Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2490
BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95 (https://dejure.org/1995,2490)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1995 - 1 StR 449/95 (https://dejure.org/1995,2490)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1995 - 1 StR 449/95 (https://dejure.org/1995,2490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Spezialität - Privilegierung - Forderung - Sicherungsabtretung - Bestandteil der Konkursmasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283, § 283c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 543
  • StV 1996, 315
  • wistra 1996, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    In diesem Fall wäre mit der Forderungsabtretung nicht die Konkursmasse selbst, sondern nur ihre gleichmäßige Verteilung unter den Gläubigern beeinträchtigt worden (BGHSt 8, 55, 56 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55] zur früheren Rechtslage nach §§ 239, 241 KO; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 283 c Rdn. 2).
  • BGH, 17.11.1953 - 5 StR 450/53
    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Zwar wären auch bei wirksamer Sicherungsabtretung zugunsten der Bank die übertragenen Forderungen nach objektiver Rechtslage weiter als Vermögensbestandteile der B. KG anzusehen gewesen, weil der Bank im Konkursfalle aus der Sicherungsabtretung nur ein Absonderungsrecht (§ 48 KO) erwachsen wäre (Heinrichs in Palandt, BGB 54. Aufl., § 398 Rdn. 23 m.w.Nachw.), so daß - worauf der Schutz des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB abzielt - die Forderungen weiter zur Konkursmasse gehört hätten (vgl. dazu Tiedemann in LK 10. Aufl. § 283 Rdn. 21, 22; RGSt 72, 252, 254, 255 für die Abtretung einer Forderung zur Einziehung; BGHSt 3, 32, 35, 36 und 5, 119, 120 für die Sicherungsübereignung).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Zwar wären auch bei wirksamer Sicherungsabtretung zugunsten der Bank die übertragenen Forderungen nach objektiver Rechtslage weiter als Vermögensbestandteile der B. KG anzusehen gewesen, weil der Bank im Konkursfalle aus der Sicherungsabtretung nur ein Absonderungsrecht (§ 48 KO) erwachsen wäre (Heinrichs in Palandt, BGB 54. Aufl., § 398 Rdn. 23 m.w.Nachw.), so daß - worauf der Schutz des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB abzielt - die Forderungen weiter zur Konkursmasse gehört hätten (vgl. dazu Tiedemann in LK 10. Aufl. § 283 Rdn. 21, 22; RGSt 72, 252, 254, 255 für die Abtretung einer Forderung zur Einziehung; BGHSt 3, 32, 35, 36 und 5, 119, 120 für die Sicherungsübereignung).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat schließlich darauf hin, daß die Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Inkassoakte zu einheitlichen Betrugstaten den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138 ff.) widerspricht.
  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Beide hielten die zugunsten der Bank am 10. Juni 1987 zu Kreditsicherungszwecken vereinbarte Globalzession aller Forderungen der B. KG für rechtswirksam, obwohl in Wahrheit eine sittenwidrige Übersicherung vorlag, derzufolge die Globalzession unwirksam war (vgl. dazu BGHZ 109, 240 ff. [BGH 29.11.1989 - VIII ZR 228/88]).
  • BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90

    Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch -

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    § 55 StGB setzt voraus, daß die neue Tat vor der früheren tatrichterlichen Verurteilung beendet sein muß (BGH bei Holtz MDR 1988, 101; BGH, Urteil vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90 - Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 55 Rdn. 4).
  • RG, 24.06.1938 - 1 D 415/38

    Ist i. S. des § 288 StGB. eine Forderung, die nur zur Einziehung abgetreten

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - 1 StR 449/95
    Zwar wären auch bei wirksamer Sicherungsabtretung zugunsten der Bank die übertragenen Forderungen nach objektiver Rechtslage weiter als Vermögensbestandteile der B. KG anzusehen gewesen, weil der Bank im Konkursfalle aus der Sicherungsabtretung nur ein Absonderungsrecht (§ 48 KO) erwachsen wäre (Heinrichs in Palandt, BGB 54. Aufl., § 398 Rdn. 23 m.w.Nachw.), so daß - worauf der Schutz des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB abzielt - die Forderungen weiter zur Konkursmasse gehört hätten (vgl. dazu Tiedemann in LK 10. Aufl. § 283 Rdn. 21, 22; RGSt 72, 252, 254, 255 für die Abtretung einer Forderung zur Einziehung; BGHSt 3, 32, 35, 36 und 5, 119, 120 für die Sicherungsübereignung).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Die hier abzuurteilende, noch unbeendete Kindesentziehung ist damit nicht vor der früheren Verurteilung i.S.d. § 55 Abs. 1 StGB begangen worden (vgl. BGHSt 9, 370, 383; wistra 1996, 144; Tröndle aaO § 55 Rdn. 4).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    Die Konkursverschleppung war jedenfalls nicht vor dem 22. Dezember 1998 beendet (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 1; BGH NJW 1997, 750, 751, insoweit in BGHSt 42, 268 nicht abgedruckt; BGH wistra 1996, 144, 145); der Betrug zu Lasten der Arbeitnehmerin R. begann sogar erst Ende Oktober 1998.
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Inkongruente Deckungen liegen etwa bei Leistungen an Erfüllungs Statt oder erfüllungshalber, namentlich bei Abtretung einer Forderung (Senat, Urteil vom 2. November 1995 - 1 StR 449/95, StV 1996, 315, 316) vor (MünchKomm-StGB/Radtke/Petermann, aaO, § 283c Rn. 16 mwN).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    b) Im Fall der Bestellung einer Grundschuld mit höherem Wert als die zu sichernde Forderung (Fall III.2.5 der Urteilsgründe) geht die Regelung des § 283c StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1995 - 1 StR 449/95, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Vermögen 2; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 283c Rn. 11).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

    Maßgeblich ist hierfür, daß die jeweils einzubeziehenden Taten beendet waren (BGH NJW 1997, 750, 751; wistra 1996, 144, 145).
  • LG Köln, 14.12.2004 - 107-5/04
    Zu Recht hebt der BGH hervor, dass eine abschließende sinnvolle Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts einer Tat nur dann möglich ist, wenn diese materiell beendet ist und insbesondere auch geklärt ist, inwieweit der strafrechtlich relevante Erfolg der Haupttat eingetreten ist (BGH, Entscheidungen 06.10.1987 - 1 StR 475/87 - 13.11.1990 - 1 StR 514/90 - 10.05.1994 -1 StR 142/94 - 02.11.1995 - 1 StR 449/95 - 17.10.1996 - 4 StR 389/96 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht