/E 2205). - BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92
Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Auszug aus BGH, 08.02.1994 - KRB 25/93
Er umfaßt alle mit dem Tatvorwurf zusammenhängenden Vorkommnisse, auch wenn sie im Bußgeldbescheid selbst nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 1 StR 5/92, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 21).
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …
Wenn mehrere Leitungspersonen an derselben Straftat beteiligt gewesen sind, kann nur eine Geldbuße gegen den Verband festgesetzt werden, weil insoweit nur eine Straftat im Sinne des § 30 Abs. 1 OWiG vorliegt (BGH, Beschluss vom 8. Februar 1994 - KRB 25/93, NStZ 1994, 346;… KK-OWiG/Rogall, 4. Aufl., § 30 Rn. 154;… Raum in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., § 81 GWB, Rn. 40). - OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22
Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines …
Auch hätte keine Geldbuße gegen die Klägerin zu 1) nach § 30 Abs. 4 OWiG verhängt werden dürfen, da eine Verfolgung im selbständigen Verfahren nur möglich ist, wenn die Leitungsperson die Zuwiderhandlung schuldhaft, d.h. vorwerfbar, begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8.2.1994, KRB 25/93, NStZ 1994, 346;… Gürtler/Thoma, in: Göhler, OWiG, 18. Aufl. 2021, § 30 Rn. 40 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 2b Ss OWi 2/00
Meldepflichten der Arbeitgeber
Einer Identifizierung dieser Person oder Personen bedarf des für die Feststellung der Unterlassungstat nicht (vgl. BGH NStZ 1994, 346;… Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 30 Rn. 15). - BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/02
Tarifvertraglicher Mindestlohn für rumänische Bauarbeiter rumänischer …
Geboten ist aber die Feststellung, dass ein bei der Verfahrensbeteiligten im Sinne des § 30 Abs. 1 OWiG Verantwortlicher die Zuwiderhandlung vorwerfbar begangen hat (vgl. etwa BGH.NStZ 1994, 346).