Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.01.1999

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1999 - 2 StR 137/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 266 StGB
    Schuldprinzip, Generalprävention, Spezialprävention, Vereinigungskriminalität, Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 3

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 136
  • StV 2000, 18
  • wistra 1999, 179

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1999 - 4 StR 666/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • wistra 1999, 179



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00  

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Nach den Urteilsgründen haben sich die Angeklagten nicht auf den organisatorischen Aufbau von Betriebs- und Unternehmensstrukturen beschränkt, in dessen Rahmen die betrügerischen Anlieferungen erfolgten, was die Zusammenfassung zu einer materiell-rechtlichen Tat rechtfertigen könnte (BGH wistra 1999, 179; BGH StV 1998, 416 f.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10), sondern selbst bei den einzelnen Anlieferungen in unterschiedlicher Weise mitgewirkt.
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 461/00  

    Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe; Betrug

    Bei zutreffender rechtlicher Behandlung hätten diejenigen Einzelfälle, bei denen der Angeklagte selbst gehandelt hat, als jeweils selbständige Betrugstaten und die übrigen Fälle, die ihm nur auf Grund seiner allgemeinen Leitungs- und Organisationstätigkeit innerhalb der GmbH nach mittäterschaftlichen Grundsätzen zuzurechnen sind, als ein weiterer Fall des Betrugs abgeurteilt werden müssen (vgl. BGH wistra 1998, 148, 150 und 1999, 179, 180) Wenn der Angeklagte wegen mehrerer in Tatmehrheit zueinander stehender Betrugsfälle verurteilt worden wäre, hätten mehrere Einzelstrafen gebildet werden müssen, so daß gegen ihn mit Sicherheit keine geringere Gesamtfreiheitsstrafe als die ausgesprochene verhängt worden wäre.
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