Weitere Entscheidung unten: LG Kassel, 19.11.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99   

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https://dejure.org/1999,5829
BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99 (https://dejure.org/1999,5829)
BayObLG, Entscheidung vom 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99 (https://dejure.org/1999,5829)
BayObLG, Entscheidung vom 12. April 1999 - 2 ObOWi 145/99 (https://dejure.org/1999,5829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § ... 46 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 44; ; StPO § 341; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 43 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; AzV § 5 Abs. 2; ; ZPO § 222 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 43 Abs.
    Ablauf einer Rechtsmittelfrist am 31. Dezember

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 363
  • VersR 2000, 1293
  • BayObLGSt 1999, 75
  • wistra 1999, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99
    Die Zustellung hatte an den Betroffenen selbst und nicht an den Verteidiger zu erfolgen, da sich zum Zeitpunkt ihrer Anordnung durch das Gericht noch keine Vollmacht bei den Akten befand (§ 145 a Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG; vgl. BGHSt 41, 303), diese vielmehr erst mit der Rechtsbeschwerde am 30.12.1998 vorgelegt wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1986 - 1 S 1106/86

    Widerspruchsfrist bei dienstfreiem Werktag

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99
    Das wäre nicht gewährleistet, wenn die Eigenschaft eines Werktages danach zu beantworten wäre, ob an diesem Tag Dienst zu leisten ist oder nicht (VGH Mannheim NJW 1987, 1353 für die dem § 43 Abs. 2 StPO wortgleiche Regelung des § 222 Abs. 2 ZPO; ebenso für den 24.12. OVG Hamburg NJW 1993, 1941 sowie BayObLGSt 1957, 131 für einen staatlich geschützten Feiertag; LR/Wendisch StPO 25. Aufl. § 43 Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 09.02.1993 - Bs VI 4/93

    Berücksichtigung des 24. Dezember als für gesetzliche Fristen relevanter

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99
    Das wäre nicht gewährleistet, wenn die Eigenschaft eines Werktages danach zu beantworten wäre, ob an diesem Tag Dienst zu leisten ist oder nicht (VGH Mannheim NJW 1987, 1353 für die dem § 43 Abs. 2 StPO wortgleiche Regelung des § 222 Abs. 2 ZPO; ebenso für den 24.12. OVG Hamburg NJW 1993, 1941 sowie BayObLGSt 1957, 131 für einen staatlich geschützten Feiertag; LR/Wendisch StPO 25. Aufl. § 43 Rn. 7).
  • BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Frist; Versäumung; Antrag; Zulassung;

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1999 - 2 ObOWi 145/99
    Daß das Urteil dem Betroffenen persönlich zugestellt und dem Verteidiger formlos übersandt worden ist, rechtfertigt für sich nicht die Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels (vgl. BayObLGSt 1992, 79).
  • BFH, 20.03.2018 - III B 135/17

    Silvester als Feiertag bei der Fristberechnung

    Die dabei erforderliche Rechtssicherheit darf nicht durch schwer berechenbare und nicht selten erst in einem Rechtsstreit zu klärende Billigkeitserwägungen ersetzt werden, vielmehr muss über die Dauer einer Frist aus Gründen der Rechtssicherheit allgemein Gewissheit bestehen (z.B. BGH-Urteil vom 17. Februar 2005 III ZR 172/04, BGHZ 162, 175; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. April 1999  2 ObOWi 145/99, Versicherungsrecht 2000, 1293).
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 19.11.1998 - 5 Qs 11/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,24427
LG Kassel, 19.11.1998 - 5 Qs 11/98 (https://dejure.org/1998,24427)
LG Kassel, Entscheidung vom 19.11.1998 - 5 Qs 11/98 (https://dejure.org/1998,24427)
LG Kassel, Entscheidung vom 19. November 1998 - 5 Qs 11/98 (https://dejure.org/1998,24427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1999, 315
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    Deshalb bedarf es im hier gegebenen Kontext stets einer Abwägung zwischen einerseits den Grundrechten der betroffenen Person aus Art. 7 (Achtung des Privatlebens) und Art. 8 GRCh (Schutz personenbezogener Daten), die bei der Durchführung von Unionsrecht durch die Mitgliedstaaten - wie im vorliegenden Fall - gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GRCh Geltung beanspruchen (Schwerdtfeger in Meyer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5. Aufl. 2019, Art. 51 Rn. 36 f., Rn. 50 und 55), und andererseits dem öffentlichen Interesse an einer in den Gewährleistungsbereich des Rechtsstaatsprinzips (Art. 2 EUV) fallenden effektiven Strafrechtspflege, das in Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) BayDSG einen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat und nach Art. 52 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GRCh sowie Art. 8 Abs. 2 Satz 1 GRCh als Gemeinwohlziel berücksichtigungsfähig ist (zur allgemeinen Einschränkungsregelung vgl. Schwerdtfeger in Meyer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 52 Rn. 27 ff.; zur Rechtsprechung des EuGH betreffend die Einschränkung von Datenschutzrechten zugunsten gegenläufiger Rechtspositionen: Schneider in BeckOK Datenschutzrecht, Syst. B. Völker- und unionsrechtliche Grundlagen Rn. 29 ff.; zur Abwägung am Maßstab der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG mit dem in den Gewährleistungsbereich des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG, fallenden Interesse an effektiver Strafrechtspflege: BVerfG, NJW 2009, 1405 Rn. 32; BVerfGE 118, 168 [195 f., juris Rn. 127], je m. w. N.; LG Kassel, Beschluss vom 19. November 1998, 5 Qs 11/98, wistra 1999, 315 [316]).
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