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   OLG Köln, 20.05.1994 - Ss 193/94 (B) - 106 B   

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https://dejure.org/1994,5879
OLG Köln, 20.05.1994 - Ss 193/94 (B) - 106 B (https://dejure.org/1994,5879)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.1994 - Ss 193/94 (B) - 106 B (https://dejure.org/1994,5879)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 1994 - Ss 193/94 (B) - 106 B (https://dejure.org/1994,5879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsinhaber; Verstöße gegen Verbote und Gebote des Unternehmens; Ergreifen von Maßnahmen zu Vorbeugung; Kontrolle durch Dritte; Eigene Kontrolle; Stichprobenartige Überwachung der Mitarbeiter; Fahrlässige Nebentäterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 130, § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1994, 315
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72

    Irreführendes Inverkehrbringen eines Weins unter verschiedenen Bezeichnungen -

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - Ss 193/94
    Dabei sind stichprobenartige, überraschende Prüfungen erforderlichen (BGH a.a.0. und BGHSt 25, 158, 163; OLG Köln a.a.0.; SenE vom 8. September 1987 - Ss 434/87 B - und vom 20. Oktober 1987 - Ss 514/87 B -, vgl. Göhler, OWiG, 10. Aufl., § 9 Rn. 37, 39 und § 130 Rn. 12, 15).

    Das Unterlassen jeglicher Aufsichtsmaßnahmen war unter keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt (vgl. BGHSt 25, 158, 163).

  • KG, 26.08.1985 - 3 Ws (B) 101/85
    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - Ss 193/94
    Die Feststellungen ergeben nicht, daß der Betroffene - in Form einer (hier allein in Betracht kommenden) fahrlässigen Nebentäterschaft durch Unterlassen (vgl. KG JR 1972, 121, 122 und VRS 70, 29, 30; Cramer in KK-OWiG § 130 Rn. 100) - gegen §§ 19 Abs. 1 Satz 6, 229 Abs. 1 Nr. 2 AFG verstoßen hat.
  • OLG Köln, 24.08.1983 - 3 Ss 523/83
    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - Ss 193/94
    Kann er betriebliche Aufgaben und Pflichten nicht selbst erfüllen, so muß er dafür geeignete Personen bestellen und diese gelegentlich entweder selbst überprüfen oder durch andere - etwa eine Revisionsabteilung - kontrollieren lassen (BGH NStE Nr. 1 zu § 130 OWiG; vgl. zu § 9 OWiG: OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 157, 158).
  • OLG Köln, 28.08.1990 - Ss 381/90
    Auszug aus OLG Köln, 20.05.1994 - Ss 193/94
    Der Beweis muß mit lückenlosen, nachvollziehbaren logischen Argumenten geführt sein (so insgesamt: SenE vom 28. August 1990 - Ss 381/90 = VRS 80, 34 m.N.).
  • AG Köln, 14.02.2019 - 902b OWi 163/18

    Durchführung der erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen durch den Geschäftsführer und

    In der Rechtsprechung wird für den Umfang der Aufsichtspflicht auf die Art, Größe und Organisation des Betriebes, die unterschiedlichen Überwachungsmöglichkeiten, die Vielfalt und Bedeutung der zu beachtenden Vorschriften und die Anfälligkeit des Betriebes für Verstöße gegen diese Bestimmungen abgestellt, wobei insbesondere solche Fehler eine Rolle spielen können, die bereits in der Vergangenheit gemacht worden sind (s. Zitate aus der Rspr. bei Rogall, a. a. O., § 130 Rn. 43 - u. a. OLG Köln, wistra 1994, 315).

    Er ist gehalten, regelmäßige Stichproben durchzuführen (BGHSt 25, 158, 163 = NJW 1973, 1511; OLG Köln, wistra 1994, 315).

  • AG Köln, 04.04.2019 - 902b OWi 34/18
    In der Rechtsprechung wird für den Umfang der Aufsichtspflicht auf die Art, Größe und Organisation des Betriebes, die unterschiedlichen Überwachungsmöglichkeiten, die Vielfalt und Bedeutung der zu beachtenden Vorschriften und die Anfälligkeit des Betriebes für Verstöße gegen diese Bestimmungen abgestellt, wobei insbesondere solche Fehler eine Rolle spielen können, die bereits in der Vergangenheit gemacht worden sind (s. Zitate aus der Rspr. bei Rogall, a. a. O., § 130 Rn. 43 - u. a. OLG Köln, wistra 1994, 315).

    Er ist gehalten, regelmäßige Stichproben durchzuführen (BGHSt 25, 158, 163 = NJW 1973, 1511; OLG Köln, wistra 1994, 315).

  • OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94

    Ausnahme vom Regelfahrverbot; Verlust der wirtschaftlichen Existenz;

    Zwar lassen die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV genannten Regelbeispiele, die - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 StVG indizieren (vgl. BGHSt 38, 106 ff. und 125, 134, 231 ff. sowie Beschluß des Senats vom 02. Juni 1994 - Ss 193/94 -), dem Tatrichter Raum, die Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht bei der Bewertung und Entscheidung, ob es der Verhängung eines Fahrverbotes bedarf, zu berücksichtigen (BGHSt 38, 125, 136), so daß es vornehmlich seiner Würdigung unterliegt, ob ausnahmsweise Gründe vorliegen, von der regelmäßigen Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG abzusehen (BGH, aaO; OLG Köln, NZV 1994, 161 f. sowie der erwähnte Beschluß des Senats, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • AG Köln, 21.12.2018 - 902a OWi 352/18
    In welchem Umfang auch nach einer Delegierung von Aufgaben gemäß § 9 Abs. 2 OWiG der Betriebsinhaber oder -leiter persönlich zu Maßnahmen verpflichtet bleibt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (SenE v. 20.05.1994 - Ss 193/94 - = wistra 1994, 315; SenE v. 15.05.1996 - Ss 238/96 B - SenE v. 14.011997 - Ss 636/96 B -), insbesondere von der Größe des Betriebes, der Anzahl der Beschäftigten, deren Sachkunde und Sorgfalt, der innerbetrieblichen Organisation, der realen Überwachungsmöglichkeiten und Art der auszuführenden Arbeiten sowie der Bedeutung der einzuhaltenden Vorschriften (OLG Düsseldorf wistra 1991, 425).
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