Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.07.1999

Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1999 - 5 StR 371/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5101
BGH, 10.08.1999 - 5 StR 371/99 (https://dejure.org/1999,5101)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1999 - 5 StR 371/99 (https://dejure.org/1999,5101)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1999 - 5 StR 371/99 (https://dejure.org/1999,5101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 93 AktG; § 116 AktG;
    Vermögensschaden; Treubruchstatbestand; Vermögensfürsorgepflicht;

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Untreue; Herbeiführung eines Vermögensschadens im Sinne des Treubruchstatbestandes; Zahlungen angeblicher Versicherungsleistungen aus der "schwarzen Kasse" einer GmbH

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Strafzumessung bei der Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der VEBA AG rechtskräftig

Papierfundstellen

  • wistra 1999, 418
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95

    Fremder Kulturkreis - Eingewurzelte Vorstellungen - Befolgung deutscher

    Auszug aus BGH, 10.08.1999 - 5 StR 371/99
    Die Bereicherung bei der Untreue durfte das Landgericht strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGH StV 1996, 25).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Dem Aufsichtsrat obliegt gegenüber der Aktiengesellschaft eine Vermögensfürsorgepflicht (BGH wistra 1999, 418 lfd.
  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17

    Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes;

    Den Schwerpunkt seines pflichtwidrigen Verhaltens im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB bildete das Abzeichnen der Abordnungsverfügungen im Oktober 2006 und im Februar 2010, aufgrund derer die Mitarbeiter der E. GmbH bei fortlaufenden Entgeltzahlungen durch die GmbH den Fahrdienst für die ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt E. übernahmen und damit Arbeitsleistungen ausführten, die wirtschaftlich nicht der E. GmbH zu Gute kamen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1999 - 5 StR 371/99, wistra 1999, 418).
  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Die ihnen insoweit zustehende Aufgabe hatten sie gemäß §§ 116, 93 AktG mit der Sorgfalt und Verantwortlichkeit eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen; sie war auf die Betreuung fremder Vermögensinteressen gerichtet (grundsätzlich: BGH wistra 2002, 143; BGH NJW 2002, 1585; BGH wistra 2001, 304; BGH wistra 1999, 418; BGH NJW 1984, 2539; BGHSt 9, 203; Rönnau/Hohn, Die Festsetzung (zu) hoher Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat - ein Fall für den Staatsanwalt, NStZ 2004, 113 (114); Samson/Günther, in: Rudolphi/Horn/Günther, SK StGB, 5. Aufl., § 266 Rn. 32; Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 266 Rn. 25; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 266 Rn. 36).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    b) Entgegen der in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts geäußerten Ansicht ist es rechtlich unbedenklich, den Umstand der persönlichen Bereicherung bei der Untreue strafschärfend zu berücksichtigen (BGH StV 1996, 25, 26; BGH, Beschluß vom 10. August 1999 - 5 StR 371/99; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 266 Rdn. 31 a.E.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4592
BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99 (https://dejure.org/1999,4592)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1999 - 1 StR 265/99 (https://dejure.org/1999,4592)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 1 StR 265/99 (https://dejure.org/1999,4592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StGB; § 56 StGB;
    Geldwäsche; Strafrestaussetzung zur Bewährung; Kriminalprognose;

  • Wolters Kluwer

    Geldwäsche - Versuch - Freiheitsstrafe - Bewährung - Revision - Kriminalprognose - Milderungsgründe

  • Judicialis

    StGB § 56

  • rechtsportal.de

    StPO § 318
    Beschränkung der Revision auf Strafaussetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1999, 418
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97
    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
    Diese Entscheidung läßt keinen Rechtsfehler erkennen und ist deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl, BGH, Urt. vom 29. Juli 1997 - 1 StR 289/97-, Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 56 Rdn. 9i).
  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
    Nach dem Urteil des Senats vom 8. Oktober 1998 - 1 StR 356/98 - ist der Angeklagte K. der versuchten Geldwäsche im Fall Z. schuldig (NStZ 1999, 83 f.).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 493/82

    Formelhafte Begründung - Strafaussetzung - Bewährung - Ablehnung -

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
    Mit ihrer auf die Sachrüge gestützten Revision erstrebt die Staatsanwaltschaft den Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung, Das vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Rechtsmittel, das wirksam auf die Entscheidung über die Strafaussetzung beschränkt ist vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286 sowie NJW 1983, 1624), hat keinen Erfolg.
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
    Mit ihrer auf die Sachrüge gestützten Revision erstrebt die Staatsanwaltschaft den Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung, Das vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Rechtsmittel, das wirksam auf die Entscheidung über die Strafaussetzung beschränkt ist vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286 sowie NJW 1983, 1624), hat keinen Erfolg.
  • BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02

    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen

    Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418; StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht