Rechtsprechung
BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96, alt: 5 StR 226/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge aufgrund der Nichtübersetzung von in russischer Sprache abgefaßten Verträge durch das Gericht - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung in der Hauptverhandlung - Betrügerische Konvertierung von Transferrubeln (XTR) in Mark der DDR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen betrügerischer Konvertierung von Transferrubeln im Zusammenhang mit der Währungsunion
Verfahrensgang
- BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96, alt: 5 StR 226/93
- BGH, 27.02.1998 - 5 StR 682/96
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 268
- NJ 1998, 380
- wistra 1998, 179
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.11.1995 - XI ZR 261/94
Zulässigkeit von Transferrubel-Geschäften nach dem Recht der DDR
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96
Die Refinanzierung begründete ein Näheverhältnis der DABA zu dem betroffenen Vermögen der Staatsbank der DDR, so daß das von den Angeklagten erstrebte Verhalten der Mitarbeiter der DABA als Verfügung über das Vermögen der Staatsbank der DDR angesehen werden kann (vgl. BGH NStZ 1997, 32; vgl. auch BGH DtZ 1996, 86; BGHZ 133, 117).Auf den Wert des XTR kommt es für die Frage des Vorliegens einer schadensgleichen Vermögensgefährdung nicht an (vgl. BGH DtZ 1996, 86 ff.).
- BGH, 26.11.1991 - 5 StR 561/91
Widerruf der Aussage - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Strafmilderung - …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96
Dies wirkt sich nur zu Gunsten der Angeklagten aus; daß das Landgericht die unzureichende Kontrolle in der Umbruchsituation vor der Währungsumstellung in der DDR rechtsfehlerhaft als strafmildernd bewertet hat (vgl. BGH, Beschluß vom 26. November 1991 - 5 StR 561/91 (1) -), beschwert die Angeklagten nicht. - BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93
Umstellung des Guthabens von in der DDR ansässigen Unternehmen im Verhältnis 2:1 …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96
Schon aus den Begründungen der Anträge des Angeklagten vom 19. und 29. März 1996 sowie den Ablehnungsbegründungen der Kammer und ihrem rechtlichen Hinweis vom 23. Januar 1996 ergibt sich nämlich - was im übrigen auch schon dem Urteil des Senatsvom 20. Juli 1993 (5 StR 226/93) in dieser Sache zu entnehmen ist -, daß die Einschaltung der DC zu betrügerischen Zwecken Gegenstand des Verfahrens gewesen ist.
- BGH, 18.06.1996 - XI ZR 260/94
Schadensersatzansprüche wegen Teilnahme am Transferrubel-Abrechnungsverfahren
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96
Die Refinanzierung begründete ein Näheverhältnis der DABA zu dem betroffenen Vermögen der Staatsbank der DDR, so daß das von den Angeklagten erstrebte Verhalten der Mitarbeiter der DABA als Verfügung über das Vermögen der Staatsbank der DDR angesehen werden kann (vgl. BGH NStZ 1997, 32; vgl. auch BGH DtZ 1996, 86; BGHZ 133, 117). - BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96
Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96
Die Refinanzierung begründete ein Näheverhältnis der DABA zu dem betroffenen Vermögen der Staatsbank der DDR, so daß das von den Angeklagten erstrebte Verhalten der Mitarbeiter der DABA als Verfügung über das Vermögen der Staatsbank der DDR angesehen werden kann (vgl. BGH NStZ 1997, 32; vgl. auch BGH DtZ 1996, 86; BGHZ 133, 117). - BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96
Es kann offenbleiben, ob insoweit überhaupt ein Anspruch bestand (vgl. BGH NStZ 1998, 51).
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01
Voraussetzungen der Teilnahme am sog. Transferrubel-Abrechnungsverfahren; …
(5) Die Rechtsprechung des Senats steht schließlich nicht im Widerspruch zu den Urteilen des VII. Zivilsenats vom 26. März 1998 (VII ZR 123/96, WM 1998, 1637) und des 5. Strafsenats vom 18. Februar 1998 (5 StR 682/96, wistra 1998, 179), auf die sich die Revision beruft. - BGH, 18.07.2000 - 5 StR 269/00
Besonders schweren Fall des Betruges gemäß § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB trotz …
Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Betruges - unberechtigtes gemeinsames Erschleichen der Konvertierung von Transferrubeln bei der Deutschen Außenhandelsbank - DABA - im Sommer 1990 (vgl. hierzu BGHR StGB § 263 - Vermögensschaden 52) - zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und sechs Monaten (P ) und vier Jahren (G ) verurteilt. - BGH, 23.05.2000 - 5 StR 427/99
Beihilfe zum Betrug; Vermögensschaden; Anforderungen an die Feststellung des …
Das Landgericht sieht die Angeklagte für überführt an, im Juni 1990 an einem Betrug unter Ausnutzung des sogenannten Transferrubel (XTR) Abrechnungsverfahrens (vgl. hierzu BGHR StGB § 263 Abs. 1 - Vermögensschaden 52) mitgewirkt zu haben.
Rechtsprechung
BGH, 05.01.1998 - 5 StR 688/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verstoss gegen den Grundsatz "nemo tenetur si ipsum accusare"
- rechtsportal.de
StPO § 261
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1998, 179
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96
Hörfalle
Auszug aus BGH, 05.01.1998 - 5 StR 688/97
Danach braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Ausführungen des Tatrichters zu den Angaben des Angeklagten vor dem Haftrichter (UA S. 10) gegen den Grundsatz verstoßen, daß niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten ("nemo tenetur se ipsum accusare", vgl. BGHSt 42, 139, 151).
Rechtsprechung
BGH, 17.02.1998 - 1 StR 5/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorspiegelungen des Angeklagten über die Zahlungsfähigkeit im Rahmen des Betrugs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1999, 24
- wistra 1998, 179
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.1993 - 1 StR 39/93
Erfordernis von Ausführungen über die Kenntnis des Lieferanten von der …
Auszug aus BGH, 17.02.1998 - 1 StR 5/98
Denn wenn trotz offener Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt werden, bedarf es im Hinblick auf die Frage, ob auch die späteren Lieferungen noch auf der Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen zu der Frage, ob der Lieferant Kenntnis von der Zahlungssäumigkeit erlangte und weshalb er sich gleichwohl zu weiteren Lieferungen bereit fand (BGH NStZ 1993, 440; st. Rspr.).