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   OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 3 Ws 360/96   

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https://dejure.org/1997,9990
OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 3 Ws 360/96 (https://dejure.org/1997,9990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.1997 - 3 Ws 360/96 (https://dejure.org/1997,9990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 3 Ws 360/96 (https://dejure.org/1997,9990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Eröffnung des Hauptverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und wegen Beihilfe zum Vergehen gegen das Ausländergesetz vor dem Amtsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 1997, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 23.05.1996 - 1 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 3 Ws 360/96
    Auf die umstrittene Frage, ob wegen § 25 Nr. 2 GVG das Schöffengericht nur zuständig ist, wenn von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bei Vorliegen von Vergehen - wie hier - auszugehen ist, oder aber, ob unter bestimmten Voraussetzungen das Schöffengericht auch bei einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bei Vergehen zuständig sein kann (vgl. hierzu zuletzt BGH NJW 1997, 204 ff., Günter DRJ 1996, 157 f.; OLG Koblenz StV 1996, 588 ff.- OLG Köln StV 1996, 298 ff., jew. m.N. zum Streitstand), muß vorliegend nicht eingegangen werden.
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 3 Ws 360/96
    Auf die umstrittene Frage, ob wegen § 25 Nr. 2 GVG das Schöffengericht nur zuständig ist, wenn von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bei Vorliegen von Vergehen - wie hier - auszugehen ist, oder aber, ob unter bestimmten Voraussetzungen das Schöffengericht auch bei einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bei Vergehen zuständig sein kann (vgl. hierzu zuletzt BGH NJW 1997, 204 ff., Günter DRJ 1996, 157 f.; OLG Koblenz StV 1996, 588 ff.- OLG Köln StV 1996, 298 ff., jew. m.N. zum Streitstand), muß vorliegend nicht eingegangen werden.
  • OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95

    Anforderungen an die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 3 Ws 360/96
    Auf die umstrittene Frage, ob wegen § 25 Nr. 2 GVG das Schöffengericht nur zuständig ist, wenn von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bei Vorliegen von Vergehen - wie hier - auszugehen ist, oder aber, ob unter bestimmten Voraussetzungen das Schöffengericht auch bei einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bei Vergehen zuständig sein kann (vgl. hierzu zuletzt BGH NJW 1997, 204 ff., Günter DRJ 1996, 157 f.; OLG Koblenz StV 1996, 588 ff.- OLG Köln StV 1996, 298 ff., jew. m.N. zum Streitstand), muß vorliegend nicht eingegangen werden.
  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Dabei ist nicht die zum Zeitpunkt der Eröffnung wahrscheinlichste Strafe, sondern die unter den konkreten Umständen den oberen Rand der Straferwartung bildende Strafe maßgeblich, damit das zuständige Gericht bei der Rechtsfolgenbemessung einen ausreichenden Spielraum hat (vgl. OLG Karlsruhe, wistra 1997, 198) und spätere Rückverweisungen nach § 270 Abs. 1 StPO nach Möglichkeit vermieden werden.
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