Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.02.1999

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   BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98   

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BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98 (https://dejure.org/1999,4596)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 1St RR 265/98 (https://dejure.org/1999,4596)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 1St RR 265/98 (https://dejure.org/1999,4596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Verwertung eines unterschlagenen Schecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 263 Abs. 1, § 246; ScheckG Art. 5, 19, 21
    Betrug zum Nachteil der gutschreibenden und einen Vermögensschaden infolge grober Fahrlässigkeit erleidenden Bank durch Verwertung eines unterschlagenen Schecks

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1648
  • StV 1999, 255
  • wistra 1999, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81

    Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98
    Neues Unrecht in Form des Betrugs konnte der Angeklagte daher allenfalls im Verhältnis zur (gutschreibenden) Bank verwirklichen, sofern die Gutschrift bzw. die Auszahlungen unmittelbar zu ihren Lasten gingen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 280), Ob das der Fall war, läßt sich aufgrund der Urteilsfeststellungen nicht beurteilen.
  • BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91

    Abhebungen von durch Diebstahl erlangten Postsparbüchern als mitbestrafte

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98
    Im Verhältnis zum Scheckaussteller bzw. dem sonst Scheckberechtigten stellte die wirtschaftliche Verwertung des Schecks, insbesondere also die Auszahlungen, keine Erweiterung oder Vertiefung der bereits durch die Unterschlagung bewirkten Eigentumsverletzung dar; daher handelte es sich insoweit lediglich um mitbestrafte Nachtat (vgl. BGH aaO; MDR 1957, 652; StV 1992, 272 ; NStZ 1993, 591 ).
  • BGH, 12.08.1993 - 1 StR 459/93

    Strafrechtliche Beurteilung des Abhebens von Geld von einem zuvor entwendeten

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98
    Im Verhältnis zum Scheckaussteller bzw. dem sonst Scheckberechtigten stellte die wirtschaftliche Verwertung des Schecks, insbesondere also die Auszahlungen, keine Erweiterung oder Vertiefung der bereits durch die Unterschlagung bewirkten Eigentumsverletzung dar; daher handelte es sich insoweit lediglich um mitbestrafte Nachtat (vgl. BGH aaO; MDR 1957, 652; StV 1992, 272 ; NStZ 1993, 591 ).
  • BGH, 26.09.1989 - XI ZR 178/88

    Erwerb des Eigentums an einem in der Schweiz übertragenen Orderscheck;

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98
    In diesen Fällen kommt auch eine unmittelbare Schädigung der Bank in Betracht, weil es naheliegt, daß bei der Bank im Hinblick auf das fehlende Indossament oder einen sonstigen Berechtigungsnachweis die Voraussetzungen des § 21 ScheckG (zumindest grobe Fahrlässigkeit) vorgelegen haben (vgl. auch BGHZ 108, 353/357 f.) mit der Folge, daß nicht der Aussteller oder sonst Berechtigte, sondern die über die Berechtigung getäuschte Bank durch die Gutschrift des Scheckbetrags (und anschließende Auszahlung) einen Schaden erlitten hat.
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

    Hätte es sich um Inhaberschecks gehandelt, könnte es bereits an einer für die Vermögensverfügung relevanten Täuschungshandlung gefehlt haben, da der Einreicher eines Inhaberschecks regelmäßig schon durch dessen Besitz legitimiert wird (vgl. BayObLG NJW 1999, 1648, 1649).

    Es fehlt aber auch hier an der Feststellung, ob es sich um einen Inhaberscheck gehandelt hat oder nicht, was auch bei einem Orderscheck der Fall sein kann (vgl. Art. 5 Abs. 2 ScheckG und BayObLG NJW 1999, 1648, 1649).

  • BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08

    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat

    Bei der Einlösung eines Inhaberschecks können allerdings Zweifel an einer für die Vermögensverfügung relevanten Täuschungshandlung bestehen, da der Einreicher eines Inhaberschecks regelmäßig schon durch dessen Besitz legitimiert wird (BGH wistra 2007, 458; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 406/07 Rdn. 3; BayObLG wistra 1999, 233 m. Anm. Marxen, EWiR 1999, 519 f.).
  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 3 Ss 1210/98

    Betrug, Aufhebung, Beschränkung auf Rechtsfolgenausspruch, Unwirksamkeit der

    Angesichts dessen kann grundsätzlich in der bloßen Vorlage eines Inhaberschecks (Inhaberverrechnungsschecks) nach der Verkehrsanschauung, die insoweit für die Frage maßgebend ist, ob in einer bestimmten Handlungsweise eine stilIschweigende Erklärung zu sehen ist (vgl. Fischer in Tröndle/Fischer, StGB, 49. Auflage, § 263 Rdziff. 7) nicht der objektive Erklärungswert beigelegt werden, der Scheckeinreicher sei materiellrechtlich zur Verwertung des Schecks berechtigt (ebenso BayObLG, NJW 1999, 1648).

    Allerdings bedarf es bei den oben dargelegten Fallgestaltungen jeweils einer sorgfältigen Prüfung hinsichtlich der Frage eines Täuschungsbewusstseins des Angeklagten (ebenso BayObLG, NJW 1999, 1648).

    In einem solchen Verhalten wäre eine Unterschlagung im Sinne des § 246 StGB zu sehen (vgl. BayObLG NJW 1999, 1648 m.w.N).

  • LG Würzburg, 16.10.2013 - 5 KLs 771 Js 11617/11

    Angeklagter

    Dies wiederum ist taugliche Tatsache, über welche im Rahmen des § 263 StGB getäuscht werden kann (BayObLG, NJW 1999, 1648; BGH, NJW 2009, 2900; Fischer, § 263 StGB, Rn. 22; vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 241).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.02.1999 - 2 Ss 411/98 - 72/98 III   

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https://dejure.org/1999,25139
OLG Düsseldorf, 04.02.1999 - 2 Ss 411/98 - 72/98 III (https://dejure.org/1999,25139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.1999 - 2 Ss 411/98 - 72/98 III (https://dejure.org/1999,25139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 2 Ss 411/98 - 72/98 III (https://dejure.org/1999,25139)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1999, 233
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