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   BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94   

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BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94 (https://dejure.org/1994,1917)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1994 - 5 StR 228/94 (https://dejure.org/1994,1917)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1994 - 5 StR 228/94 (https://dejure.org/1994,1917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 653
  • wistra 1994, 346
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
    Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -).

    Regelmäßig ist es in Fällen dieser Art erforderlich, die Verzögerung festzustellen und die Verzögerung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, wobei das Ausmaß dieser Berücksichtigung näher zu bestimmen ist (BVerfG -Kammer- NJW 1993, 3254 sowie Beschluß vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
    Regelmäßig ist es in Fällen dieser Art erforderlich, die Verzögerung festzustellen und die Verzögerung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, wobei das Ausmaß dieser Berücksichtigung näher zu bestimmen ist (BVerfG -Kammer- NJW 1993, 3254 sowie Beschluß vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94).

    Der Senat kann bei Strafen, die für Betrugstaten von nicht außergewöhnlicher Schwere zu einer Verbüßungszeit von insgesamt sieben Jahren und drei Monaten führen, - anders als in der Sache 5 StR 748/93, die dem Beschluß der zweiten Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgericht vom 14. Juli 1994 (2 BvR 1072/94) zugrunde liegt - nicht ausschließen, daß geringere Strafen verhängt worden wären, wenn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt und ihr Ausmaß berücksichtigt worden wäre.

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94

    Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug -

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
    Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -).
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
    Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -).
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
    Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
    Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -).
  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
    Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -).
  • BGH, 26.04.1994 - 5 StR 748/93

    Verfahrensverzögerung - Strafzumessung - Art. 6 Abs. 1 MRK

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
    Der Senat kann bei Strafen, die für Betrugstaten von nicht außergewöhnlicher Schwere zu einer Verbüßungszeit von insgesamt sieben Jahren und drei Monaten führen, - anders als in der Sache 5 StR 748/93, die dem Beschluß der zweiten Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgericht vom 14. Juli 1994 (2 BvR 1072/94) zugrunde liegt - nicht ausschließen, daß geringere Strafen verhängt worden wären, wenn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt und ihr Ausmaß berücksichtigt worden wäre.
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
    Darin liegt ein Versäumnis, weil eine solche Verzögerung nahe liegt - die Anklage ist erst im Jahre 1990 erhoben und die Hauptverhandlung erst im Jahre 1993 durchgeführt worden -, die sich, wenn sie feststeht, auf die Strafzumessung mildernd auswirken muß (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH NStZ 1988, 552; 1993, 235; StV 1992, 452; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1994 - 5 StR 578/93 - und vom 21. Juli 1994 - 1 StR 396/94 -).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    c) Der Senat hält es - wie in den Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung - für geboten, bei unzulässiger staatlicher Tatprovokation den Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK im Urteil ausdrücklich auszusprechen (BGH StV 1994, 653; BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) NJW 1995, 1277; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 35; jeweils zum Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 MRK).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Die Revisionen meinen, damit werde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Indizien des Submissionsbetruges (BGHSt 38, 186 ff.; BGH wistra 1994, 346 ff.) überbewertet.

    In Fällen des Submissionsbetruges besteht der Vermögensschaden in einer Differenz zwischen der vom Auftraggeber angenommenen Angebotssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar gewesen wäre (BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1994, 346, 347).

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Das Landgericht hat auch beachtet, daß sich eine solche Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung mildernd auswirken muß (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH StV 1994, 653 m.w.N.).

    Allerdings ist es in Fällen dieser Art regelmäßig erforderlich, das Ausmaß der strafmildernden Berücksichtigung einer vom Angeklagten nicht verschuldeten Verfahrensverzögerung näher zu bestimmen (BVerfG - Kammer - aaO sowie Beschluß vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 - BGH StV 1994, 653).

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bei sehr langer Verfahrensdauer, die auf rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen zurückzuführen sein kann, es grundsätzlich für erforderlich erachtet, Art und Ausmaß dieser Verzögerungen zu prüfen, im Urteil gegebenenfalls festzustellen und im einzelnen bei der Strafzumessung nachvollziehbar zu berücksichtigen (BGH StV 1994, 653; BGH wistra 1994, 345; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94]; BGH, Beschl. v. 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 - m.w.N).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Das Verfahren ist damit seit der Verkündung des angefochtenen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise weiter verzögert worden (vgl. auch BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]; BGH, Urt. v. 6. September 1994 - 5 StR 228/94 und Beschluß v. 11. Oktober 1994 - 5 StR 546/94).
  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 244/99

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem

    In einem solchen Fall, in dem sich die Frage nach erheblichen vermeidbaren Verfahrensverzögerungen aufdrängt (vgl. BGH StV 1994, 653), müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß nicht nur dem Zeitablauf zwischen Tat und Aburteilung und etwaigen Belastungen daraus Rechnung getragen wurde, sondern daß auch eine dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung und die daraus resultierende überlange Verfahrensdauer als weiterer eigenständiger Strafmilderungsgrund (BGH StV 1994, 652 m. w. Nachw.) in Erwägung gezogen und ggfs. berücksichtigt wurde.

    Dabei genügt es nicht, daß - nach der gebotenen Aufklärung des Verfahrensganges (vgl. BGH StV 1994, 652; BGH StV 1997, 408) - dem Zeitablauf zwischen Tat und Aburteilung Rechnung getragen und diesem strafmildernde Wirkung beigemessen wird (BGH StV 1993, 638; BGH StV 1994, 653).

  • OVG Sachsen, 12.10.2005 - 2 B 284/05
    Zur Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzung wird in der Rechtsprechung überwiegend darauf abgestellt, ob ein Angebot wegen der Differenz zum preisnächsten Angebot offenkundig unterpreisig ist (vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 17.11.2003, NZBau 2004, 172 f. [OLG Bremen 17.11.2003 - Verg 6/2003] zu § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A; OLG Rostock, Beschl. v. 10.5.2000, NZBau 2001, 285 f.) oder ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht, das zugleich erwarten lässt, dass der Auftragnehmer wegen dieses Missverhältnisses in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht ordnungsgemäß ausführen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 31.8.1994, wistra 1994, 346 ff. zu § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A; KG Berlin, Beschl. v. 7.11.2001, VergabeR 2002, 95 ff. zu § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ; wohl auch BayObLG, Beschl. v. 12.9.2000, VergabeR 2001, 45 ff. zu § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A).

    Dabei ist allgemein anerkannt, dass ein öffentlicher Auftraggeber auch sog. Unter-Kosten-Preise akzeptieren kann, sofern der Anbieter zu diesen Preisen zuverlässig leisten kann (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.2001, BGHSt 47, 83 ff m.w.N.; Beschl. v. 31.8.1994, wistra 1994, 346 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 18.12.2003, VergabeR 2004, 357 ff.; KG Berlin, Beschl. v. 7.11.2001, VergabeR 2002, 95 ff.; BKartA als Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 30.6.1999 NZBau 2000, 165 ff.; Beschl. v. 7.9.2000 NZBau 2001, 167 f.).

  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 388/96

    Geltendmachung von Verfahrensverzögerungen in der Revision

    Angesichts der sehr erheblichen Verkürzungsbeträge in den Jahren 1987 und 1988 auf dem Hintergrund jahrelanger systematischer Nichterfüllung steuerlicher Pflichten - auch schon in rechtsverjährter Zeit - ist auszuschließen, daß insoweit niedrigere Strafen verhängt worden wären, wenn Art und Ausmaß der Verzögerung im einzelnen ausdrücklich festgestellt worden wären (vgl. BGH StV 1994, 653; BGH NJW 1995, 1166, 1167 [BGH 06.12.1994 - 5 StR 305/94], insoweit in BGHSt 40, 374 nicht abgedruckt; zuletzt: BGH, Beschluß vom 5. Juni 1996 - 5 StR 275/95 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

    Sollte sich dabei ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ergeben, so läge darin ein selbständiger, neben dem Zeitablauf seit Verübung der Taten zu beachtender Strafmilderungsgrund (st. Rspr., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 bis 8; BGH StV 1992, 452; 1994, 652; 1994, 653; Detter NStZ 1995, 171 Nr. 9 m.w.N.); das Tatgericht müßte dann das Ausmaß der deshalb gebotenen Strafmilderung in den Urteilsgründen bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGH StV 1994, 653; Detter aaO. m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1994 - 5 StR 546/94

    Strafzumessung - Verfahrensverzögerung - Strafmilderungsgrund

    Der neue Tatrichter wird dabei auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der überlangen Verfahrensdauer (vgl. nur BVerfG wistra 1993, 219 sowie BVerfG - 2 BvR 1072/94 - Beschluß vom 14. Juli 1994 jeweils m.w.N.; vgl. dazu auchSenatsurteil vom 6. September 1994 - 5 StR 228/94) zu beachten haben.
  • BGH, 23.07.1997 - 5 StR 288/97

    Versuchte Hinterziehung von Steuern - Auszahlung der Vorsteuerbeträge - Aufhebung

  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 7/95

    Aufhebung - Strafänderung - Strafverschärfung - Homosexualität

  • BGH, 25.04.1996 - 5 StR 666/95

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil im Ausspruch über die

  • KG, 22.01.2001 - 1 Ss 261/00
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