Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.07.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 2 Ss 135/94 - 23/94 III   

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https://dejure.org/1994,9280
OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 2 Ss 135/94 - 23/94 III (https://dejure.org/1994,9280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.1994 - 2 Ss 135/94 - 23/94 III (https://dejure.org/1994,9280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - 2 Ss 135/94 - 23/94 III (https://dejure.org/1994,9280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1995, 525
  • wistra 1994, 352
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 2a Ss 167/02

    Feststellungen im Urteil; Tragen des Schuldspruchs; Parteiverrat eines

    Eine Uneinsichtigkeit des Angeklagten darf bei der Bemessung der Strafe nur dann ausnahmsweise zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn eine solche Wertung aus tat- und täterspezifischen Tatsachen ohne weiteres gefolgert werden kann und sich daraus zwangsläufig ergibt, dass das Verhalten des Angeklagten den zwingenden Schluss auf eine die Rechtsordnung missachtende Einstellung, eine besondere Gefährlichkeit oder künftige Rechtsverletzungen begründet (vgl. BGHSt 32, 165, 182/183; BGH NStZ 1985, 545; StV 1982, 223; OLG Düsseldorf StV 1996, 217; StV 1995, 525 f = Stbg 1994, 524 f = wistra 1994, 352 f; DAR 1994, 282 f = NZV 1994, 288 f = VM 1994 Nr. 91 = VRS 87, 213 f; …
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8426
BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94 (https://dejure.org/1994,8426)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1994 - 2St RR 63/94 (https://dejure.org/1994,8426)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1994 - 2St RR 63/94 (https://dejure.org/1994,8426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • wistra 1994, 352
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94
    Die Beanstandung, eine unzureichende Sachbehandlung sei nicht ausreichend zugunsten des Angeklagten berücksichtigt worden, kann deshalb auch im Wege der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (BGH StV 1992, 452 ).

    b) Neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung ist allerdings eine (etwaige) Verletzung von Art. 6 Abs. 1 MRK als besonderer Strafmilderungsgrund eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern (BGH StV 1992, 452 m.w.Nachw.).

    Ergibt sich aus dem angefochtenen Urteil die Besorgnis, daß das in Art. 6 Abs. 1 MRK garantierte Recht des Angeklagten auf.gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden ist, muß das Revisionsgericht auf die Sachbeschwerde eingreifen (BGH StV 1992, 452 ).

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94
    Der seit der.Tat und der unmittelbar anschließenden Festnahme des Angeklagten verstrichene Zeitraum kann nämlich unabhängig von der Frage, ob überhaupt eine den Justizbehörden anzulastende Verzögerung vorliegt, keinesfalls als "im Extrembereich" (BVerfG StV 1993, 352/353) liegend eingestuft werden.

    Grundsätzlich muß die Überlänge von Strafverfahren als Strafzumessungstatsache berücksichtigt werden (BGH NStZ 1988, 552 ; StV 1993, 352 ; Schroth NJW 1990, 29/30).

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94
    Grundsätzlich muß die Überlänge von Strafverfahren als Strafzumessungstatsache berücksichtigt werden (BGH NStZ 1988, 552 ; StV 1993, 352 ; Schroth NJW 1990, 29/30).

    Dieser Strafmilderungsgrund unterscheidet sich von dem oben bereits erörterten in den Voraussetzungen und in der Zielrichtung: So kommt es nicht auf die Beendigung der Tat, sondern.auf den Beginn des Verfahrens im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK, d.h. auf die Bekanntgabe des Schuldvorwurfs an den Betroffenen, an (BGH StV 1988, 487/488; Ulsamer, Art. 6 Menschenrechtskonvention und die Dauer von Strafverfahren, in: Festschrift Hans-Joachim Faller 1984, 373 ff.); andererseits endet das Verfahren im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK nicht schon mit der (ersten) Aburteilung, sondern erst mit der rechtskräftigen Festsetzung der Strafe (BGH StV 1988, 488).

  • BayObLG, 31.05.1989 - RReg. 5 St 69/89
    Auszug aus BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94
    Dabei kann dahinstehen, ob eine objektiv willkürliche Verfahrensverzögerung ein Verfahrenshindernis darstellen kann (vgl. BGH NJW 1988, 2188 ; BayObLGSt 1989, 85).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Beschleunigung, der der allgemeinen Fürsorgepflicht des Gerichts wie auch dem Grundsatz des fairen Verfahrens zugeordnet wird, kann sich zwar grundsätzlich als Verfahrensfehler darstellen (BayObLGSt 1989, 85/87).

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94
    Dieser Strafmilderungsgrund unterscheidet sich von dem oben bereits erörterten in den Voraussetzungen und in der Zielrichtung: So kommt es nicht auf die Beendigung der Tat, sondern.auf den Beginn des Verfahrens im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK, d.h. auf die Bekanntgabe des Schuldvorwurfs an den Betroffenen, an (BGH StV 1988, 487/488; Ulsamer, Art. 6 Menschenrechtskonvention und die Dauer von Strafverfahren, in: Festschrift Hans-Joachim Faller 1984, 373 ff.); andererseits endet das Verfahren im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK nicht schon mit der (ersten) Aburteilung, sondern erst mit der rechtskräftigen Festsetzung der Strafe (BGH StV 1988, 488).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94
    Dabei kann dahinstehen, ob eine objektiv willkürliche Verfahrensverzögerung ein Verfahrenshindernis darstellen kann (vgl. BGH NJW 1988, 2188 ; BayObLGSt 1989, 85).
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