Rechtsprechung
   BayObLG, 12.11.1997 - 3St RR 133/97, 3 St RR 133/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9631
BayObLG, 12.11.1997 - 3St RR 133/97, 3 St RR 133/97 (https://dejure.org/1997,9631)
BayObLG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 3St RR 133/97, 3 St RR 133/97 (https://dejure.org/1997,9631)
BayObLG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 3St RR 133/97, 3 St RR 133/97 (https://dejure.org/1997,9631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 1, 2, 3
    Berücksichtigung der Sozialprognose bei Vollstreckung kurzzeitiger Freiheitsstrafen zur Verteidigung der Rechtsordnung

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1997, 154
  • wistra 1998, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 28.10.1999 - 1 Ss 421/99

    Sozialprognose

    Bei der Beurteilung, ob der Bewährungsausschließungsgrund des § 56 Abs. 3 StGB gegeben ist, darf aber die Sozialprognose nicht offen gelassen werden, da die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gerade gegenüber diesem Täter gebietet, sinnvollerweise erst nach Abwägung aller Umstände und sorgfältiger Würdigung von Tat und Täter beantwortet werden kann (vgl. BayObLG NStZ-RR 1998, 299; BayObLG WiStra 1998, 193).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 1 Ss 265/01

    Aufklärungspflicht; Sachverhaltsaufklärung; Gericht; Urkunde; Verlesung;

    Auch diese Begründung leidet unter dem Aufklärungsmangel, da bei der durch die Vorschrift gebotenen allseitigen Würdigung von Tat und Täter die Sozialprognose wiederum Berücksichtigung finden muss (vgl. OLG Köln VRS 53, 264; BayObLG wistra 1998, 193; Tröndle/Fischer StGB 50. aufl. § 56 Rn. 8 a).
  • BayObLG, 25.03.2002 - 5St RR 68/02

    Strafaussetzung zur Bewährung und Verteidigung der Rechtsordnung

    Es ist schon rechtsfehlerhaft, die Frage der günstigen Sozialprognose offen zu lassen, weil der Ausschlussgrund der Verteidigung der Rechtsordnung erst zum Tragen kommt, wenn eine günstige Sozialprognose gestellt wurde (Schönke/Schröder/Stree StGB 26. Aufl. § 56 Rn. 45; SK/Horn StGB § 56 Rn. 21; LK/Gribbohm StGB 11. Aufl. § 56 Rn. 50; BayObLG wistra 1998, 193/194).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht