Rechtsprechung
BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in Deutschland für dasselbe Delikt - Zulässigkeit einer Auslieferung bei entgegenstehenden wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung - Zweck der Vorlegungspflicht wegen beabsichtigter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 14.05.1993 - 14 Ausl 14/93
- BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 547
- wistra 1994, 30
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.10.1978 - 4 StR 348/78
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Voraussetzung für die Vorlage einer Sache …
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Die mit der Vorlegungspflicht verbundene Beschränkung der oberlandesgerichtlichen Entscheidungsfreiheit darf deshalb nicht weitergehen, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (vgl. BGH VRS 55, 420;… Salger in KK/StPO 2. Aufl. § 121 GVG Rdn. 13).Eine Bindung an ein prozentuales Verhältnis der Strafen besteht somit bei zutreffender Auslegung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht (vgl. BGHSt 18, 324, 325 f; 28, 165, 166; VRS 55, 420, 421).
- BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85
Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Selbst wenn die prozentuale Bestimmung des Strafenverhältnisses bei isolierter Betrachtung als allgemeiner Rechtssatz zu verstehen wäre, könnte ein solcher Rechtssatz für andere Fälle nur Geltung beanspruchen, wenn diese der entschiedenen Sache in den wesentlichen Beziehungen gleichkämen (vgl. BGHSt 34, 71, 76). - BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Daher ist der Bundesgerichtshof bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage nach § 42 Abs. 1 IRG an die Rechtsauffassung und die Tatsachenbewertung des vorlegenden Gerichts nur gebunden, soweit er sie für vertretbar hält (vgl. BGHSt 34, 101, 105;… Salger a.a.O. Rdn. 43).
- BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85
Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch …
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Die Vorlegungspflicht wegen beabsichtigter Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder einer nach Inkrafttreten des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ergangenen Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts gemäß § 42 Abs. 1, 2. Alternative IRG dient, wie die des § 121 Abs. 2 GVG, allein dem Zweck, eine einheitliche Rechtsanwendung zu sichern (vgl. BGHSt 33, 310, 313). - BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83
Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der …
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Daß der Generalbundesanwalt die Vorlegung für zulässig hält und einen Sachantrag gestellt hat, erfüllt die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 IRG nicht (vgl. dazu BGHSt 32, 221, 224). - BGH, 09.04.1963 - 5 StR 50/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Eine Bindung an ein prozentuales Verhältnis der Strafen besteht somit bei zutreffender Auslegung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht (vgl. BGHSt 18, 324, 325 f; 28, 165, 166; VRS 55, 420, 421). - BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78
Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes …
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
Eine Bindung an ein prozentuales Verhältnis der Strafen besteht somit bei zutreffender Auslegung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht (vgl. BGHSt 18, 324, 325 f; 28, 165, 166; VRS 55, 420, 421).
- BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …
Ohne einen Vergleich der jeweiligen Straferwartung lässt sich die Frage der Unzulässigkeit der Rechtshilfe sachgerecht nicht beurteilen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles müssen auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick behalten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1993 - 4 ARs 13/93 -, NStZ 1993, S. 547). - OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei …
Bei der Beurteilung kommt es stets auf den Einzelfall an (BGH NStZ 1993, 547 ). - BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99
Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung …
Die mit ihr verbundene Beschränkung der oberlandesgerichtlichen Entscheidungsfreiheit darf deshalb nicht weiter gehen, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (BGHSt 30, 160, 162; BGH NJW 1963, 2085; VRS 25, 270; bei Holtz MDR 1979, 109; wistra 1994, 30, 31).
- LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr …
Bei der Prüfung ist zum einen die jeweilige Straferwartung zu vergleichen, zum anderen sind auch die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 547 ).Der Verstoß gegen den Kernbereich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes lässt sich nicht allein mit einer Strafenarithmetik begründen, sondern es müssen die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles und die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung im Blick behalten werden (BGH NStZ 1993, 547 ; OLG Karlsruhe StV 2007, 145).
- OLG Hamm, 22.10.2020 - 2 Ausl 104/20 Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der Auslieferung mit den zurückgenommenen verfassungsrechtlichen Standards ist ein Vergleich der jeweiligen Straferwartung vorzunehmen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles sind auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick zu behalten (…BVerfG a. a. O. Tz. 26; vgl. auch BGH, Beschluss v. 10.08.1993, Az. 4 ARs 13/93, NStZ 1993, 547).
- OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21
Auslieferungshindernis wegen unerträglich harter Strafe; Haftbedingungen in …
Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der Auslieferung mit den in Bezug genommenen verfassungsrechtlichen Standards ist ein Vergleich der jeweiligen Straferwartung vorzunehmen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles sind auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick zu behalten (…BVerfG a. a. O. Tz. 26; vgl. auch BGH, Beschluss v. 10.08.1993, Az. 4 ARs 13/93, NStZ 1993, 547). - OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04
Auslieferung nach Peru: Übermäßige Strafhöhe im ersuchenden Staat als …
Dabei kommt es stets auf den Einzelfall an (BGH NStZ 1993, 547). - OLG Zweibrücken, 22.04.2021 - 1 AR 12/20
Internationale Rechtshilfe: Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung gegen …
Bei der Beurteilung der (Un-)Zulässigkeit der Auslieferung besteht keine Bindung an ein prozentuales Verhältnis zwischen der gegenständlichen und der nach dem deutschen Recht möglichen (Höchst-)Strafe; vielmehr sind zusätzlich neben den Besonderheiten des Einzelfalles auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick zu behalten (BGH, Beschluss vom 10.08.1993 - 4 ARs 13/93, juris Rn. 15). - OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01
Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der …
Dabei kommt es stets auf den Einzelfall an (BGH NStZ 1993, 547). - OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08
Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen des Besitzes nur …
Denn eine Auslieferung bei Drohen einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht letztlich nicht zu beanstanden, wenn und soweit es sich um sog. harte Drogen in zudem großer Menge handelt (BVerfG NJW 1994, 2884 [lebenslange Freiheitsstrafe wegen Einfuhr von 3 kg Kokain]; BGH NStZ 1993, 547; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180) und wenn nach dem Recht des ersuchenden Staats trotz lebenslanger Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer vorzeitigen Strafaussetzung vorgesehen ist (…vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., Rn. 60 a). - OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01
Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines …
- OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der …
- OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
Auslieferung, ordre public, unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen
- OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06
Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener …
- OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
- OLG Oldenburg, 21.05.2021 - 1 Ausl 1/21
Kein Erfordernis materieller Identität bei gegenseitiger Strafbarkeit nach § 3 …
- OLG Oldenburg, 21.03.2021 - 1 Ausl 1/21
Auslieferung eines Griechen ins Heimatland; Keine materielle Beurteilung …
Rechtsprechung
BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels - Anfechtbarkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 64
- wistra 1994, 30
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60
Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit …
Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann denkbar, wenn das Rechtsmittel aufgrund einer Täuschung durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen worden wäre (…BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 zum Verzicht auf ein Rechtsmittel; vgl. auch BGH StV 1988, 372; NJW 1962, 598 [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]). - BGH, 18.09.1987 - 2 StR 430/87
Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts als …
Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann denkbar, wenn das Rechtsmittel aufgrund einer Täuschung durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen worden wäre (…BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 zum Verzicht auf ein Rechtsmittel; vgl. auch BGH StV 1988, 372; NJW 1962, 598 [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]). - BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht …
Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann denkbar, wenn das Rechtsmittel aufgrund einer Täuschung durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen worden wäre (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 12 zum Verzicht auf ein Rechtsmittel; vgl. auch BGH StV 1988, 372; NJW 1962, 598 [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]).
- BGH, 24.11.2015 - 3 StR 312/15
Rüge desselben Sachverhalts hinsichtlich mehrerer Verfahrensfehler
Eine Rücknahmeerklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. September 1993 - 2 StR 367/93, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 13;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 302 Rn. 9 f., 22 auch zu Ausnahmen). - BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei …
Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8, 15).Entgegen der Auffassung von Schlüter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52 kann die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nicht aus enttäuschten Erwartungen hergeleitet werden (…BGH aaO; BGH StV 1994, 64; BGH NStZ-RR 1997, 173 f.).
- BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99
Verständigung über Rechtsmittelverzicht
Zwar kann dies - entgegen Schlüchter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52 - nicht aus "enttäuschte(n) Erwartungen" des Angeklagten hergeleitet werden (vgl. BGH StV 1994, 64; wistra 1994, 197; NStZ-RR 1997, 173, 174; OLG Frankfurt StV 1987, 289).
- OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16
Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende …
bereits BGH, Beschl. v. 22. September 1993 - 2 StR 367/93, StV 1994, 64; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 302 Rn 22; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 7; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. März 2014 - 4a Ss 462/13, BeckRS 2014, 67810; ähnlich auch KG, Urt. v. 23. April 2012 - 3 (121) Ss 34/12 (28/12), StV 2014, 654, 655 = BeckRS 2012, 18312, das eine materiell unvertretbare Rechtsanwendung als Unwirksamkeitsgrund erkennbar stets ausreichen lassen will). - BGH, 05.12.2001 - 1 StR 482/01
Rechtsmittelverzicht; Hinweispflicht; Irreführung; Wiedereinsetzung in den …
Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; 2000, 542). - BGH, 11.05.2005 - 5 StR 124/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Behauptung mangelnder Sprachkenntnisse des …
a) Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8 und 15). - OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14
Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen …
Notwendig ist daher, dass die eine Unwirksamkeit der Prozesshandlung bewirkenden Umstände erwiesen sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 1996 - 2 Ss 150/96, NStZ-RR 1996, 307, 308; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 22. September 1993 - 2 StR 367/93, StV 1994, 64;… vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 302 Rn. 22;… Paul, a.a.O.). - BGH, 08.02.2006 - 2 StR 604/05
Unzulässige Absprache im Strafverfahren (Rechtsmittelverzicht); Wiedereinsetzung …
Soweit vorgebracht wird, dass die Angeklagte im Vertrauen auf die Einhaltung der Absprache die Revisionseinlegungsfrist versäumt habe, kann dahinstehen, ob es tatsächlich zu einer unzulässigen Willensbeeinflussung gekommen ist (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 13, 14, 17, 22), denn der Wiedereinsetzungsantrag ist nicht rechtzeitig innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt worden. - BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelverzicht; Prozesshandlung
Grundsätzlich ist auch eine auf Irrtum beruhende Rücknahmeerklärung nicht anfechtbar (vgl. auch BGH StV 1994, 64). - BGH, 09.11.2000 - 1 StR 379/00
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Unwirksamkeit des …
Aus enttäuschten Erwartungen kann die Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts indessen nicht hergeleitet werden (BGH StV 1994, 64; NStZ-RR 1997, 173 f.; StV 2000, 542, 543). - BGH, 08.11.2000 - 2 StR 426/00
Verwerfung der Revision als unzulässig; Umfang der Verwerfungskompetenz des …
- OLG Koblenz, 13.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 150/16
Revision in Strafsachen: Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die …
- BGH, 02.08.2000 - 3 StR 302/00
Verwerfung der Revision als unzulässig
- OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06
Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung des Angeklagten bei notwendiger …
- BGH, 02.10.1997 - 4 StR 430/97
Zulässigkeit, Anforderungen, Widerruflichkeit, Anfechtbarkeit und Wirkungen eines …