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   BayObLG, 06.08.1996 - 4St RR 104/96   

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https://dejure.org/1996,2634
BayObLG, 06.08.1996 - 4St RR 104/96 (https://dejure.org/1996,2634)
BayObLG, Entscheidung vom 06.08.1996 - 4St RR 104/96 (https://dejure.org/1996,2634)
BayObLG, Entscheidung vom 06. August 1996 - 4St RR 104/96 (https://dejure.org/1996,2634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 393 Abs. 2 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Reichweite des steuerlichen Verwertungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 600
  • MDR 1997, 88
  • NStZ 1997, 92
  • StV 1996, 657
  • BayObLGSt 1996, 126
  • wistra 1996, 353
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BayObLG, 06.08.1996 - 4St RR 104/96
    Die vom Bundesverfassungsgericht zur Rechtsposition des Gemeinschuldners im Konkursverfahren entwickelten Grundsätze (BVerfGE 56, 37 ) sind auch bei der Auslegung des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO zu berücksichtigen.

    Der Umstand, daß der Steuerschuldner zur vollständigen Erfüllung seiner Steuerpflicht zu uneingeschränkter Auskunftserteilung verpflichtet ist, rechtfertigt es - von den in § 393 Abs. 2 Satz 2 genannten Fällen abgesehen - nicht, ihn zugleich zu seiner Verurteilung wegen nichtsteuerlicher Straftaten beitragen zu lassen (vgl. BVerfGE 56, 37, 50 f.).

  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92

    Einheitliche Steuerhinterziehung

    Auszug aus BayObLG, 06.08.1996 - 4St RR 104/96
    Eine Einstellung des Verfahrens kommt insoweit nicht in Betracht, weil § 393 Abs. 2 Satz 1 AO kein Verfahrenshindernis, sondern ein Verwertungsverbot normiert (BGHR § 393 Abs. 2 AO Anwendungsbereich 1).
  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

    Das Urteil betrifft die höchstrichterlich bislang nicht geklärte Frage, ob für Tatsachen in Hinblick auf Allgemeindelikte, die in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart wurden, auch dann ein strafrechtliches Verwendungsverbot gilt, wenn zwischen dem Steuerdelikt und dem Allgemeindelikt Tateinheit besteht bzw. beide Delikte eine Tat im prozessualen Sinn bilden (vgl. dazu Hellmann in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Stand: November 1999, § 393, Rn. 160 ff.; Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand: Oktober 2002, § 393 AO, Rn. 76 ff.; BayObLG, NJW 1997, S. 600 f. ).
  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 253/03

    Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 AO

    Ein Verwertungsverbot ergibt sich indes nicht in den Fällen, in denen der Täter zum Nachweis seiner falschen Angaben dem Finanzamt unechte Urkunden im Sinne des § 267 StGB vorlegt (vgl. BGH wistra 1999, 341; Hellmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung § 393 Rdn. 138, 160 ff.; Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht 5. Auflage § 393 AO Rdn. 54 b; Klein, Abgabenordnung 8. Auflage § 393 Rdn. 28; a.A. BayObLG wistra 1996 353; 1998, 117 und 197; Kohlmann Steuerstrafrecht 30. Lfg.
  • BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97
    Der Tatbegriff des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO ist materiellrechtlich auszulegen; das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO gilt unabhängig davon, in welchem Konkurrenzverhältnis die Steuerstraftat zu dem Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze steht (Bestätigung von BayObLG, Beschl. v. 6.8.1996-4 StRR 104/96 -, StraFo 1997, 19).BayObLG, Beschl. v. 18.11.1997- 4 StRR 227/97Aus den Gründen: " .

    Hierauf hat der Senat bereits im Beschl. v. 6.8.1996 (BayObLGSt 1996, 126) hinsichtlich solcher Belege hingewiesen, die der Steuerpflichtige im Rahmen einer Außenprüfung dem Betriebsprüfer vorlegt.

  • BGH, 14.06.1999 - 5 StR 159/99

    Verwertungsverbot; Steuerhinterziehung; Tateinheit

    Soweit das Landgericht im Fall II C. 3 der Urteilsgründe den Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung nicht auf die tateinheitlich damit begangene Urkundenfälschung erstreckt hat, bestehen gegen die dafür herangezogene Rechtsprechung des BayObLG zum Verwertungsverbot nach § 393 Abs. 2 AO (vgl. wistra 1996, 353; 1998, 117; 1998, 197) erhebliche rechtliche Bedenken (vgl. Joecks, Wistra 1998, 86 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 24.11.1997 - Ss (S) 70/97

    Rechtmäßigkeit der Einstellung des Verfahrens; Verfahrenshindernis der Verjährung

    Der Angeklagte hat weder Revision eingelegt noch diese Revision mit einer für die Geltendmachung dieses Verwertungsverbots erforderlichen Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO (BayObLG, wistra 1996, 353) begründet.
  • BayObLG, 18.11.1997 - 3St RR 227/97

    Keine Verwertung gefälschter Steuerbelege zum Nachweis einer Urkundenfälschung

    Hierauf hat der Senat bereits im Beschluß vom 06.08.1996 (BayObLGSt 1996, 126 = wistra 1996, 353) hinsichtlich solcher Belege hingewiesen, die der Steuerpflichtige im Rahmen einer Außenprüfung dem Betriebsprüfer vorlegt.
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