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   OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94   

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https://dejure.org/1995,4851
OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94 (https://dejure.org/1995,4851)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.1995 - 2 Ws 241/94 (https://dejure.org/1995,4851)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 2 Ws 241/94 (https://dejure.org/1995,4851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Kenntniserlangung eines Prozessbetruges im Hinblick auf den Fristbeginn des Strafantrages gem. § 77 B Abs. 2 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1995, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Konstanz, 14.03.1984 - I Qs 14/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94
    Die Tat, von der der Antragsberechtigte gem. § 77b Abs. 2 Satz 1 StPO Kenntnis erlangt haben muß, umfaßt bei Erfolgsdelikten, zu denen der Betrug gehört, auch diesen Erfolgseintritt in Gestalt des konkreten Schadens, weil erst dann die Bedeutung der Tat für den Verletzten voll erkennbar ist (vgl. auch LG Konstanz NJW 1984, 1767 f. [z. vers. Prozeßbetrug]).
  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 106/57
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94
    Auch der Bundesgerichtshof (BGHSt 11, 119, 121 ff.) hat bei der Frage, wann eine Handlung als "begangen" anzusehen ist, für die Erfolgsdelikte auf den Zeitpunkt des Eintritts des Erfolgs abgestellt; die für den Beginn der Strafantragsfrist erforderliche Kenntnis von der Tat umfasse auch den Erfolg der Handlung.
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94
    Entsteht der Nachteil beim Betroffenen erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich nach und nach, so ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für den Verjährungsbeginn maßgebend (BGH wistra 1992, 253, 254; NSTE Nr. 4 zu § 78a StGB ; BGH R StGB § 78a Satz 1 Untreue 1; w.N. bei Tröndle a.a.O. § 78a Rdnr. 3).
  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94
    Der Senat stimmt allerdings nicht der den staatsanwaltschaftlichen Bescheiden zugrundeliegenden Auffassung zu, daß in den Fällen, in denen ein Kläger durch unzutreffende Angaben den Erlaß eines inhaltlich unrichtigen Versäumnisurteils gegen den beklagten Angehörigen erreicht hat, die Dreimonatsfrist zur Stellung des zur Strafverfolgung notwendigen Strafantrages bereits mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an dem der Verurteilte durch die Zustellung des Urteils Kenntnis von dem Inhalt und damit auch von der nunmehr bestehenden Gefährdung seines Vermögens (vgl. BGHSt 24, 257, 261) Kenntnis erhält.
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22

    Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken

    Die Tat, von der der Antragsberechtigte gemäß § 77b Abs. 2 Satz 1 StGB Kenntnis erlangt haben muss, umfasst bei Erfolgsdelikten, zu denen die Beleidigung, wie zuvor ausgeführt, gehört, aber den Erfolgseintritt in seinem konkreten Ausmaß und Umfang (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.1995 - 2 Ws 241/94 -, BeckRS 1995, 31209218 für den Beginn der Strafantragsfrist beim Prozessbetrug; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl. 2019, § 77b Rn. 6).
  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

    Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02

    Klageerzwingungsverfahren, Anforderungen an die Antragsbegründung, Darlegung der

    Schließlich muss der Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Delikten, deren Verfolgung - wie hier nach § 235 Abs. 7 StGB - nur auf Antrag zulässig ist, auch die Tatsachen vortragen, aus denen sich ergibt, dass der Strafantrag innerhalb der Frist des § 77 b Abs. 1 und 2 StGB von drei Monaten ab Kenntnis des Berechtigten von der Tat und der Person des Täters gestellt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2000 in 2 Ws 282/99; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1983, 30; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 31.01.2000 - 2 Ws 282/99

    Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen durch Pressesprecher der

    Dazu gehören bei Delikten, deren Verfolgung - wie hier nach § 205 StGB - nur auf Antrag zulässig ist, auch die Angaben der Tatsachen, die ergeben, dass der Antrag innerhalb der Frist des § 77 b Abs. 1 und 2 StGB gestellt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf JMBl. NW 1983, 30; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 172 Rdnr. 28).
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