Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.07.1997

Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1997 - StB 30/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 S. 1 StGB; § 57 Abs. 2 StGB
    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler Verfahrenseinheit (Begriff; erforderlicher Tatzusammenhang; analoge Anwendung); Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 43, 112
  • NJW 1997, 2392
  • NStZ 1998, 134
  • StV 1997, 474
  • Rpfleger 1997, 493
  • wistra 1997, 347



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)  

  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99  

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Die vom Beschwerdeführer für seine gegenteilige Rechtsansicht angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 112 ff.) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1999, S. 24 ff.) beträfen andere Sachverhalte.

    Zwar sei der zugrundeliegende Sachverhalt ein anderer als diejenigen, über die das Bundesverfassungsgericht (vgl. N S t Z 1 9 9 9 , S . 2 5 (richtig: NStZ 1999, 24, 25) ) und der Bundesgerichtshof (BGHSt 43, 112) zu entscheiden gehabt hätten.

    Dabei ist insbesondere die im Vollzug der genannten gesetzgeberischen Absicht ergangene Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zur Auslegung des § 51 Abs. 1 StGB (vgl. zuletzt unter Nachweis auch der reichsgerichtlichen Rechtsprechung BGHSt 43, 112 ff.) zu berücksichtigen, die dem Freiheitsgrundrecht zu besonderer Wirkung verhilft.

    Während sich das Landgericht darauf beschränkt, auf die Darstellung einer Rechtsprechungsübersicht in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1997 (BGHSt 43, 112, 115 f.) hinzuweisen, beruhen die amtsgerichtlichen Überlegungen gegen eine analoge Anwendung auf einem allzu formalistischen Verständnis der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, das der Bedeutung des Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers keine hinreichende Beachtung schenkt.

  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94  

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchunngshaft

    Durch Berichterstatterschreiben ist die Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin um Mitteilung gebeten worden, ob angesichts des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 1997 (BGHSt 43, 112 ff.), der einen ähnlichen Fall betreffe, eine dem Antrag des Beschwerdeführers entsprechende Strafzeitberechnung durchgeführt werde.

    aa) Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 26. Juni 1997 (BGHSt 43, 112 ff.) darauf hingewiesen, daß bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 60 des Reichsstrafgesetzbuches der Anrechnung von Untersuchungshaft einen weiten Raum eröffnet habe.

  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99  

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Es ist vielmehr erforderlich, die der Vorschrift zugrundeliegende Wertung aus der gesetzgeberischen Vorgeschichte, Untersuchungshaft, soweit sie überhaupt in einem Zusammenhang mit einer verhängten Strafe steht, möglichst umfassend anzurechnen, der Auslegung der Vorschrift zugrunde zu legen; dabei ist insbesondere die im Vollzug der genannten gesetz-geberischen Absicht ergangene Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt unter Nachweis auch der reichsgerichtlichen Rechtsprechung BGHSt 43, 112 ff.) zu berücksichtigen, die dem Freiheitsgrundrecht zu tragender Wirkung verhilft.

    Darüber hinaus begegnet der Ausschluß der Anrechnung aber auch wegen der nach der Wiederaufnahme des Verfahrens im Juni 1997 erfolgten Überhaftnotierung, durch die die Haftbefehle der verschiedenen Verfahren - jeweils als Maßnahme zur Sicherung des anderen Verfahrens dienend - und damit die Verfahren selbst zueinander in enge sachliche Beziehung gebracht worden sind (vgl. BGHSt 43, 112 ), verfassungsrechtlichen Bedenken.

mehr
  • KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10  

    Habeas-Corpus-Anordnung, brasilianisches Recht, Anrechnung, ausländische Haft

    In entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1, 3 Satz 1, 2 iVm Abs. 3 StGB ist über den Wortlaut der Vorschrift hinaus eine Anrechnung von im Ausland vollzogener Strafe nach den Grundsätzen der Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft möglich, wenn zwischen der die Untersuchungshaft- und Auslieferungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112).

    Maßgeblich für eine funktionale Verfahrenseinheit mit der Folge der Anrechnung verfahrensfremder Haft ist stets, daß sich die vorläufige Freiheitsentziehung in der einen Sache auf ein anderes Verfahren verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 43, 112, 120).

    Damit seien sie wechselseitig Grundlage der von der Beschwerdeführerin im dortigen Verfahren erlittenen Untersuchungshaft gewesen und hätten der durchgehenden Sicherung der in der Bundesrepublik erlittenen Untersuchungshaft gedient (BGHSt 43, 112).

  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95  

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 3 Abs. 1; StGB § 51 Abs. 1 S. 1;

    aa) Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 26. Juni 1997 (BGHSt 43, 112 ff.) darauf hingewiesen, daß bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 60 des Reichsstrafgesetzbuchs der Anrechnung von Untersuchungshaft einen weiten Raum eröffnet habe.
  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 557/05  

    Fall Trienekens; Bestechlichkeit (Amtsträgereigenschaft: kommunale Mandatsträger,

    Eine für die Anrechnung gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB hinreichende funktionale Verfahrenseinheit (vgl. BGHSt 43, 112, 116 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 51 Rdn. 6 a m.w.N.) ist bislang nicht belegt.
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07  

    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit;

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird ein funktionaler Zusammenhang auch dann bejaht, wenn in dem Verfahren, das später zu einer Verurteilung führt, zwar ein Haftbefehl erlassen wird, dieser aber nicht - dauerhaft - vollzogen, sondern hierfür - zeitweilig - Überhaft notiert wird, weil in einem anderen Verfahren gegen denselben Beschuldigten bereits ein Haftbefehl besteht und auch vollstreckt wird (vgl. BGHSt 43, 112 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1825/03  

    Anrechnungen im Ausland erlittener Abschiebungshaft auf eine Freiheitsstrafe

    Eine solche liege stets vor, wenn ein "irgendwie gearteter sachlicher Bezug" zwischen der die Haft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liege, vorhanden gewesen sei (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, a.a.O.; BGHSt 43, 112 ff. mit ausführlichen Hinweisen auf die Gesetzgebungsgeschichte).
  • KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07  

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

    Die Anrechnung der für das amerikanische Verfahren verbüßten Haft auf das hiesige Verfahren ist auch nicht nach den Grundsätzen zur "funktionalen Verfahrenseinheit" (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112 = NStZ 1998, 134; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl., § 51 Rdn. 6a) im Sinne des § 51 Abs. 1 StGB möglich.

    Denn das amerikanische Verfahren hat sich auf das deutsche insoweit verfahrensnützlich (vgl. BGHSt 43, 112, 120) ausgewirkt, als es dazu geführt hat, daß in letzterem keine Haftprüfungen nach §§ 121, 122 StPO vorgenommen werden mußten.

  • KG, 13.06.2007 - 1 AR 944/98  

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

    7 2. Die Anrechnung der für das amerikanische Verfahren verbüßten Haft auf das hiesige Verfahren ist auch nicht nach den Grundsätzen zur "funktionalen Verfahrenseinheit" (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125, 126; BGHSt 43, 112 = NStZ 1998, 134; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 51 Rdn. 6a) im Sinne des § 51 Abs. 1 StGB möglich.

    Denn das amerikanische Verfahren hat sich auf das deutsche insoweit verfahrensnützlich (vgl. BGHSt 43, 112, 120) ausgewirkt, als es dazu geführt hat, daß in letzterem keine Haftprüfungen nach §§ 121, 122 StPO vorgenommen werden mußten.

  • KG, 10.10.2001 - 5 Ws 633/01  
  • OLG Zweibrücken, 26.01.1998 - 1 BL 4/98  

    StPO § 121 Abs. 1, § 264

  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 623/08  

    Strafzeitberechnung: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf gerichtliche

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 393/00  

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

  • OLG Köln, 02.03.2009 - 2 Ws 77/09  

    Anrechnung verfahrensfremder U-Haft bei potentieller Gesamtstrafenfähigkeit

  • OLG Rostock, 23.08.2012 - I Ws 155/12  

    Berücksichtigung rechtskräftiger Kompensationen zum Ausgleich

  • BGH, 15.06.2010 - 3 StR 194/10  

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe.

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 459/10  

    Verstoß gegen das Vereinsgesetz (PKK).

  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 2 Ws 155/01  

    Anrechnung von in anderer Sache erlittene Untersuchungshaft; verfahrensfremde

  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04  
  • KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05  
  • KG, 23.06.2005 - 1 AR 648/05  

    Strafzeitberechnung: Anrechenbarkeit eines persönlichen Sicherheitsarrestes auf

  • KG, 07.12.1998 - 4 Ws 249/98  
  • KG, 23.07.1999 - 4 Ws 169/99  
  • KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01  
  • KG, 16.02.1998 - 4 Ws 259/97  

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1997 - 5 StR 288/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • wistra 1997, 347



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht