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   OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94   

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OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94 (https://dejure.org/1994,3680)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.09.1994 - 1 Ws 86/94 (https://dejure.org/1994,3680)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. September 1994 - 1 Ws 86/94 (https://dejure.org/1994,3680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens; Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Antrag als Grundlage für eine Schlüssigkeitsprüfung in materieller und formeller Hinsicht; Bezugnahme auf dem Akteninhalt beigefügte Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • wistra 1995, 36
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Angesichts der verfassungsrechtlich zulässigen Anforderung des aus sich heraus verständlichen und in sich geschlossenen Sachverhaltes, aus dem sich der genügende Anlass zur Klageerhebung ergeben soll, können Bezugnahmen im Antrag auf Schriftstücke außerhalb des Antrags oder auf den Akteninhalt nicht berücksichtigt werden, wenn erst die Angaben in den in Bezug genommenen Schriftstücken dazu führen würden, den notwendigen Antragsinhalt zu vervollständigen (Brandb.OLG v. 7.3.2008 - 1 Ws 15/08 (juris); OLG Bamberg v. 7.10.2008 - 3 Ws 60/08, OLGSt StPO § 172 Nr. 47; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Celle NJW 2008, 2202 f.; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Hamm v. 14.7.2009 - 3 Ws 209/09 (juris); KG NStE Nr. 28 zu § 172 StPO; Saarl.OLG wistra 1995, 36; OLG Stuttgart Justiz 2006, 372; siehe auch BerlVerfGH 2004, 2729, 2730; Graalmann-Scheerer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, § 172 Rn. 155 und 156).
  • BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige, in der Sache unbegründete

    Das Oberlandesgericht verlangt keine vollständige Wiedergabe des Inhalts sämtlicher der Antragsschrift beigefügten Anlagen, sondern in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, S. 498; OLG Saarbrücken, wistra 1995, S. 36 f.; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406) eine Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, die es gestattet, die Erfolgsaussichten des Antrags zu prüfen ohne gezwungen zu sein, sich aus den Akten oder aus den einer Antragsschrift beiliegenden Vorgängen das zusammenzusuchen, was der Begründung des Antrags eventuell dienlich sein könnte.
  • OLG Brandenburg, 16.11.2009 - 1 Ws 179/09

    Klageerzwingung: Durch Rechtspflegedelikte beeinträchtigte Verfahrensbeteiligte

    Dies gilt jedenfalls so weit, als erst durch die Kenntnisnahme von Inhalten dieser Anlagen bzw. Aktenbestandteile die erforderliche geschlossene Sachdarstellung erreicht wird (vgl. KG NStE, Nr. 28; OLG Düsseldorf StV 1983, S. 498; OLG Saarbrücken wistra 1995, S. 36; OLG Schleswig SchlHA 1988, S 109; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluss vom 26. Mai 2008, 1 Ws 34/08).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2006 - 1 Ws 137/06

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

    Daher genügt eine Bezugnahme auf die Ermittlungsakten oder früheren Eingaben für die erforderliche Darstellung des Sachverhaltes nicht (OLG Saarbrücken, wistra 1995, 36; OLG Düsseldorf wistra 1993, 238).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2006 - 1 Ws 182/06

    Strafverfahren: Erforderlicher Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Eine Bezugnahme ist jedoch dann nicht zulässig, wenn erst durch Kenntnisnahme vom Inhalt der in Bezug genommenen Anlagen oder sonstigen Schriftstücke die erforderliche geschlossen Sachverhaltsdarstellung erreicht wird (vgl. BerlVerfGH NJW 2004, 2728; KG NStE Nr. 28 zu § 172 StPO; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Saarbrücken wistra 1995, 36; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, § 172 Rdn. 30).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2009 - 1 Ws 246/08

    Antragsberechtigung bei Klageerzwingungsantrag durch einen Abtretungsempfänger

    Dies gilt jedenfalls so weit, als erst durch die Kenntnisnahme von Inhalten dieser Anlagen die erforderliche geschlossene Sachdarstellung erreicht wird (vgl. KG NStE, Nr. 28; OLG Düsseldorf StV 1983, S. 498; OLG Saarbrücken wistra 1995, S. 36; OLG Schleswig SchlHA 1988, S 109; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluss vom 26. Mai 2008, 1 Ws 34/08).
  • OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Antragsschrift

    Der Antrag muss eine aus sich selbst heraus verständliche und geschlossene Schilderung eines Sachverhalts (einschließlich innerer Tatsachen) enthalten, die bei Unterstellung seiner Richtigkeit die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ws 717/97 vom 8.12.1997, 1 Ws 89/05 vom 7.3.2005 und 2 Ws 250/03 vom 5.5.2003; OLG Saarbrücken wistra 1995, 36 m.w.N.; OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365).
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