Rechtsprechung
BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterwerfung unerlaubten Glücksspiels unter die deutsche Mehrwertsteuer - Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität - Berücksichtigung eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in einer ähnlichen Sache - Berücksichtigung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 624
- StV 1999, 28
- wistra 1998, 344
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
Auszug aus BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97
Der nunmehr berufene Tatrichter wird bei der Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens und die neu zu bemessende Strafe nicht nur den lange zurückliegenden Tatzeitraum und die ohnehin sehr lange Verfahrensdauer zu bedenken haben, sondern auch die seit Erlaß des erstinstanzlichen Urteils am 28. November 1995 vergangene Zeit (vgl. BGH wistra 1995, 193). - EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Fischer
Auszug aus BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97
Der Europäische Gerichtshof (6. Kammer) hat mit Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-283/95 (XXX gegen Finanzamt Donaueschingen, abgedruckt in DStRE 1998, 490) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf Vorlage des Finanzgerichts Baden-Württemberg darauf erkannt, daß die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels in den Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie 77/388 EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (…ABl. L 145, S. 1) fällt.
- BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten …
Demzufolge war der Gerichtshof in der Entscheidung aus dem Jahre 1998 lediglich einer Differenzierung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glücksspiel entgegengetreten und hatte daraus gefolgert, dass eine Steuerbefreiung nicht allein erlaubtem Glücksspiel vorbehalten werden dürfe (…aaO S. 645 Rn. 28; ebenso BGH, Beschl. v. 17. August 1998 - 5 StR 59/97, HFR 1999, 410). - BGH, 02.02.1999 - 5 StR 596/96
Verbot der Doppelbestrafung als Verfahrenshindernis - Voraussetzungen für …
Der neue Tatrichter wird allerdings im Falle einer abschließenden Entscheidung die inzwischen sehr lange Verfahrensdauer zu bedenken haben, auch wenn diese nicht in rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen, sondern in der Kompliziertheit der Rechtsmaterie und der sich daraus ergebenden langwierigen Verfahrensgänge begründet sein mag (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 17. August 1998 - 5 StR 59/97 - Urteil vom 22. August 1996 - 5 StR 680/94 -).
Rechtsprechung
BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2 Satz 4; ; StPO § 460; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
StGB § 55
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1998, 344
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1988 - 1 StR 566/88
Geltung der Regeln für die Gesamtstrafenbildung bei gemeinsamer Aburteilung …
Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98
Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4). - BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98
Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 32, 190, 193;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4). - BGH, 15.05.1997 - 5 StR 205/97
Zäsur durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Vorteil oder Nachteil für den …
Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98
Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen; für diese gelten dieselben Grundsätze wie für die erste Gesamtstrafenbildung (BGH, Beschluß vom 15. Mai 1997 - 5 StR 205/97).
- BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97
Kein Verstoß gegen GG Art 103 Abs 2 durch Ablehnung einer Gesamtstrafenbildung …
Der Fall des Vorliegens mehrerer Vorverurteilungen wird nach den gleichen Grundsätzen entschieden (…vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1, 4, 13; BGH, wistra 1998, S. 344;… G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl., Rn. 511). - BGH, 15.01.2002 - 1 StR 494/01
Gesamtstrafenbildung bei Zäsurwirkung eines früheren Urteils
Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen (vgl. BGHSt 32, 190, 193;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4; BGH wistra 1998, 344; sog. "Rückprojektion", vgl. auch BGHSt 44, 179, 181). - BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98
Nachträgliche Gesamstrafenbildung
Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen; für diese gelten dieselben Grundsätze wie für die erste Gesamtstrafenbildung (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1997 - 5 StR 205/97 und vom 28. Juli 1998 - 4 StR 259/98). - BGH, 09.09.2014 - 4 StR 314/14
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Alle Strafen für die vor jenem Urteil begangenen Taten - aber auch nur diese - sind auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. Juli 1998 - 4 StR 259/98, wistra 1998, 344 mwN).