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   OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 1 Ws 886/95   

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https://dejure.org/1995,5861
OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 1 Ws 886/95 (https://dejure.org/1995,5861)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.1995 - 1 Ws 886/95 (https://dejure.org/1995,5861)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 1995 - 1 Ws 886/95 (https://dejure.org/1995,5861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; StPO § 119 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 323
  • wistra 1996, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 1 Ws 886/95
    Ergibt eine solche Prüfung daß weitere Besuche möglich sind, so sind diese Kapazitäten vorrangig für Ehegattenbesuche zu nutzen (zu vgl. auf BVerfG in NStZ 1994, 604 f.).
  • OLG Hamm, 06.05.2004 - 1 Ws 104/04

    Abgrenzung von Langzeitbesuch und längerem Besuch in Justizvollzugsanstalt

    Beantragt daher ein Untersuchungsgefangener, ihm über die allgemein gewährte Mindestbesuchszeit hinaus für Besuche des Ehegatten, der Verlobten, Lebensgefährtin oder von Kindern eine erhöhte Besuchszeit zu gewähren, so haben den dargestellten Grundsätzen gemäß die Justizvollzugsanstalten und die Gerichte zu prüfen, inwieweit es - grundsätzlich nach Maßgabe der gegebenen Raum- und Personalkapazität - möglich und für die Justizverwaltung zumutbar ist, dem Antrag zu entsprechen (OLG Düsseldorf StV 1996, 323; NStE Nr. 2, 22, 24 u. 26 zu § 119 StPO).

    Ergibt eine solche Prüfung, dass weitere Besuche möglich sind, so sind diese Kapazitäten vorrangig für Besucher aus dem durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Personenkreis zu nutzen (vgl. BVerfG StV 1994, 585; OLG Düsseldorf, StV 1996, 323).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.1999 - 1 Ws 885/99

    U-Haft; Untersuchungsgefangene; Sonderbesuchserlaubnis; Besuchszeiten;

    Der Senat tritt dem bei (vgl. auch Senat StV 1996, 323 = wistra 1996, 196).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1997 - 1 Ws 236/97
    (Zum Umfang des Besuchsrechts von Angehörigen vgl. auch Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1995 in StV 1996, 323 = wistra 1996, 196 ).
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