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   BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98   

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https://dejure.org/1999,3304
BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98 (https://dejure.org/1999,3304)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1999 - 2 StR 366/98 (https://dejure.org/1999,3304)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 2 StR 366/98 (https://dejure.org/1999,3304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 6 Abs. 2 KO; § 117 ff. KO, § 63 KO; § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO
    Berechtigung des Konkursverwalter zur Einlegung eines Rechtsmittels im Strafprozeß; kurze Darlegung, wie die Frage nach der InsO zu behandeln wäre

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § ... 444; ; StPO § 444 Abs. 2; ; OWiG § 30; ; KO § 6 Abs. 2; ; KO § 177 ff.; ; KO § 10; ; KO § 11; ; KO § 63 Nr. 3; ; KO § 226 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 174 Abs. 3; ; AO § 226 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 30; StPO § 444 Abs. 2
    Rechtsmittelbefugnis des Konkrusverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 573
  • wistra 1999, 347
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 11.02.1926 - II 47/26

    Ist bei Steuerzuwiderhandlungen die strafgerichtliche Verurteilung einer

    Auszug aus BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98
    Dies gilt zwar auch für den Bereich des Strafverfahrens (RGSt 60, 75, 77).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist der Insolvenzverwalter wie der Konkursverwalter nach früherem Recht Partei kraft Amtes (BGH 2. September 1999 - VII ZA 3/99 - NZI 1999, 450; 21. Mai 1999 - 2 StR 366/98 - ZInsO 1999, 410; 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92 - BGHZ 123, 132; BAG GS 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 176 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 6; 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14; 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - zVv.).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; 7, 153; BGH wistra 1999, 347).
  • OLG Saarbrücken, 08.01.2024 - 1 Ws 283/23
    Ein Betroffener ist durch gerichtliche Entscheidungen beschwert und damit zur Anfechtung berechtigt, wenn die ergangene Entscheidung seine Rechte und geschützten Interessen unmittelbar beeinträchtigt (vgl. BGHSt 7, 153; BGH wistra 1999, 347; Paul in: KK-StPO, 9. Aufl., vor § 296 Rn. 5 m.w.N.), wobei die Beschwer im Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gegeben sein muss (vgl. Paul in: KK-StPO, 9. Aufl., vor § 296 Rn. 7).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 347/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts ist der Insolvenzverwalter wie der Konkursverwalter nach früherem Recht Partei kraft Amtes (BGH 2. September 1999 - VII ZA 3/99 - NZI 1999, 450; 21. Mai 1999 - 2 StR 366/98 - ZInsO 1999, 410; 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92 - BGHZ 123, 132; BAG GS 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 176 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 6; 20. November 1997 - 2 AZR 52/97 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 14; 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - zVv.).
  • LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20

    Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung nach Verfahrensabschluss

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil fur den Betroffenen enthalt, seine Rechte und geschutzten Interessen eine unmittelbare Beeintrachtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwagung dem Beschwerdefuhrer die Aussicht auf eine andere, ihm gunstigere Entscheidung eroffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293, 7, 153, BGH wistra 1999, 347).
  • KG, 29.08.2012 - 4 Ws 79/12

    Anfechtung der abgelehnten Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; BGH wistra 1999, 347).
  • KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12

    Keine nachträgliche, rückwirkende Bestellung eines Verteidigers für ein im

    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; BGH wistra 1999, 347).
  • LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Sie liegt vor, wenn die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Beschwerdeführer enthält, seine Rechte und geschützten Interessen also eine unmittelbare Beeinträchtigung erlitten haben (BGH NJW 1955, 639; BGH wistra 1999, 347; OLG München NJW 1981, 2208; KG v. 11.7.2014, 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; BeckOK-StPO/ Cirener , 31. Ed., § 296 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, Vor § 296 Rn. 9; KK-StPO, Vor § 296 StPO Rn. 5).
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