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   BGH, 09.02.1995 - 5 StR 722/94   

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https://dejure.org/1995,3876
BGH, 09.02.1995 - 5 StR 722/94 (https://dejure.org/1995,3876)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1995 - 5 StR 722/94 (https://dejure.org/1995,3876)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 5 StR 722/94 (https://dejure.org/1995,3876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • wistra 1995, 191
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs -

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 5 StR 722/94
    Zumindest muß er die Höhe des verkürzten Anspruchs für möglich halten (vgl. BGH wistra 1989, 263).
  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 290/89

    Steuerhinterziehung: Körperschaftssteuer - Hinzurechnung der auf die

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 5 StR 722/94
    Dies erfordert aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht, daß dem Täter die Grundsätze des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens gemäß §§ 27 ff. KStG und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Höhe der Körperschaftsteuer und damit auf die jeweiligen Steuerhinterziehungsbeträge bekannt sind (BGH wistra 1990, 193).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört danach, dass der Täter den angegriffenen bestehenden Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt und dass er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (BGH-Beschluss vom 19. Mai 1989 3 StR 590/88, wistra 1989, 263; BGH-Urteil vom 9. Februar 1995 5 StR 722/94, wistra 1995, 191).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Damit setzt auch die innere Tatseite der Steuerhinterziehung voraus, daß der Täter den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde nach kennt und dessen Höhe zumindest für möglich hält (BGH wistra 1989, 263; 1990, 193, 194; 1995, 191; 1998, 225, 226).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Voraussetzung ist insoweit, dass sie den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kannten, jedenfalls aber die Höhe des verkürzten Anspruchs für möglich hielten (BGH, Urteil vom 09. Februar 1995 - 5 StR 722/94 -, juris Rn. 8).
  • FG Düsseldorf, 08.08.2001 - 12 V 563/01

    Ermittlungspflicht der Finanzbehörde bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen;

    Dies gilt auch hinsichtlich der Höhe des hinterzogenen Betrages; denn der Täter muss die Höhe des verkürzten Steueranspruchs zumindest für möglich gehalten haben (vgl. BGH wistra 1995, 191, 192).
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