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   BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95   

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BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95 (https://dejure.org/1995,1752)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1995 - 4 StR 259/95 (https://dejure.org/1995,1752)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95 (https://dejure.org/1995,1752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 470
  • MDR 1996, 187
  • NVwZ 1996, 516 (Ls.)
  • NStZ 1996, 231
  • StV 1997, 351
  • JR 1996, 383
  • wistra 1996, 142
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 05.08.1993 - 1 Ws 187/93

    Öffentlicher Beweis; Asyl; Bescheinigung; Vorläufige; Falsche Personalien;

    Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95
    Das trifft für die Personalangaben in der Bescheinigung nach § 20 Abs. 4 AsylVfG a.F. nicht zu (a.A. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135; OLG Hamm JMBl. 1989, 248).

    Aus dieser Zweckbestimmung kann aber nicht gefolgert werden, daß der Bescheinigung in bezug auf die Personalangaben die für die Anwendung von § 271 StGB erforderliche gesteigerte Beweiskraft zukommt (a.A. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 135; OLG Hamm JMBl. 1989, 248).

  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 607/76

    Bedeutung des Erwerbs, Besitzes und der Abgabe von Betäubungsmitteln im Rahmen

    Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95
    Das Urteil des 1. Strafsenats vom 16. November 1976 - 1 StR 607/76 (bei Holtz MDR 1977, 283) betrifft andere Fragen und steht dieser Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95
    Insofern unterscheidet sich die Bescheinigung nach § 20 Abs. 4 AsylVfG a.F. grundlegend von dem Führerschein, der hinsichtlich des Geburtsdatums des Inhabers öffentlichen Glauben genießt (BGHSt 34, 299).
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95
    Beurkundet in diesem Sinne sind nur diejenigen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube, d.h. die "volle Beweiswirkung für und gegen jedermann" erstreckt (BGHSt 22, 201, 203).
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 31/14

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Umfang des

    Die den öffentlichen Glauben legitimierende erhöhte Beweiswirkung kann dabei auf den eigenen Wahrnehmungsmöglichkeiten des die Urkunde ausstellenden Amtsträgers beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, wistra 1996, 142).

    Kann der Amtsträger hingegen die Richtigkeit der Angabe nicht überprüfen, fehlt ihm regelmäßig auch der Wille, die entsprechende Tatsache zu öffentlichem Glauben zu beurkunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, NJW 1996, 470).

    Hierin unterscheidet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II vom Führerschein, der die Identität der Person, für die eine Fahrerlaubnis besteht, gegenüber jedermann beweist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 561/72, BGHSt 25, 95, 96; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, wistra 1996, 142).

    Denn maßgeblich für die Reichweite der Beweiskraft des zu Beurkundenden ist auch, inwieweit die das Dokument ausstellende Amtsperson die Möglichkeit hat, die Richtigkeit des zu Beurkundenden zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34 und vom 2. Juli 1968 - GSSt 1/68, BGHSt 22, 201 mwN; BGH, Urteile vom 27. August 1998 - 4 StR 198/98, BGHSt 44, 186 und vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, wistra 1996, 142).

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Die Frage der Beweiskraft ist vielmehr - unter Anlegung eines strengen Maßstabs - für die jeweils betroffenen Angaben anhand der für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, aber auch nach der Verkehrsanschauung zu prüfen (BGHSt - GS - 22, 201, 203; BGHSt 42, 131; BGH NJW 1996, 470).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Wesentliche Kriterien zur Bestimmung der Reichweite des öffentlichen Glaubens sind dabei - neben dem Beurkundungsinhalt als solchem - das Verfahren und die Umstände des Beurkundungsvorgangs sowie die Möglichkeit des die Bescheinigung ausstellenden Amtsträgers, die Richtigkeit des zu Beurkundenden zu überprüfen (BGHSt - GS - 22, 201, 203 f.; BGHSt 42, 131 f.; BGH NJW 1996, 470).

    Die den öffentlichen Glauben legitimierende erhöhte Beweiswirkung kann auf den eigenen Wahrnehmungsmöglichkeiten des die Urkunde ausstellenden Amtsträgers beruhen (BGH NJW 1996, 470), sie kann sich für den Urkundenaussteller aber auch aus den im Verfahren vorzulegenden Bescheinigungen anderer öffentlicher Stellen mit erhöhter Richtigkeitsgewähr ergeben.

    Nachdem damit die Identität des PKW am Tag vor dessen Zulassung im Rahmen der Abgasuntersuchung überprüft worden war und das Ergebnis dieser Überprüfung in der AU-Bescheinigung dem zuständigen - gemäß § 6 Abs. 8 FZV zur Identifizierung des Fahrzeuges verpflichteten - Amtsträger vorlag, konnte und wollte (vgl. BGH NJW 1996, 470) dieser zu öffentlichem Glauben beurkunden, dass die von dem Antragsteller angegebenen, in die Zulassungsbescheinigung Teil I aufzunehmenden Identifizierungsmerkmale, insbesondere die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, sich auf das Kraftfahrzeug bezogen, das am Vortag einer Abgasuntersuchung unterzogen worden war und das nunmehr zum Straßenverkehr zugelassen werden sollte.

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Wie es strafrechtlich zu beurteilen ist, wenn jemand bewirkt, dass ihm ein Führerschein mit falschem Ort und/oder Tag der Geburt ausgestellt wird (hierzu vgl. BGH, Urteile vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86 - BGHSt 34, 299 und vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95 - NJW 1996, 470 ), ist für die Frage, welchen Anforderungen ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt für die Erteilung einer Fahrerlaubnis genügen muss, ohne Bedeutung.

    Die Aufenthaltsgestattung wird im Rechtsverkehr zwar nicht allgemein, also z.B. auch für Personenstandsangelegenheiten oder die Einbürgerung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311), als Identitätsnachweis anerkannt; der öffentliche Glaube dieser Urkunde, d.h. die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann, erstreckt sich nicht auf die Personenangaben (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95 - NJW 1996, 470; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09 - BGHSt 54, 140 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17

    Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der

    Fehlt eine solche, kann sich die erhöhte Beweiskraft mittelbar - unter Beachtung der Anschauung des Rechtsverkehrs - aus den Vorschriften ergeben, die für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgeblich sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, NJW 1996, 470; vom 16. April 1996 - 1 StR 127/96, BGHSt 42, 131; vom 25. Mai 2001 - 2 StR 88/01, BGHSt 47, 39, 42; Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, aaO).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 1 Ss 98/08

    Falschangaben im Asylverfahren und mittelbare Falschbeurkundung

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel daran besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Anschauung des Rechtsverkehrs dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (Senat Urt. v. 07.12.2007 - 1 Ss 31/07- u. NJW 1999, 1044 f.; BGHSt 22, 201, 203; 25, 95, 96; 42, 131, 132; 44, 186, 188; BGH NStZ 1996, 231, 232).

    Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass in Fällen, in welchem bei der Ausstellung der Bescheinigung ausschließlich die eigenen Bekundungen des Asylbewerbers zu seiner Person vorliegen, der mit der Ausstellung der Bescheinigung befasste Amtsträger regelmäßig keine Möglichkeit besitzt, die Richtigkeit der angegebenen Personalien zu überprüfen (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232).

    b) Beruhen die in die Bescheinigung übernommenen Personalienangaben ausschließlich auf den eigenen Bekundungen des Asylbewerbers, beschränkt sich die erhöhte Beweiskraft der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung demnach auf die Tatsache, dass die durch das Lichtbild und gegebenenfalls weitere biometrische Merkmale nach § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 AuslG näher individualisierte Person unter den angegebenen Personalien einen Asylantrag gestellt hat und ihr deswegen der Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet ist, ohne dass hierdurch die Funktion der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG als Ausweispapier in Frage gestellt wird (vgl. hierzu OLG Karlsruhe aaO.; BGH NStZ 1996, 231, 232; auch BGHSt 42, 131, 134).

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07

    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Aufenthaltsgestattung,

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187 f; BGH NStZ 1996, 231, 232).

    b) Die Regelung des § 63 Abs. 5 AsylVfG a. F. in Verbindung mit §§ 56 a Satz 2, 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 AuslG trägt dem Umstand Rechnung, dass in Fällen, in welchen bei der Ausstellung der Bescheinigung ausschließlich die eigenen Bekundungen des Asylbewerbers zu seiner Person vorliegen, der mit der Ausstellung der Bescheinigung befasste Amtsträger regelmäßig keine Möglichkeit besitzt, die Richtigkeit der angegebenen Personalien zu überprüfen (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232).

    c) Beruhen die in die Bescheinigung übernommenen Personalienangaben ausschließlich auf den eigenen Bekundungen des Asylbewerbers, beschränkt sich die erhöhte Beweiskraft der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auf die Tatsache, dass die durch das Lichtbild und gegebenenfalls weitere biometrische Merkmale nach § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 AuslG näher individualisierte Person unter den angegebenen Personalien einen Asylantrag gestellt hat und ihr deswegen der Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet ist (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232; OLG Naumburg aaO).

    Diese so umschriebene Beweiswirkung stellt die Funktionen der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG als Ausweispapier nicht in Frage, da die Identität des Inhabers der Bescheinigung auf Grund des Lichtbildes und gegebenenfalls erhobener und in die Bescheinigung aufgenommener weiterer biometrischer Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht (§ 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 AuslG bzw. § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 9 AufenthG) feststeht (vgl. BGH NStZ 1996, 231, 232; auch BGHSt 42, 131, 134).

  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16

    Mittelbare Falschbeurkundung bei Eintragung einer Kapitalerhöhung

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (vgl. für öffentliche Urkunden BGH, Urteile vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95, NJW 1996, 470; vom 16. April 1996 - 1 StR 127/96, BGHSt 42, 131).
  • OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Mutter bei Eintragung der Geburt

    Die dazu vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des BGH (NJW 1996, S. 470 f.) bezieht sich auf Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung nach § 20 Abs. 4 AsylVfG in der damals maßgeblichen Fassung.
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08

    Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als

    Die Beweiskraft bezüglich der Personalangaben kann naturgemäß nicht weiter reichen als die Prüfungsmöglichkeiten des ausstellenden Amtsträgers (BGH NJW 1996, 470; Kissner StAZ 2005, 98).
  • BGH, 24.09.1996 - 5 StR 213/96

    Aufenthaltsgenehmigung - Falsche Angaben - Verfolgbarkeit

  • OLG Brandenburg, 06.12.2001 - 2 Ss 19/01

    Mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Bewirken

  • AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01

    Tauglichkeit des Melderegisters als Tatobjekt eines öffentlichen Registers i.S.d.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2007 - 11 N 3.06

    Frage der Falschbeurkundung bei unklarer Staatsangehörigkeit und

  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
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