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   BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96   

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BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96 (https://dejure.org/1997,2209)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1997 - 5 StR 596/96 (https://dejure.org/1997,2209)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 5 StR 596/96 (https://dejure.org/1997,2209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 149
  • BB 1997, 793
  • wistra 1997, 268
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Das gilt auch, wenn für die im Ausland abgeurteilte Tat das Weltrechtsprinzip gilt (vgl. BVerfGE 12, 62, 66; 75, 1, 15 f.; BGHSt 24, 54, 57; BGH StV 86, 292; Schmidt-Aßmann in Maunz u. a., GG , Artikel 103 Rdn. 303; Tröndle, Strafgesetzbuch , 48. Aufl., § 51 Rdn. 16a).

    Auch mit Artikel 25 GG in Verbindung mit einer allgemeinen Regel des Völkerrechts kann eine Verfahrenseinstellung nicht begründet werden (vgl. zur Frage der Anwendbarkeit allgemeiner Regeln des Völkerrechts BVerfGE 75, 1, 19; H. Steinberger in Handbuch des Staatsrechts, Bd. VII, § 173 Rdn. 46, 47).

    Es besteht derzeit noch keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der niemand wegen desselben Lebenssachverhalts, dessentwegen er bereits nach den Gesetzen eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, von einem Gericht eines anderen Staates, dessen strafrechtliche Gerichtsbarkeit gleichfalls gegeben ist, neuerlich verfolgt oder bestraft werden dürfe oder jedenfalls eine im Ausland verbüßte Freiheitsstrafe bei einer neuerlichen Verurteilung auf den Strafausspruch anzurechnen oder hinsichtlich der Dauer des Strafvollzugs zu berücksichtigen wäre (so BVerfGE 75, 1, 24; vgl. auch H. Jung in Festschrift für Horst Schüler-Springorum, S. 493 ff.).

    Artikel 14 Absatz 7 IPBPR verankert das Verbot der Doppelbestrafung nur für Strafverfolgung in den jeweiligen Ländern, statuiert gerade nicht ein Gebot, ausländische Strafaussprüche anzuerkennen ("finally convicted or acquitted in accordance with the law and penal procedure of each country", "acquitte ou condamne par un jugement definitif conformement a la loi et a la procedure penale de chaque pays", vgl. hierzu BVerfGE 75, 1, 21 f.).

    Ob der von Artikel 6 Absatz 3 EMRK geschützte Anspruch eines Angeklagten auf ein rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügendes Verfahren unter Umständen einer Doppelverurteilung im selben Vertragsstaat entgegensteht (vgl. insoweit BVerfGE 75, 1, 23), kann dahingestellt bleiben.

  • OLG Hamburg, 08.03.1996 - 1 Ws 316/95

    Strafrechtliche Anklage wegen gemeinschaftlicher und fortgesetzter Verkürzung

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    c) Das Hanseatische Oberlandesgericht hob auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft durch Beschluß vom 8. März 1996 (wistra 1996, 193 f.) den Nichteröffnungsbeschluß des Landgerichts Hamburg auf, eröffnete das Hauptverfahren vor der großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg und ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg unter Abänderung (neun selbständige Handlungen anstelle der fortgesetzten Handlung) zu.

    Soweit von belgischer Seite im Jahre 1987 versucht worden war, den Grundsatz ne bis in idem auch im Hinblick auf Entscheidungen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten anzuwenden, denen zufolge eine Person die strafrechtliche Verfolgung durch die Erfüllung ihr auferlegter Verpflichtungen abgewendet hat, erwies sich dieser Vorschlag als nicht konsensfähig (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht wistra 1996, 193, 194 f.; vgl. zur Entstehungsgeschichte auch Grotz, Strafverteidiger Forum 1995, 102).

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Durch Artikel 103 Absatz 3 GG ist das Verbot, eine verbrauchte Strafklage zu wiederholen, zum Rang eines Verfassungsrechtssatzes erhoben worden (BVerfGE 12, 62, 66).

    Das gilt auch, wenn für die im Ausland abgeurteilte Tat das Weltrechtsprinzip gilt (vgl. BVerfGE 12, 62, 66; 75, 1, 15 f.; BGHSt 24, 54, 57; BGH StV 86, 292; Schmidt-Aßmann in Maunz u. a., GG , Artikel 103 Rdn. 303; Tröndle, Strafgesetzbuch , 48. Aufl., § 51 Rdn. 16a).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Ein der "transactie" möglicherweise nahestehendes Unterwerfungsverfahren nach § 445 Reichsabgabenordnung ( RAO ) 1931, durch das der Finanzverwaltung Strafgewalt übertragen worden war, so daß eine Entscheidung in diesem Verfahren einer rechtskräftigen Verurteilung gleichstand (§ 410 Satz 2 RAO ), hat vor dem Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf Artikel 92 GG keinen Bestand gehabt (BVerfGE 22, 49 ).
  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Das gilt auch, wenn für die im Ausland abgeurteilte Tat das Weltrechtsprinzip gilt (vgl. BVerfGE 12, 62, 66; 75, 1, 15 f.; BGHSt 24, 54, 57; BGH StV 86, 292; Schmidt-Aßmann in Maunz u. a., GG , Artikel 103 Rdn. 303; Tröndle, Strafgesetzbuch , 48. Aufl., § 51 Rdn. 16a).
  • LG Hamburg, 24.06.1996 - 615 KLs 3/93
    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    d) Das Landgericht Hamburg hat durch Urteil vom 24. Juni 1996 (wistra 1996, 359 ff.) das Verfahren eingestellt.
  • LG Hamburg, 14.09.1995 - 615 KLs 3/93
    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    b) Durch Beschluß vom 14. September 1995 lehnte das Landgericht Hamburg die Eröffnung des Hauptverfahrens ab (wistra 1995, 358 ff.).
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 652/85

    Bestimmung des Maßstabs für die Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Das gilt auch, wenn für die im Ausland abgeurteilte Tat das Weltrechtsprinzip gilt (vgl. BVerfGE 12, 62, 66; 75, 1, 15 f.; BGHSt 24, 54, 57; BGH StV 86, 292; Schmidt-Aßmann in Maunz u. a., GG , Artikel 103 Rdn. 303; Tröndle, Strafgesetzbuch , 48. Aufl., § 51 Rdn. 16a).
  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 458/00

    Rechtskräftiger Freispruch bewirkt Strafklageverbrauch im Sinne von Artikel 54

    Denn nach dem 2. Halbsatz der Regelung greift der Vorbehalt dann nicht ein, wenn die Tat - wie hier - auch in dem Hoheitsgebiet der Vertragspartei begangen wurde, in dem das Urteil ergangen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Mai 1997 - 5 StR 596/96, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1998, 149 ff.).
  • OLG Köln, 30.03.2001 - 2 Ws 590/97

    Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ infolge einer Verfahrenseinstellung gegen

    Mit Beschluss vom 13.05.1997 - 5 StR 596/96 (BGH wistra 1997, 268 ff. = NStZ 1998, 149 mit Anm. van den Wyngaert und Lagodny) hat er vor einer abschließenden Entscheidung eine Auskunft des Königreichs Belgien über die Wirkung der "transactie" nach belgischem Recht und eine Abklärung der Rechtsauffassung zur Auslegung von Artikel 54 SDÜ erbeten.

    Der BGH hat in der auf den Vorlagebeschluss vom 13.05.1997 (wistra 1997, 268 = NStZ 1998, 149) - der den Senat zur Bitte um Erteilung der Auskünfte bewogen hatte - ergangenen Entscheidung vom 2.02.1999 (NStZ 1999, 250) die Frage, "ob das (belgische) transactie-Verfahren im Rahmen von Art. 54 SDÜ stets unbeachtlich ist", offengelassen.

    Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 13.5.1997 (wistra 1997, 268,272, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1998, 149) ausgeführt hat, soll auch nach der österreichischen und dänischen Denkschrift zu Art. 54 SDÜ Strafklageverbrauch nur durch eine von einem Gericht getroffene abschließende Entscheidung eintreten.

  • BGH, 02.02.1999 - 5 StR 596/96

    Verbot der Doppelbestrafung als Verfahrenshindernis - Voraussetzungen für

    Wegen weiterer Einzelheiten zum Verfahrensgang wird auf den Beschluß des Senats vom 13. Mai 1997 (abgedruckt in: wistra 1997, 268) verwiesen.

    (BGH wistra 1997, 268 = NStZ 1998, 149 m. Anm. van den Wyngaert und Lagodny).

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2006 - 5 W 42/06

    Kommanditgesellschaft: Irreführungsverbot; Firmenbezeichnung einer KG

    Während einige Stimmen weiterhin von einer berechtigten Erwartung des Geschäftsverkehrs an der Haftungsverlautbarung jedenfalls durch den in der Firma verwendeten Namen eines tatsächlichen Gesellschafters der KG ausgehen (so vor allem Kögel BB 1997, 793; Koller/Roth/Morck, HGB, 5. Aufl., § 18 Rdn 15; Ebenroth/Boujong/Joost/Zimmer, HGB, 2001, § 18 Rdn. 11), sprechen sich vor allem neuere Stellungnahmen für die Zulässigkeit einer solchen Bezeichnung aus (vgl. vor allem MünchKommHGB/Heidinger, 2.Aufl. 2005, § 18 Rdn. 95 ff.; Baumbach/Hopt, HGB, 31.Aufl. 2003, § 19 Rdn. 22).
  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 87/98

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Lacour

    Es kann hier offen bleiben, ob Art. 54 SDÜ ausschließlich Gerichtsurteile oder auch sonstige gerichtliche Entscheidungen, eventuell sogar Entscheidungen anderer staatlicher Einrichtungen erfaßt, sofern diesen nur eine verfahrensbeendende und rechtskraftbewirkende Funktion zukommt (vgl. dazu BGH NStZ 1998, 149 mit Anmerkungen von van den Wyngaert und von Lagodny; BGH StV 1999, 244 mit Anm. Schomburg; ders. StV 1997, 383; Sommer StraFo 1999, 37, 40).
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 90/99

    Irreführung über Unternehmensgegenstände durch Personenfirma eines eingetragenen

    Wesentlich bezüglich geschäftlicher Verhältnisse (der Begriff ist weit auszulegen, vgl. Kögel BB 1997, 793/798) sind Angaben über deren Art und Größe, deren Branchenbezug und die Struktur des Betriebes (vgl. Ruß aaO Rn.11; Roth aaO Rn.8).

    Es soll daher jede Firma grundsätzlich eintragungsfähig sein, die unterscheidungskräftig und damit kennzeichnungsfähig ist, aus der das Gesellschaftsverhältnis ersichtlich ist und in der die Haftungsverhältnisse offengelegt sind (BT-Drucks. aaO S.36; Kögel BB 1997, 793/794).

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Denn der Vorbehalt greift dann nicht ein, wenn die Tat - wie hier - nicht in Deutschland begangen wurde (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Mai 1997 - 5 StR 596/96, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1998, 149 ff.).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 8 W 80/00

    Rechtsformzusatz bei Aktiengesellschaft - AG-Firma als Bestandteil einer GmbH &

    Zudem ist das ergänzende ausdrückliche Verbot, Namen anderer Personen in die Firma aufzunehmen (§ 19 Abs. 4 HGB aF) - trotz geäußerter Bedenken (vgl. zB Kögel BB 1997, 793, 796; Karsten Schmidt ZIP 1997, 909, 915; Bokelmann GmbHR 1998, 59) - gestrichen worden.
  • OLG Stuttgart, 15.08.2000 - 8 W 80/00

    Angabe der Rechtsform einer Aktiengesellschaft

    z. B. Kögel, BB 1997 S. 793 (796); Karsten Schmidt, ZIP 1997 S. 909 (915); Bokelmann, GmbHR 1998 S. 59.
  • BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00

    Zur strafklageverbrauchenden Wirkung von Verwaltungsentscheidungen

    Trotz der nicht völlig einheitlichen Bedeutung der im Vertragstext in den drei verschiedenen amtlichen Sprachen verwendeten Begriffe führt eine Auslegung zu dem Schluß, daß nach dem Willen der Vertragsparteien im Schengener Rechtsraum nur Urteilen - zumindest aber gerichtlichen Entscheidungen eine strafklageverbrauchende Wirkung zukommen sollte, verfahrensabschließenden Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde dagegen diese Wirkung nicht zugedacht war (BGH NStZ 1998, 149/152; BGH NJW 1999, 1270/1271; BGH NStZ 1999, 579 f. m.w.N.).
  • LG Limburg, 15.09.2005 - 6 T 2/05
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